Wenn hierzu zum Brennpunkt lohnabrechnende Stelle z.B. oder vor allem die Steuerkanzlei hinterlegt wird, muss auch bei der Betriebsdatenpflege das Datum geändert werden? Oder wann muss dieses Datum wirklich eingegeben werden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie müssen das Datum für die Betriebsdatenpflege nicht eintragen, wenn Sie der Anleitung unter der Brennpunktmaske folgen und die lohnabrechnende Stelle ergänzen.
Grund:
Die Eingabe für die DÜ Betriebsdatenpflege ist nicht einzutragen, da es sich um zwei unterschiedliche Annahmestellen handelt.
Die Erfassung der lohnabrechnenden Stelle gilt für Krankenkassen.
Die Eingabe des Datums für die Betriebsdatenpflege ist für die Übermittlung der neuen Unternehmensdaten an die Bundesagentur für Arbeit relevant.
Sie erfassen das Datum für die Betriebsdatenpflege dann, wenn sich die Angaben zu den Betriebsdaten ändern.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument Datenübermittlung Betriebsdatenpflege .
Vielen herzlichen Dank!!