Man darf auf die FAQ gespannt sein. Derzeit soll dies voraussichtlich vordringlich wohl Unternehmen betreffen, deren Förderung mehr als 12 Mio. Euro beträgt (was bestimmte KMU nicht überschreiten und di Regelung relativieren dürfte) und diese vorgenannten Unternehmen mit mehr als 12 Mio. Euro müssen - um förderfähig zu sein - zu mindestens für das Jahr 2021 wohl folgende Bedingungen erfüllen: Keine Entnahmen, Gewinn- und Dividendenausschüttungen sowie keine Gewährung von Darlehen der Gesellschaft an Gesellschafter sowie keine Rückführung oder Zinszahlung von Gesellschafterdarlehen. Dies soll wohl auch für bereits von Hauptversammlungen gefasste Gewinn- und Dividendenausschüttungs- beschlüsse gelten. Ausgenommen sollen wohl gesetzlich vorgeschriebene Dividendenausschüttungen und fällige Steuerzahlungen der Gesellschafter, die aus dem Unternehmen resultieren. Zudem dürfen wohl Organmitgliedern und Geschäftsleitern keine Boni, andere variable oder vergleichbare Vergütungsbestandteile gewährt werden. Gleiches gilt wohl auch für Sonderzahlungen in Form von Aktienpaketen, Gratifikationen oder andere gesonderte Vergütungen neben dem Festgehalt sowie sonstige in das freie Ermessen des Unternehmens gestellte Vergütungsbestandteile und rechtlich nicht gebotene Abfindungen. Soweit entsprechende Zahlungen bis zum Ablauf des 10. Juni 2021 (=PM des BMWi) bereits geleistet und noch nicht auf die Überbrückungshilfe III angerechnet wurden, werden diese wohl auf die Förderung angerechnet. (siehe Link bzw. Link) Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt Hilmar Speck renek (Fortgeschrittener) hat eine neue antworten im Board Freie Themen am 10.06.2021 15:17 gesendet: Überbrückungshilfe III Plus - Anpassung der Neustarthilfe Wir haben von unserem StB auch die aktuelle Info weitergeleitet bekommen. Ich sehe das auch so, dass es ein eigenständiges Programm mit separaten Antrag und Abrechnung wird. Was ich aber an spannenden Ausspruch finde: Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/06/20210609-bundesregierung-verlaengert-ueberbrueckungshilfen-bis-september.html Bundesfinanzminister Scholz sagt: Gerecht ist zudem, dass die Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten, keine Gewinne und Dividenden ausschütten dürfen. Das gilt auch für die Zahlung von Boni und den Rückkauf von Aktien. Demzufolge sollten Ausschüttungen in GmbH´s in den Jahren 2021 und 2022 wohl vermieden werden...
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