Hallo Yvonne, ein Vortrag von Vorbeschäftigungswerten oder Lohnkonto Ergebniswerten wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht für den digitalen Lohnnachweis berücksichtigt, sondern nur für die UV-Jahresmeldung mit dem Meldegrund 92. Für die Unfallversicherung muss im vorherigen Abrechnungssystem ein sog. Teillohnnachweis mit Sondertatbestand (z. B. Systemwechsel UV06) erstellt werden. Auf der Auswertung 420 – Einzelaufstellung Unfallversicherung werden daher nur die in LODAS abgerechneten Werte für die Unfallversicherung ausgewiesen. Auf der UV-Jahresmeldung werden die vorgetragenen Werte berücksichtigt. Die UV-Jahresmeldung wird zusammen mit der DEÜV-Jahresmeldung erstellt. Auf der Auswertung 63 – DÜ-Protokoll: An-/Abmeldungen und Jahresmeldungen kann dies nachvollzogen werden. Der Lohnnachweis sollte dennoch ab dem Monat erstellt werden, ab dem auch die Abrechnung über LODAS durchgeführt wird. Aus diesem Grund prüfen Sie, ob in LODAS unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften, Registerkarte Gefahrentarifstellen die Hauptgefahrentarifstelle im kleinsten Monat gekennzeichnet ist. Ist dies nicht der Fall, erfassen Sie in der Spalte HautpGTS das Kreuzchen.
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