Hallo Alle zusammen, hier ein "kleiner" Hinweis, da ich es selbst nicht besser gewusst habe und befürchte, dass es andere auch nicht wissen. Wenn eine Freigabe für einen Mandant in der Rechteverwaltung online auf die Hauptberaternummer/Mandantennummer gesetzt wird, hat er sofern er Lodas einsetzt und in der lokalen Benutzer und Rechteverwaltung nichts administriert wurde, Zugriff (zumindest auf eine Liste) aller im RZ unter der Hauptberaternummer gesicherten Bestände. Jeder der Rechte für Mandanten administriert sollte m.E. folgendes wissen: Wenn ein Mandant Lodas im Unternehmen einsetzt, darf KEIN Recht für Datev DFÜ über Internet auf die Hauptberaternummer/Mandantennummer gesetzt werden. (das oben genannte DARF ist natürlich nur ein sollte 😉) Die Vorgehensweise die bei Rechnungswesen-Programmen von der Datev empfohlen wird (DFÜ über Internet Hauptberaternummer/Mandantennummer freigeben) führt bei Lodas im Unternehmen dazu, dass unter gewissen Punkten eine Liste der Mandanten des Hauptberaters abrufbar ist. Die m.E. einzig richtige Vorgehensweise für uns als Rechteadministratoren ist derzeit: Wenn ein Mandant, von dem die Kanzlei bisher die Löhne abgerechnet hatte, künftig diese selbst abrechnen möchte, muss der Lohnbestand auf eine Unterberaternummer ungesichert werden. Irgendwie ist es gerade schwer hier die richtigen Formulierungen zu finden… Aber ich glaube diejenigen, welche die Rechteadministration unter sich haben, wissen von was ich rede. Ich hoffe andere haben nicht den gleichen Trugschluss wie ich gezogen: Freigabe Hauptberaternummer/Mandantennummer greift auch für Lodas. (das ist der Trugschluss) Hier stellt es sich nämlich wie folgt dar: Freigabe Hauptberaternummer/Mandantennummer gibt Hauptberaternummer frei. Bin auf euer Feedback gespannt Das ganze wurde auch natürlich primär mit der Datev besprochen, die aber sagt, dass bleibt so. Liebe Grüße BigApple
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