Liebe Community, ein Mitarbeitender hat ein Arbeitgeberdarlehen erhalten. Vertraglich wurde vereinbart, dass der Restbetrag bei arbeitnehmerseitig veranlasster Kündigung in Gänze fällig wird. Hiervon abweichend möchte der Arbeitgeber dem Mitarbeitenden nun anbieten, das Darlehen auch nach Eigenkündigung weiterhin mit den vereinbarten Raten zu tilgen. Wie verhält es sich nach eurer Erfahrung in einer solchen Konstellation mit dem geldwerten Vorteil, nach Austritt liegt die Entgeltabrechnung ja nicht mehr in unserer Hand? Ein Kollege hat vorgeschlagen, den Mitarbeitenden schriftlich zu veranlassen, seine Krankenkasse sowie das Finanzamt über das Darlehen zu informieren. Ich freue mich auf eure Erfahrungen und Empfehlungen, beste Grüße!
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