An welchem Kriterium soll das Programm erkennen, dass die Klage nicht vom Gericht an die Kanzlei gesendet wurde, sondern an den Mandanten und wann er diese der Kanzlei übergeben hat? An gar keinem. Das ist für die Berechnung der Frist ja irrelevant. Wie der Screenshot von @Silvia_Kubisch zeigt, weist das Programm durchaus darauf hin, dass es einen Feiertag erkannt hat. Selbst der 08.08. - der nur in Augsburg Feiertag ist - oder der Buß- und Bettag im November wird erkannt. Möglicherweise ist der Hinweis nur nicht deutlich genug. Das tut er eben nur, wenn man ihn selbst rechnen lässt und nicht wenn man die Frist manuell anpasst. Mir würde z.B. nur ein Markierung im Kalender reichen, sowie mein Wand-/Tischkalender das auch hat, dass an diesem Tag ein Feiertag ist. Außer den Feiertagen, die immer auf dieselben Tage fallen, merke ich mir die Daten der Feiertage nicht. Dementsprechend wenn der Tag einfach rot im Kalender markiert wäre, könnte man in dem Moment schon sehen, dass der Fristablauf an dem Tag nicht sein kann. Ich bin mir sicher, dass solche Features kommen werden. Derzeit liegt der Fokus der gesamten DATEV-Entwicklung wohl auf der - leider notwendigen - Transformation der Software in die Cloud. Mein Ursprungspost ist inzwischen fast 2 Jahre alt - geändert hat sich leider immer noch nichts...
... Mehr anzeigen