Hallo, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie haben richtig vermutet: Ein Vermögensgegenstand kann aktuell nur an eine Person übertragen werden. Zur Umgehung legen Sie zwei halbe Grundstücke an. Wir wissen, dass die Vermögensnachfolge an dieser Stelle nicht so komfortabel ist und haben Ihren Wunsch mit aufgenommen. Jedes Kundenfeedback ist für uns sehr wichtig und hilft uns bei der Priorisierung der sukzessiven Weiterentwicklung von DATEV Vermögensnachfolge. Aktuell arbeiten wir daran, dass innerhalb der Anwendung der Erblasser auf den Ehegatten gewechselt werden kann. Detaillierte Informationen zu den geplanten Erweiterungen siehe Überblick DATEV Vermögensnachfolge - DATEV Hilfe-Center . Mit freundlichen Grüßen Hannelore Schwarz Anforderungsmanagement Wirtschaftsberatung DATEV eG
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