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Unternehmen ist nicht mehr sofortmeldungspflichtig

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letzte Antwort am 13.02.2025 11:57:01 von inesmattick
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inesmattick
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Hallo liebe Community,

 

folgender Fall: Ich habe hier ein Unternehmen mit zwei verschiedenen Wirtschaftszweigen: 1 x Landhandel und 1 x Fuhrunternehmen. Bisher war dieses Unternehmen sofortmeldungspflichtig.

Nun wurde das Fuhrunternehmen verkauft. Eine Gewebeummeldung liegt vor, in der nur noch der Landhandel steht.

 

Kann ich nun die Sofortmeldungspflicht einfach rausnehmen? Oder bleibt der Landhandel sofortmeldungspflichtig?

 

LG

Ines M.

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
121 Mal angesehen

Den Haken einfach rausnehmen, wenn die Meldepflicht nach folgender Branche nicht zutrifft:

 

  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Baugewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und das damit verbundene Logistikgewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft
  • Prostitutionsgewerbe
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe
inesmattick
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
101 Mal angesehen

Dankeschön. Dann nehme ich den Haken einfach raus, es ist ja nur noch ein Landhandel.

 

LG

Ines M.

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letzte Antwort am 13.02.2025 11:57:01 von inesmattick
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