Hallo Frau Reichert, zunächst ist uns ein Fehler unterlaufen. Anstelle von "Ein Mitarbeitender nimmt im April 20 Tage Urlaub ..." sollte es heißen "Ein Mitarbeitender nimmt im April drei Tage Urlaub ...". Bei den jeweils 20 Arbeitstagen für die Monate Januar bis April haben wir aus Vereinfachungsgründen für unsere Frage eine festen Wert gewählt. Tatsächlich haben wir in den Stammdaten -> Arbeitszeiten -> Monatliche Sollarbeitszeit der Mitarbeitenden für jeden Monat die Arbeitstage hinterlegt (also Januar 2021 21 Tage, Februar 2021 20 Tage, März 2021 23 Tage, April 2021 22 Tage). Die eigentliche Frage ist aber, wie sich der gleitende Durchschnitt ermittelt. Muss der in der beschriebenen Konstellation aus den Monate Januar bis März ermittelte Durchschnitt für das Urlaubsentgelt im April in Höhe von 7 Euro/Tag wiederum bei der Ermittlung des Durchschnittes aus den Monaten Februar bis April für ein Urlaubsentgelt im Mai berücksichtigt werden? Bsp. für ein Festgehalt von 3.000 Euro: Januar: 3.000 Euro + 100 Euro Zulagen bei 21 Arbeitstagen Februar: 3.000 Euro + 120 Euro Zulagen bei 20 Arbeitstagen März: 3.000 Euro + 200 Euro Zulagen bei 23 Arbeitstagen April: Der Mitarbeitende nimmt bei 22 Arbeitstagen drei Tage Urlaub. Schichtzulagen fallen nicht an. Das Festgehalt wird fortgezahlt, also 3.000 Euro. Für die Zulage ergibt sich ein Durchschnitt von (100 Euro + 120 Euro + 200 Euro) / 64 Tage = 6,56 Euro/Tag. Der Mitarbeitenden erhält also zu den 3.000 Euro Festgehalt 3 x 6,56 Euro = 19,68 Euro. Mai: Der Mitarbeitenden nimmt erneut drei Tage Urlaub. Das Festgehalt wird fortgezahlt, also 3.000 Euro. Wie stellt sich eine korrekte Durchschnittsberechnung nun dar? [120 Euro aus Februar + 200 Euro aus März + 0 Euro aus April (da keine Schichtzulagen erwirtschaftet wurden)] / 65 Tage oder [120 Euro aus Februar + 200 Euro aus März + 19,68 Euro aus April] / 65 Tage? Beste Grüße!
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