Liebe Community,
bei der Ermittlung des marktüblichen Zinssatzes durch Angebot eines Kreditinstitutes ist ein Abschlag von 4 % zulässig.
Ist bei der Anlage des Darlehens im Mitarbeiterstamm und dort im Feld "Maßstabszinssatz in %" der bereits um den Abschlag verminderte Zinssatz zu erfassen?
Beste Grüße und ein baldiges Wochenende!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
nein, Sie müssen den marktüblichen Zinssatz erfassen. LuG ermittelt dann automatisch marktüblicher Zinssatz – gezahlter Zinssatz = geldwerter Vorteil. 🙂
Guten Morgen J_B,
das verstehe ich.
Es stellt sich mir jedoch die Frage, ob der Abschlag von 4 % händisch in Abzug zu bringen ist oder dieser programmseitig berücksichtigt wird [vgl. Dokument 5300565: "Der marktübliche Zinssatz ist z. B. das Angebot eines Kreditinstituts am Abgabeort (Abschlag von 4 % ist zulässig) oder der günstigste nachgewiesene Zinssatz für Darlehen mit vergleichbaren Bedingungen unter Berücksichtigung allgemein zugänglicher Internetangebote (z. B. von Direktbanken; ein Abschlag von 4 % ist nicht zulässig)"]
Beste Grüße!
Hallo,
ist der Abschlag in Höhe von 4% zu berücksichtigen, muss dieser manuell vom aktuellen Effektivzinsatz in Abzug gebracht werden. Im Programm Lohn und Gehalt kann der Abschlag nicht automatisch abgezogen werden.
In dem Dokument Darlehen an Arbeitnehmer finden Sie unter Punkt 2.1 in der Tabelle bei "Gruppe Verzinsung" eine entsprechende Beschreibung.
Hallo Herr Aras,
besten Dank und Grüße!