Guten Morgen vw, stimmt, das Produkt habe ich nicht dazu geschrieben, weil es ja mit der rechtlichen Grundlage erstmal nichts zu tun hat. Die Eingabe im Programm würde ich kennen. Die Seite von haufe kenne ich auch, bin mir aber bei der Beurteilung in diesem konkreten Fall auch nicht sicher, weshalb ich Hilfe benötige. Durch die Urteile letztes Jahr ist die Bewertung ja nicht einfacher geworden. Angeblich sind die Gutscheine über das Unternehmens-Portal eingeschränkter, weshalb hier auf der Website mit Abgabenfreiheit geworben wird. Aber wie das mit einem Standard-Gutschein aus dem Supermarkt aussieht, weiß ich nicht.
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