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Nachricht an das FA ohne Leistung

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letzte Antwort am 18.09.2025 08:42:19 von m_brunzendorf
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Felix_Mueller
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich habe eine GmbH die im Jahr 2025 gegründet wurde. Im Rahmen der Prüfung einer USt-VA muss ich dem FA Belege einreichen. Wie kann ich das machen wenn bislang keine Leistungen (USt, KSt etc.) angelegt sind.

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 2 von 10
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Hallo.

 

Entweder legen Sie schon jetzt die Leistung Umsatzsteuer 2025 an oder Sie gehen manuell über Elster.

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
xyzmic
Erfahrener
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Nachricht 3 von 10
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Alternativ wie @m_brunzendorf dies beschrieben hat oder über das Kontaktformular:

 

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular

 

 

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Interceptor
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 10
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@xyzmic  schrieb:

Alternativ wie @m_brunzendorf dies beschrieben hat oder über das Kontaktformular:

 

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular

 

 


 ... und wenn Felix Müller in Bayern, NRW, etc. wohnt? auch das Kontaktformular BW!?!

 

mfg

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MR1985
Beginner
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Nachricht 5 von 10
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Genau so habe ich im Juli gemacht.
Habe auch den Fall gehabt, wo die GmbH im Februar gegründet war und jetzt aktuell laufen eher Ausgaben als Einnahmen ….

Da stand glaube ich als Hinweis, dass die Steuerliche Leistung fehlt oder so …

Und da ich bei den anderen Mandanten schon einige Nachrichten bzgl. Ust Va schon übermittelt habe, war meine Lösung einfach die Umsatzsteuer als neue Leistung anzulegen…

xyzmic
Erfahrener
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Nachricht 6 von 10
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@Interceptor Jedes FA hat ein Kontaktformular, falls hier keine Leistung angelegt werden möchte....

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Moonshine
Erfahrener
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Sonstige Nachricht. Steuernummer und alles anpassen, man kann auch über KSt reingehen. Betreff anpassen und dann geht das durch.

xyzmic
Erfahrener
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korrekt, viele Wegen führen nach Rom bzw. zum FA 😂

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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@xyzmic  schrieb:

@Interceptor Jedes FA hat ein Kontaktformular, falls hier keine Leistung angelegt werden möchte....


Nö, das ist bundesland-abhängig.

 

Die Hamburger Finanzämter kennen so etwas z.B. nicht und verweisen auf ELSTER.de.

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 10 von 10
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Auch das Finanzamt Wiesbaden z.B. verweist auf elster.de.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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letzte Antwort am 18.09.2025 08:42:19 von m_brunzendorf
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