Hallo zusammen,
bei den USt-Bescheiden nach §§ 167, 168 AO i.V.m. § 18 UStG werden auch elektronische Bescheiddaten übermittelt.
Besonderheit in der Umsatzsteuer
Wir erhalten bei der Umsatzsteuer die elektronischen Bescheiddaten in der Abgleichinformation (ELSTER-Bescheide) und folgende Varianten bei Abweichungen vom FA:
Laut Ablageknigge werden aber keine elektrischen Bescheiddaten aus der Abgleichinformation mit dem gescannten Dokument automatisch verknüpft, wie bei allen anderen Steuerbescheiden sonst aber automatisch funktioniert.
Wie geht Ihr damit um bzw. welche Erfahrungen habt Ihr in der Kanzlei zur Vorgehensweise?
Wenn es kein Bescheid ist, also nur eine Mitteilung wird diese als Abgleichinformation beim Mandanten im DMS abgelegt, damit das Postfach mit den Abgleichinformationen immer geleert ist.
Wenn es aber eine Mitteilung mit Abrechnungsbescheid ist - dann solltet ihr mal die Einstellungen für den Knigge anpassen, damit diese Informationen in den Posteingang einfließen.
mfg