Hallo Herr Müller, ja, Sie können die Änderung der Adresse u.a bei einem Umzug von der Körperschaftssteuer, in die Mandantenstammdaten übernehmen. Der Hinweis besagt, dass die Änderung zum heutigen Datum interpretiert wird. Ausschließlich in den Mandantenstammdaten kann nur das löschen bzw. die Korrektur, der Adresse erfolgen. Der Haken beim Stammdatenabgleich ist auswählbar, sofern in der leistungserstellenden Anwendung eine Adresse erfasst wurde. Zum besseren Verständnis dienen Ihnen zwei Screenshots. Ausgangssituation: In den Zentralen Stammdaten ist aktuell eine Adresse hinterlegt. Diese Adresse wird nun in der Körperschaftssteuer geändert und bei dem Stammdatenabgleich übernommen. Wie in dem zweiten Screenshot zu erkennen, wird die Änderung zum heutigen Datum interpretiert. In den Zentralen Stammdaten selbst können Sie nun die Adresse(n) weiterbearbeiten und z.B. die Gültigkeit auf ein anders Datum setzen. Da der Umzug erfolgt ist, existieren nun zwei Adressen. Mit freundlichen Grüßen Daniel Schmidt Service Betriebswirtschaftliche Basis
... Mehr anzeigen