Hallo, habe eine Frage zu einer Quarantäne Abrechnung. Ich habe für den Mitarbeiter für Dezember (die ersten beiden Wochen) KUG abgerechnet (Erfassung Stunden über Erfassungstabelle). Ab 28.12. wurde er dann Krank, Erfassung Fehlzeit AU m. Bescheinigung. Bis 09.01. Der Januar wurde nun abgerechnet, leider ist nach der Abrechnung erst aufgefallen, dass kein Erstattungsantrag an die KK übermittelt wurde, Fehlermeldung, da die KUG Stunden nicht über den Kalender erfasst wurden. Es kann also keine Wiederabrechnung für Dezember gemacht werden. Wie muss ich jetzt den Januar mit Wiederabrechnung korrigieren, damit die Erstattung durch die KK erfolgen kann? KUG hat der Mitarbeiter erst zu Ende Januar wieder..
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