Die ersten zwei Fehler sind echt hilfreich, wenn ich darüber nicht auf das entsprechende Feld komme und das auch sonst nirgends markiert habe.
Stellt sich raus, beim Geburtsdatum ist meine Eingabe dd.mm.54 zu 2054 vervollständigt worden. Ist ja auch total logisch …
Ist halt von jemand der Generation Z programmiert worden, da ist die Wahrscheinlichkeit in 20XX geboren zu sein höher als 19XX.
mfg
Oh ja, klickbare Fehlermeldungen, die zum entsprechenden Eingabefeld führen, wären wirklich traumhaft!
@rschoepe liegt das jetzt direkt bei DATEV oder eher am Formular vom Finanzamt?
Das liegt noch direkt bei DATEV, das Finanzamt kommt erst beim Klick auf "Absenden" ins Spiel. 😉
Guten Abend @rschoepe
1.
Zur Meldung "das angegebene Datum darf nicht in der Zukunft liegen"
kann es verschiedene Ursachen geben.
Wie Sie bereits herausgefunden haben,
sollten z.B. Geburtstage (von Gesellschaftern oder anderen natürlichen Personen)
versehentlich falsch (mit besagtem Datum in der Zukunft) eingetragen werden, kommt diese Meldung!
Eine weitere Möglichkeit für diese Meldung wäre z.B. auch
wenn in das Feld Gründungsdatum ein Datum in der Zukunft eingetragen wird.
Informationen dazu beschreiben wir hier z.B. https://help-center.apps.datev.de/documents/1038864
2.
Meldungen und Menüs innerhalb der DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung, kommen tatsächlich als Vorgabe der Finanzverwaltung.
Beim Eintragungen im Fragebogen prüfen wir (DATEV) einige Felder auf Vollständigkeit, beim späteren Klick auf "Fragebogen prüfen und versenden" findet ein weitere finale Prüfung der Angaben durch die Finanzverwaltung statt.
https://help-center.apps.datev.de/documents/1023058
3.
Die in den Antworten angesprochenen "Sprungpunkte" (von den Fehlern hin zum konkreten Feld)
sind ebenfalls in Planung!
Im neuesten Fragebogen "Gründung eines Vereins" wurden besagte Sprungpunkte bereits pilotiert und können dort sogar jetzt schon genutzt werden.
Geplant ist für 2026, dass auch die übrigen 4 Fragebögen umgestellt und damit diesen aktualisierten Funktionen erhalten.
PS:
Über Neuerungen in den DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung informieren wir z.B. auch
im Rahmen der Anwendung "Steuern Komm. Finanzverwaltung" auf DATEVMyUpdates!
Ein schönes Wochenende +
Moin Moin,
@Martin_Vogt Wenn das Datum bei Anwendung des Default-Jahrhunderts (weit) in der Zukunft liegt, ist es dann nicht logisch, dass es im letzten Jahrhundert liegt? Warum wird das nicht abgefangen und automatisch korrigiert. Aufwand ist gering in der Entwicklung und eigentlich muss diese Fallunterscheidung in der Software standardmäßig bereits berücksichtigt sein. Wenn diese scheinbare Nichteindeutigkeit (logisch ist sie eindeutig, weil es mit Sicherheit keinen Menschen mit Geburtsjahr 1854 gibt) nicht geprüft werden SOLL, dann verlangt doch einfach 4-stellige Jahreszahlen.
Das ist schlicht Murks!
Und sowas darf der Qualitätssicherung der Software auch nicht entgehen! Das ist zu offensichtlich, das darf es nicht!
Es gab in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhundert auch immer wieder Fehler mit vor 1900 geborenen Person, das heißt dieser Fehler ist seit Jahrzehnten bekannt! Lag daran, dass Speicherplatz rar war und Jahreszahlen meist nut 2-stellig gespeichert wurden. Lernt den niemand daraus?
Wenn das Feld des Gründungsdatums in der Zukunft liegt, warum gibt es dann auch keinen Plausibilitätsscheck? Und das einfachste für alle möglichen Fälle wäre da: Einfach nachfragen, ist das Datum tt.mm.JJJJ (!) richtig? Mit Hinweis, warum sich Datev daran stört. Und die warum nicht EIngabe eines zukünftigen Datum ermöglichen, nicht aber das Abschicken (wenn ich richtig verstanden habe, dass die Unternehmensgründung hier nicht in der Zukunft liegen darf). Aber man kann es doch schon anlegen in den Übermittlungen und erst mal liegen lassen
Neben der Kritik auch: Gut, dass Datev die Sprungpunkte einpflegen will! Das ist eine positive Nachricht 👍
QJ
@quantenjoe schrieb:dann verlangt doch einfach 4-stellige Jahreszahlen.
Das ist ja ein Datumsfeld (mit Kalender - als ob ich bis 1954 zurück klicken würde), das zweistellige Jahreszahlen aber automatisch "korrigiert". 😉
@Martin_Vogt, ah, ok. Es findet halt komplett auf einer Website der DATEV statt, ohne Hinweise auf Inhalte der Finanzverwaltung. Daher bin ich davon ausgegangen, dass die Verantwortlichkeit der Umsetzung auch bei der DATEV liegt.
@Martin_Vogt schrieb:Wie Sie bereits herausgefunden haben,
sollten z.B. Geburtstage (von Gesellschaftern oder anderen natürlichen Personen)
versehentlich falsch (mit besagtem Datum in der Zukunft) eingetragen werden, kommt diese Meldung!
Aber das ist doch das Problem, @Martin_Vogt .
@rschoepe hat doch kein Datum falsch eingetragen. DATEV setzt das eingegebene, richtige Datum doch falsch um.
Wie @quantenjoe doch auch schon schrieb: wo ist die Qualitätssicherung zu solchen unsinnigen Fehlern?
Danke für das Feedback zu den genannten Feldern!
Wir haben den Workstream der Anwendung darüber informiert.
Wie in meiner Antwort vom 05.09.2025 beschrieben,
ist eine grundlegende Überarbeitung und Optimierung der DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung für 2026 geplant.