Hallo zusammen, ich habe den Fall, dass ein Arbeitnehmer, kurzfristig angemeldet, nun über die 3 Monate kommt. Den Mandanten habe ich gefragt, was nun mit ihm passiert. Als Antwort kam, dass er ja noch keine 70 Tage gearbeitet hat. Ich habe nicht viel mit kurzfristig Beschäftigten, deshalb sorry die Nachfrage. Wenn wirklich nur die Arbeitstage bei der 70 Tage-Regel zählen würden, dann könnte er ja auch vom 01.01.21 bis 31.12.21 kurzfristig arbeiten, wenn er unter 70 Tagen bleibt, das wäre ja Quatsch? Ich dachte die 70 Arbeitstage, es ist wohl jemand, der nicht 5 Tage die Woche arbeitet, würden dann bspw. vom 01.04. - 10.06. (jetzt nur beispielshaft) gelten? Liege ich da richtig, bzw. wo kann man das nachlesen? Viele Grüße Wolfgang
... Mehr anzeigen