Ich wollte gerade für folgende Konstellation die Vermögensnachfolge "planen":
Mutter hat zwei Grundstücke. Eines möchte Sie heute an Ihre beiden Kinder verschenken, das andere später an Ihre beiden Kinder vererben.
Sehe ich das richtig, dass ich die heutige Schenkung des Grundstücks an die beiden Kinder in Vermögensnachfolge nicht anlegen kann, weil ich jeden Vermögensgegenstand in der vorweggenommenen Erbfolge immer nur EINER Person schenken kann?
Das ist ein Witz. Das muss ein Witz sein. Richtig?
Bitte, bitte, bitte schreibt mir, dass ich nur die Option "an beide Kinder schenken" nicht gesehen habe.
Wenn es das schon nicht kann, was soll dann das Produkt? Das ist ein bisschen wie ein Fahrrad ohne Lenkung: "Ja, klar, Prima-Fahrrad, kannste geradeaus mit gegen die Wand fahren. Viel Spaß, macht 1500 Euro."
Falls ihr mir schreiben wollt "jahaaa, dann musste halt in den Vermögenswerten das Grundstück als zwei halbe Grundstücke anlegen", dann schreibt lieber gar nichts, sondern schämt euch leise.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Können Sie mir die Kosten des Programms nennen? Vielen Dank!
@mjsapxrwswxöa schrieb:Können Sie mir die Kosten des Programms nennen? Vielen Dank!
Was soll diese Frage? Es geht um ein Programm der Steuerberatergenossenschaft für Ihre Mitglieder, alle mindestens SteuerberaterInnen, also Profis. Da ist schon viel zu oft Halbgares geliefert worden, so dass es langsam peinlich wird.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Sie haben richtig vermutet: Ein Vermögensgegenstand kann aktuell nur an eine Person übertragen werden. Zur Umgehung legen Sie zwei halbe Grundstücke an.
Wir wissen, dass die Vermögensnachfolge an dieser Stelle nicht so komfortabel ist und haben Ihren Wunsch mit aufgenommen.
Jedes Kundenfeedback ist für uns sehr wichtig und hilft uns bei der Priorisierung der sukzessiven Weiterentwicklung von DATEV Vermögensnachfolge.
Aktuell arbeiten wir daran, dass innerhalb der Anwendung der Erblasser auf den Ehegatten gewechselt werden kann.
Detaillierte Informationen zu den geplanten Erweiterungen siehe Überblick DATEV Vermögensnachfolge - DATEV Hilfe-Center .
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Schwarz
Anforderungsmanagement Wirtschaftsberatung
DATEV eG
Hallo,
Preisinformationen gibt es im DATEV Shop. Hier der Link: DATEV Vermögensnachfolge
DATEV Vermögensnachfolge ist auch im DATEV Mehrwert-Angebot enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Schwarz
Anforderungsmanagement Wirtschaftsberatung
DATEV eG
… anstatt einer ‚sukzessiven‘ (allmählichen) Weiterentwicklung wäre mir eine ‚successive‘ (erfolgreiche) Weiterentwicklung lieber 😎
@Hannelore_Schwarz schrieb:
Sie haben richtig vermutet: Ein Vermögensgegenstand kann aktuell nur an eine Person übertragen werden. Zur Umgehung legen Sie zwei halbe Grundstücke an.
Wir wissen, dass die Vermögensnachfolge an dieser Stelle nicht so komfortabel ist und haben Ihren Wunsch mit aufgenommen.
Ist das wirklich Ihr Ernst?
Nur so nebenbei, wir müssen bei unseren Mandaten eine vollwertige Leistung anbieten und müssen dann mit unfertigen Hilfen arbeiten.
Aber MVP ist ja die neue Strategie.
😪 mehr fällt mir dazu nicht ein.
Halbgares ist auch beim Essen nicht genießbar.
@einmalnoch schrieb:...
Aber MVP ist ja die neue Strategie.
... ehrlich gesagt verstehe ich den Sinn dieser MVP-Strategie nicht, vor allem nicht für den Bedarf der Steuerkanzleien.
Diejenigen Kanzleien, die sofort eine funktionierende Lösung benötigen, enttäuscht man und wird sie entweder nicht gewinnen oder sogar 'verprellen' ...
... und diejenigen, die am Thema Interesse aber keinen Zeitdruck haben, werden sich nicht 'spaßeshalber' mit einem MVP 'herumquälen'.
Also, wen will man ansprechen ?
Ich kenne keine Steuerkanzlei, die keinen Personalmangel und keinen permanenten Zeitdruck hat.
Also kenne ich auch Keine(n), der/die sich mit einem 'halbfertigen' Produkt herumärgern ... ähm ... beschäftigen will.
Aus meiner Sicht besteht die Gefahr, dass ein solches MVP direkt von der Testphase in die Abkündigung wechselt, weil vielleicht mittlerweile irgend ein anderer Anbieter eine schöne, schlaue und komfortable Alternative anbietet.
Heutzutage will man sich möglichst nicht mehr mit einen einzelnen Anbieter verheiraten, sondern man investiert seine Ressourcen (Zeit und Geld) lieber in ein Produkt, das die Anforderungen am besten und vor allem jetzt schon erfüllt.
Es muss nicht immer der vermeintliche 'Mercedes' sein.
Ein Cinquecento ist manchmal sogar besser geeignet 😎
... aber ... es muss funktionieren ... jetzt !
Halbgar? DATEV verkauft Steaks welche noch auf der Weide laufen. Trifft es wohl eher
Wie es wohl wäre wenn man nun noch mit Nießbrauch auf einer Hälfte des Grundstücks anfangen würde.....
Alles was ich jetzt noch schreiben würde lass ich mal lieber...
@cwes Erbengemeinschaft gleich Verdrussgemeinschafft.. ist Grundstück eins groß genug es in zwei realgeteilten Hälften zu verschenken. z.B. zwei Bauplätze.inkl. Wegerechte im Grundbuch. Ja würde jetzt Kosten verursachen später aber für jeden der Brüder mehr Freiheit bedeuten.
@jjunker schrieb:... Erbengemeinschaft gleich Verdrussgemeinschafft.
Das Wort ist "Schlangengrube"
Vielen, lieben Dank!