Hallo Herr Wielgoß, hallo Datev, es geht vor allem um a) - wobei es nicht darum geht, dass die Einträge in etwa die gleiche Breite haben, sondern darum, dass die maximal fünf betroffenenen Programmbezeichnungen, die breiter als 20 Zeichen sind, sinnvoll abgekürzt werden, damit zur Anzeige der wichtigen Information (Bearbeitungsjahr) das Fenster nicht unnötig vergrößert werden muss. Nicht nur die Expertisen und Wirtschaftsberatung sind von diesem Wunsch nicht betroffen, sondern auch andere Programme, die keine Jahresversion darstellen (Lohnabrechnung, Schenkungsteuer...). b) Nachdem ich die Anregung vor zwei Jahren gegeben habe, ist mein Unverständnis darüber, dass von der Datev kein konkreter Grund genannt wird, warum die Bezeichnungen nicht gekürzt werden, gewachsen. Es werden immer mehr allgemeine Gründe genannt, warum allgemein Programmanregungen nicht umgesetzt werden; auch Herr Reitter hat heute wieder ein paar genannt. Aber bisher hat niemand gesagt, welcher der Gründe hier zutreffen könnte. Das ist so ähnlich, als wenn man in der Schule eine Arbeit mit einer Note zusammen mit den Anforderungen (korrekter Rechtschreibung, vollständiger Inhalt, ...) zurückbekommen aber nirgends eine Kommentierung steht, wo und wieso welche Anforderungen erfüllt oder nicht erfüllt worden sind. Herrn Schmidt hatte ich schon die Kommentare zu seinen allgemeinen Anforderungen genannt, bei Herrn Reitter sähe das so aus: Die Verwendung der Abkürzung GuE Feststellung oder GuE JJJJ Gesonderte - und einheitliche - Feststellung JJJJ hat folgende Auswirkungen: Nutzen für alle Anwender/Mitglieder: ist gegeben Umsetzungsaufwand: nach meinem Verständnis sehr gering Einheitlichkeit der Anwendungen: keine Auswirkungen Performanceauswirkungen: keine Abhängigkeiten zu Schnittstellen: keine Auswirkungen auf den Service: keine Also liebe Datev, wo ist das konkrete Problem bei der Umsetzung? Schöne Grüße und vielen Dank für den Vermittlungsversuch Willi Müller
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