diese Nachricht kam soeben von der RAK-SH: Wie wir Ihnen bereits gestern mitgeteilt haben, ist das beA wegen einer Sicherheitslücke derzeit nicht erreichbar. Die BRAK hat mit Schreiben vom 27.12.2017 auch die Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Dr. Sütterlin-Waack über diesen Umstand informiert. Das Schreiben finden Sie zu Ihrer Kenntnis hier. Die Schleswig-Holsteinische Justiz ist darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Ihnen ab dem 01.01.2018 gesetzlich obliegende passive Nutzungspflicht des beA derzeit leider nicht erfüllen können. Es können auch keinerlei Nachrichten in das beA der Kollegen gesandt oder von dort abgeholt werden. Gerichte sind daher auch nicht in der Lage, Nachrichten in das beA der Kollegen zu senden. Sobald das beA wieder erreichbar ist, werden wir Sie unverzüglich informieren. Eine Anleitung zur Deinstallation des am 22.12.2017 ersatzweise bereitgestellten Sicherheitszertifikates finden Sie hier. Was mach ich denn jetzt eigentlich, mit der noch nicht gelesenen Nachricht, über die ich am 21.12.17 noch informiert wurde? Wie bringe ich denn zumindest in Erfahrung, wer mir geschrieben hat? *kopfschüttel*
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