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Nachricht an das FA ohne Leistung

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letzte Antwort gestern 13:29:36 von m_brunzendorf
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Felix_Mueller
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 12
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Hallo,

 

ich habe eine GmbH die im Jahr 2025 gegründet wurde. Im Rahmen der Prüfung einer USt-VA muss ich dem FA Belege einreichen. Wie kann ich das machen wenn bislang keine Leistungen (USt, KSt etc.) angelegt sind.

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 2 von 12
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Hallo.

 

Entweder legen Sie schon jetzt die Leistung Umsatzsteuer 2025 an oder Sie gehen manuell über Elster.

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
xyzmic
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Nachricht 3 von 12
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Alternativ wie @m_brunzendorf dies beschrieben hat oder über das Kontaktformular:

 

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular

 

 

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Interceptor
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 12
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@xyzmic  schrieb:

Alternativ wie @m_brunzendorf dies beschrieben hat oder über das Kontaktformular:

 

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular

 

 


 ... und wenn Felix Müller in Bayern, NRW, etc. wohnt? auch das Kontaktformular BW!?!

 

mfg

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MR1985
Beginner
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Nachricht 5 von 12
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Genau so habe ich im Juli gemacht.
Habe auch den Fall gehabt, wo die GmbH im Februar gegründet war und jetzt aktuell laufen eher Ausgaben als Einnahmen ….

Da stand glaube ich als Hinweis, dass die Steuerliche Leistung fehlt oder so …

Und da ich bei den anderen Mandanten schon einige Nachrichten bzgl. Ust Va schon übermittelt habe, war meine Lösung einfach die Umsatzsteuer als neue Leistung anzulegen…

xyzmic
Erfahrener
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Nachricht 6 von 12
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@Interceptor Jedes FA hat ein Kontaktformular, falls hier keine Leistung angelegt werden möchte....

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Moonshine
Erfahrener
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Sonstige Nachricht. Steuernummer und alles anpassen, man kann auch über KSt reingehen. Betreff anpassen und dann geht das durch.

xyzmic
Erfahrener
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Nachricht 8 von 12
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korrekt, viele Wegen führen nach Rom bzw. zum FA 😂

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 9 von 12
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@xyzmic  schrieb:

@Interceptor Jedes FA hat ein Kontaktformular, falls hier keine Leistung angelegt werden möchte....


Nö, das ist bundesland-abhängig.

 

Die Hamburger Finanzämter kennen so etwas z.B. nicht und verweisen auf ELSTER.de.

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 10 von 12
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Auch das Finanzamt Wiesbaden z.B. verweist auf elster.de.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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xyzmic
Erfahrener
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Nachricht 11 von 12
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@m_brunzendorf  auch hier gerade kurz nachgeschaut und der Link führt zum Kontaktformular ELSTER, welches jeder in der Branche bedienen kann:

 

Fragen und Mitteilungen an Ihr Finanzamt | Ihr digitales Finanzamt Hessen

 

ELSTER - Kontaktformular für steuerliche Fragen

 

 

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m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 12 von 12
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Es geht doch darum: dann muss man nicht erst über ein nicht vorhandenes Kontaktformular des Finanzamtes gehen sondern direkt über Elster.

 

Ich dachte, darum gehen alle letzten Beiträge, @xyzmic  😉

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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letzte Antwort gestern 13:29:36 von m_brunzendorf
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