Hallo liebe Comunity,
folgender Fall: Ein AN ist bereits das ganze Jahr im Krankengeldbezug und das Arbeitsverhältnis ist nun beendet.
Es fielen bisher keine SV-Tage an.
Nun bekommt der AN seine angesammelten Überstunden vergütet. Da keine SV-Tage anfallen, weist die Lohnabrechnung auch keine Beiträge aus.
Wie ist das hier nun korrekt? Keine Beiträge oder doch?
LG
Ines Mattick
Die Stunden sind grundsätzlich in den Monaten zu verbeitragen, in denen sie angefallen sind; das wird auch in den RV-Prüfungen teilweise so aufgegriffen.
Können Sie bei einer Rückrechnung ins Vorjahr mit der Stammlohnart 877 ( Mehrarbeitslohn / Überstunden - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center ) noch Beiträge generieren? Sonst wirds schwierig.