abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Erfassen des marktüblichen Zinssatzes bei Darlehen an Arbeitnehmer

4
letzte Antwort am 09.09.2021 13:04:14 von Payroll
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Payroll
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
441 Mal angesehen

Liebe Community,

 

bei der Ermittlung des marktüblichen Zinssatzes durch Angebot eines Kreditinstitutes ist ein Abschlag von 4 % zulässig.

 

Ist bei der Anlage des Darlehens im Mitarbeiterstamm und dort im Feld "Maßstabszinssatz in %" der bereits um den Abschlag verminderte Zinssatz zu erfassen?

 

Beste Grüße und ein baldiges Wochenende!

 

 

 

J_B
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
395 Mal angesehen

Hallo,

 

nein, Sie müssen den marktüblichen Zinssatz erfassen. LuG ermittelt dann automatisch marktüblicher Zinssatz – gezahlter Zinssatz = geldwerter Vorteil. 🙂

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
0 Kudos
Payroll
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
348 Mal angesehen

Guten Morgen J_B,

 

das verstehe ich.

 

Es stellt sich mir jedoch die Frage, ob der Abschlag von 4 % händisch in Abzug zu bringen ist oder dieser programmseitig berücksichtigt wird [vgl. Dokument 5300565: "Der marktübliche Zinssatz ist z. B. das Angebot eines Kreditinstituts am Abgabeort (Abschlag von 4 % ist zulässig) oder der günstigste nachgewiesene Zinssatz für Darlehen mit vergleichbaren Bedingungen unter Berücksichtigung allgemein zugänglicher Internetangebote (z. B. von Direktbanken; ein Abschlag von 4 % ist nicht zulässig)"]

 

Beste Grüße!

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
307 Mal angesehen

Hallo,


ist der Abschlag in Höhe von 4% zu berücksichtigen, muss dieser manuell vom aktuellen Effektivzinsatz in Abzug gebracht werden. Im Programm Lohn und Gehalt kann der Abschlag nicht automatisch abgezogen werden.


In dem Dokument Darlehen an Arbeitnehmer finden Sie unter Punkt 2.1 in der Tabelle bei "Gruppe Verzinsung" eine entsprechende Beschreibung. 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Payroll
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
284 Mal angesehen

Hallo Herr Aras,

 

besten Dank und Grüße!

0 Kudos
4
letzte Antwort am 09.09.2021 13:04:14 von Payroll
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage