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AG-Pflichtzuschuss betriebliche Altersvorsorge - wie schaut es in der Praxis aus?

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letzte Antwort am 30.09.2021 18:27:28 von Payroll
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Payroll
Aufsteiger
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Liebe Community,

 

für Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die ab 01.01.2019 neu abgeschlossen werden, muss der Arbeitgeber 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als AG-Zuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart (§ 1a Abs. 1a und § 23 Abs. 2 BetrAVG).

 

Für bereits vor dem 01.01.2019 abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt die Regelung erst ab 01.01.2022 (§ 26a BetrAVG).

 

Wie sind Ihre/eure Erfahrungen in der Praxis?

 

Erhalten auch Mitarbeitende mit einer Entgeltumwandlung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung den Zuschuss, ggf. sogar volle15 %?

 

Oder erfolgt die Abrechnung Cent-genau, es wird also nur die Ersparnis weitergereicht? Somit ginge obiger Personenkreis "leer" aus?

 

Beste Grüße!

 

 

 

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
238 Mal angesehen

Hallo Payroll,

wir sind zurzeit noch in der Findungsphase. Zu Vergleichszwecken habe ich aber eine Aufstellung mit den Auswirkungen angelegt, welche die 15% auch für die KV- und RV-Grenzen-Überschreiter berücksichtigt.

Kann ja nochmal Bescheid geben, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.. so kurz vor Weihnachten, nehm' ich an. 🙄

Gruß Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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Payroll
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
222 Mal angesehen

Hallo Flitze,

 

das wäre toll. Wie würde die Entscheidung ausfallen, sofern monetäre Aspekte nicht zu berücksichtigen wären?

 

Beste Grüße! 

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letzte Antwort am 30.09.2021 18:27:28 von Payroll
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