Hallo zusammen, bei den USt-Bescheiden nach §§ 167, 168 AO i.V.m. § 18 UStG werden auch elektronische Bescheiddaten übermittelt. Besonderheit in der Umsatzsteuer Nur bei Abweichungen erhalten wir vom FA einen VA nach § 118 AO, zudem stehen alle Umsatzsteuer-Bescheide stets unter VdN Wir erhalten bei der Umsatzsteuer die elektronischen Bescheiddaten in der Abgleichinformation (ELSTER-Bescheide) und folgende Varianten bei Abweichungen vom FA: Mitteilung Mitteilung + Abrechnung Mitteilung und/oder Abrechnung + Bescheid zu... Laut Ablageknigge werden aber keine elektrischen Bescheiddaten aus der Abgleichinformation mit dem gescannten Dokument automatisch verknüpft, wie bei allen anderen Steuerbescheiden sonst aber automatisch funktioniert. Wie geht Ihr damit um bzw. welche Erfahrungen habt Ihr in der Kanzlei zur Vorgehensweise?
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