Hallo Herr Barlage, Bitte entschuldigen Sie, falls meine Erläuterung missverständlich war. Nach meinem Empfinden fehlt hier die Schaltfläche "Ändern" im Reiter "Umsatzabholung". Hat man sich einmal bei der Umsatzabholung für das HBCI-Verfahren entschieden kann man es nicht mehr ändern - es scheint in Stein gemeißelt zu sein. Ihre Vermutung trifft zu. Nach einmaliger Anlage kann hier aktuell keine Änderung mehr erfolgen. Daher die Frage, wie ändert man das Abholverfahren im Reiter "Umsatzabholung" von HBCI auf Datev RZ >>> in Unternehmen Online". Die Auswahl (in Ihrem Fall: HBCI) an dieser Stelle kann und muss auch nicht geändert werden. Für einen reibungslosen Prozess ist es nicht relevant, welche Auswahl in der Registerkarte "Umsatzabholung" getroffen wurde, wenn das Verfahren geändert wird. Wichtig ist hier lediglich, dass der Haken gesetzt wurde. Weiter ist wichtig, dass die Teilnahmeerklärung (RZ-Bankinfo) abgegeben und die Kontoumsätze bis zur Bereitstellung durch die Bank per PIN/TAN-Verfahren abgeholt werden, damit die Kontoumsätze vollständig sind. Wenn die Bank die Umsätze über die RZ-Bankinfo bereitstellt, werden diese automatisch abgerufen und können (wie im Dokument 1003116 beschrieben) über "Kontoumsätze prüfen" aufgerufen werden. Ein manuelles Abrufen über den Aktualisieren-Button muss nicht erfolgen. In dem von Ihnen genannten Dokument wird zwar gesagt, dass die o.g. Umstellung dort beschrieben sein soll, nur wird dort die Änderung des Bankkontoumsatzabrufes (nicht zu verwechseln mit dem Zahlungsverkehr) gar nicht beschreiben. Die Ergänzung, dass die Anpassung unter "Umsatzabholung" nicht möglich und nicht notwendig ist, nehmen wir im Dokument auf. Besten Dank für den Hinweis.
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