Hallo liebe Community, ich habe mal wieder einen Fall, wo ich nicht so richtig klar komme. Ein Mitarbeiter hatte bei einem Feuerwehreinsatz am 05.10.2017 einen Arbeitsunfall. Nun reichte er einen Krankenschein ein, wo die Unfallkasse Brandenburg drauf steht. Hierbei handelt es sich nun um Nachbehandlungen (OPs und Behandlungen), die noch diesen alten Unfall betreffen. Diese Krankmeldungen kann ich ja nun nicht elektronisch abrufen. Wie müssen diese Krankschreibungen nun behandelt werden? Entgeltfortzahlung 6 Wochen, dann Verletztengeld? Oder werden diese alten Zeiträume aus 2017 als Vorerkrankungen angerechnet, so dass der Mitarbeiter gleich Verletztengeld bekommt? Ich kann hierzu leider so gar nichts finden und hoffe auf euch. LG Ines Mattick
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