Haben Kollegen aus Ba-Wü schon weitere Erfahrungen gesammelt was die Genehmigung oder Ablehnung von Corona Zuschüssen angeht ?
Es kommen gerade die ersten Ablehnungen bzw. Nachfragen. In aller Regel so, dass die Darlegung des Liquiditätsengpasses im Textfeld erläutert werden soll.
Hatte ich bislang gerade eben so nicht verstanden. Zumindest hat mir die Handwerkskammer jetzt ein Beispiel geschickt indem im Textfeld die Zahlen stehen sollen die den oben in einem Betrag genannten Liquidtitätsengspaß beziffern.
Einfach und unbürokratisch.... geht anders- Leider -Schade.
Ich persönlich war erstaunt, wie tatsächlich unbürokratisch bisher die NRW-Soforthilfe an den Start gegangen sind:
Die Zugangsvoraussetzungen sind relativ simpel gehalten. Der Antrag ließ sich echt "barrierefrei"/"papierlos" absenden ohne jegliche Nachweise.
Die Genehmigungen waren teilweise sehr schnell da. 3 Stunden zwischen Antrag und Genehmigung waren keine Seltenheit.
Wenn ich so Hessen als Beispiel nehme - da sind die Zugangsvoraussetzung deutlich höher aus meiner Sicht.
Bisher haben wir in NRW noch keine Rückfragen oder Ablehnungen zu den Soforthilfen erhalten.
Ich bin gespannt ob das so bleibt.
Von NRW hatte ich das schon so gehört.
Offensichtich ticken die Landesverwaltung im Süden ( Hessen, Ba-Wü, Bayern) anders.
Hallo Bodensee,
auch hier wurden Anträge gestellt, aber uns fehlen noch die Rückmeldungen dazu.
Verstehe ich das richtig, dass Ihre Anträge zu Rückfragen bzw. Ablehnungen geführt haben, weil in den Erläuterungen nicht ausreichend Angaben zum Engpass gemacht wurden ?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Ja wenn im Textfeld zwar angegeben Umsatzrückgang aufgrund Corona Pandemie usw. der Text reicht den IHK und HWK nicht aus. Sie haben mir dann ein Bsp zurückgemailt und Sie wollen die Berechnung des Liquiditätsengpasses sehen. Sprich aus z.Bsp. Excelsheet der HWK Freiburg bzw. ich hatte mein eigenes wollen Sie dass die Zahlen in das Textfeld kopiert oder manuell übertragen werden. Dann muss der Antrag erneut gestellt werden.
Gleiche Erfahrung hier.
Je mehr in der Erläuterung drinsteht, desto eher wird genehmigt.
(bzw. der L-bank weitergeleitet)
Einen tatsächlichen Bewilligungsbescheid habe ich noch nicht gesehen.
Sie etwa ?
Nein bei mir auch noch nicht.
Auch wenn die Mandantschaft händeringend darauf wartet.
Ich habe für einen Mandanten aus RLP den Antrag "C S H – R L P" an die "ISB" (Investitions- und Strukturbank RLP) gestellt, in dem sich kein Textfeld befindet, um irgendwelche zusätzlichen Erläuterungen zu erfassen.
Es wurden auch keine sonstigen Nachweise verlangt (z.B. BWA, Zusammenstellung der Kosten für die nächsten 3 Monate etc.)
Ich rechne daher auch fest mit Rückfragen.
Alles Andere würde mich überraschen