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Entgeltfortzahlung bei Unfall Feuerwehreinsatz

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letzte Antwort am 01.04.2025 08:37:46 von inesmattick
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inesmattick
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

ich habe mal wieder einen Fall, wo ich nicht so richtig klar komme.

 

Ein Mitarbeiter hatte bei einem Feuerwehreinsatz am 05.10.2017 einen Arbeitsunfall.

 

Nun reichte er einen Krankenschein ein, wo die Unfallkasse Brandenburg drauf steht. Hierbei handelt es sich nun um Nachbehandlungen (OPs und Behandlungen), die noch diesen alten Unfall betreffen.

 

Diese Krankmeldungen kann ich ja nun nicht elektronisch abrufen. 

Wie müssen diese Krankschreibungen nun behandelt werden? Entgeltfortzahlung 6 Wochen, dann Verletztengeld?

Oder werden diese alten Zeiträume aus 2017 als Vorerkrankungen angerechnet, so dass der Mitarbeiter gleich Verletztengeld bekommt?

 

Ich kann hierzu leider so gar nichts finden und hoffe auf euch.

 

LG

Ines Mattick

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
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Erst einmal die Frage, der AG selbst hat nichts mit dem Feuerwehreinsatz zu tun. Also kein Arbeitsunfall bei aktuellen AG?

 

Für den AG ist dies die erste Erkrankung in diesem Zusammenhang?

Dann kann es eine Vorerkrankung nicht geben. Jeder AG ist zur 6-wöchtigen LFZ verpflichtet. 

Ansonsten gibt es bei der gleichen Erkrankung (setzt voraus, dass er beim aktuellen AG bereits krank war) die 6- und die 12-Monatsfrist.

 

Wie lange ist er in der Firma beschäftigt wg. der ersten 4-Wochen?

 

Solange er länger als 4 Wochen beschäftigt ist, gehe ich von der normalen 6-wöchtigen-LFZ aus.

Notfalls sollte eine Rückfrage bei der BG oder der KK gestellt werden.

inesmattick
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
270 Mal angesehen

Der AG selbst hat nichts mit dem Feuerwehreinsatz zu tun, da der Mitarbeiter erst seit 2024 bei diesem AG beschäftigt ist.

 

Also sind das hier normal 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann Verletztengeld?

 

LG

Ines Mattick

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MartinSeemann
Aufsteiger
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Hallo Ines,

da die Fristen zur Anrechenbarkeit der Krankheitszeiten abgelaufen sind, sehe ich das genau so wie Sie: 6 Wochen Fortzahlung und dann Verletztengeld.

 

Viele Grüße

Martin Seemann

mhaas
Fachmann
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Nachricht 5 von 6
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Ggf. kann man als AG aber einen Ersatzanspruch gegenüber der BG der Feuerwehr geltend machen, denn es scheint ja unzweifelhaft mit einem Einsatz-Unfall im Zusammenhang zu stehen.

Lang may yer lum reek
inesmattick
Einsteiger
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Nachricht 6 von 6
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vielen Dank für den Tip.

 

LG 

Ines Mattick

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letzte Antwort am 01.04.2025 08:37:46 von inesmattick
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