abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

digitale Belege buchen ohne Unternehmen online

54
letzte Antwort am 09.08.2022 14:09:19 von Eli
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 31 von 55
1583 Mal angesehen

@bodensee schrieb:

Mandant braucht kein DUO Vertrag und keine 10,50 je Monat. 


Was bei uns aber der Fall bei lexOffice ist: Wir brauchen eine mandantengenutzte Beraternummer samt RD 1.0 dort gebucht, damit wir als StB die Daten aus lexOffice über das StB Portal von lexOffice ins REWE schießen können. Warum? Keine Ahnung. 

 

Ich hatte es selbst getestet: Mandat nur lexOffice, wir als StB loggen uns ein, verbinden lexOffice mit einem Medium aus der Kanzlei mit dem RD 1.0 aber eine Übertragung bricht immer ab, obwohl das Medium der Kanzlei für den RD 1.0 freigeschaltet ist. 

 

Erst nachdem ich eine mandantengenutzte Beraternummer zum betreffenden Mandanten samt RD 1.0 dort nochmal bestellt habe, klappte die Übertragung. Total komisch - egal, wenn es funktioniert. Kostet ja alles nichts, weil über den RD 1.0 des Mandanten ohne Medium ja keine Daten fließen können?! 😵

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Nutzer_8888
Fachmann
Offline Online
Nachricht 32 von 55
1573 Mal angesehen

Ob alles was geht auch erlaubt ist ....

 

Vielleicht sollte man hier keine schlafenden Hunde wecken? Dennoch wäre es nett und schick, wenn Belege online als Einzelpaket (gerne auch mit 5 GB Freivolumen) mit einer Kundenschnittstelle ausschließlich zum Belege bestücken, verwalten, einsehen und archivieren auch durch den Mandanten käuflich wäre für unter 10,5 +3,5.

 

Falls die vorgenannten Übertragungs-Lösungen ohne DUO "grau" wären, dann könnten die mal schnell blockiert werden. Deshalb wäre es letztlich schon besser klare Lizenzbedingungen zu haben. Transparent scheint das alles aber nicht zu sein.

theo
Meister
Offline Online
Nachricht 33 von 55
1566 Mal angesehen

Belege online ist DIE zentrale Schnittstelle fürs Ökosystem. Warum sollte die jemand dichtmachen?

in dubio pro theo
Nutzer_8888
Fachmann
Offline Online
Nachricht 34 von 55
1531 Mal angesehen

ich bezog mich nur auf möglicherweise nicht lizensierte Übertragungswege zum Belege-Einspielen durch Dritte...

 

Habe Post präzisiert.

 

Wünschte Belege online - als eigentlich zentrale Funktion - würde nicht wie ein Anhängsel zu DUO (großes fast leeres Regal) behandelt und vermarktet werden.

bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 35 von 55
1497 Mal angesehen

Solange die Belege beim gleichen Steuerberater bleiben sehe ich kein Problem. 

 

Da ich den Abschluss erstelle und alle notwendigen Belege vorhalte ( in Belege online).  Problematisch wird das aus meiner Sicht erst wenn der Stb wechselt oder das  System gewechselt wird. 

 

Der Prüfer hält sich wie immer an den Stpfl. ob der nun Stb A oder B oder Datev oder Lexoffice oder Sevdesk usw. unterbeauftragt hat seine Belege lesbar zu halten ist dem FA aus meiner Sicht egal. 

 

Hier wird sicherlich noch Handlungsbedarf sein. Aus meiner Sicht auch weil inzwischen Belege dann ja mehrfach als pdf exisitieren. Das Original wahrscheinlich gar nicht mehr oder doch archiviert ??  Hier wird im Rahmen der Verfahrensdokumentation und der GOBD sicherlich noch etliches in Zukunft geregelt werden müssen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Pfadenhauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 36 von 55
1490 Mal angesehen

Hallo Herr Nöscher,

 

wird der DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 eingesetzt, können Belege auf den Kanzleibestand gesendet werden, wenn beim Mandant/bei der Mandantin kein DATEV Unternehmen online Vertrag vorliegt. Hier ist das Ganze noch einmal etwas detaillierter beschrieben:  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1071255

Freundliche Grüße
Franziska Pfadenhauer | DATEV eG
0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 37 von 55
1486 Mal angesehen

Das ist korrekt.  Der selbstbuchende Mandant braucht ein Unterberaternummer. 

 

Habe ich der Einfachheit halber nicht erwähnt, zumal die eben nichts kostet. 

 

Aber klar auch hier kann man den digitalen Workflow sicherlich noch verbessern. 

 

Allerdings ist die Fibu in Lexoffice schon sehr schick programmiert und auch die Übergaben Auftragserstellung, Rg. stellung, Verbuchung der Rg. funktioniert reibungslos egal ob die Rg. noch gedruckt werden oder als pdf Anhang via Mail rausgehen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
noescher
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 38 von 55
1445 Mal angesehen

@metalposaunist schrieb: Erst nachdem ich eine mandantengenutzte Beraternummer zum betreffenden Mandanten samt RD 1.0 dort nochmal bestellt habe, klappte die Übertragung. Total komisch - egal, wenn es funktioniert. Kostet ja alles nichts, weil über den RD 1.0 des Mandanten ohne Medium ja keine Daten fließen können?! 


Also lt. DATEV-Preisliste kostet DATEV RD 1.0 bei bis zu 200 Belegen X €/Mt.

 

Lt. Antwort von @Franziska_Pfadenhauer ist das Hilfedokument 1071255 relevant


@Franziska_Pfadenhauer schrieb: wird der DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 eingesetzt, können Belege auf den Kanzleibestand gesendet werden, wenn beim Mandant/bei der Mandantin kein DATEV Unternehmen online Vertrag vorliegt. Hier ist das Ganze noch einmal etwas detaillierter beschrieben:  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1071255


Dieses Dokument bzw. genauer noch Dok  1007329 gibt an, dass für die mandantengenutzte Beraternummer RD 1.0 zu bestellen ist.

 

Dann wird die Sache aus diesem Thread auch rund:

1. Belege online mit Beleglieferung durch Mandant geht nicht ohne DUO

2. Belege online mit Beleglieferung durch Mandant geht doch ohne DUO, wenn für den Mandanten RD 1.0 oder RD 2.0 bestellt wird.

 

DATEV bekommt in beiden Fällen neben Belege online noch eine Lizenzgebühr.

 

@vogtsburger schrieb: ... technisch funktioniert dieser Weg, aber ich habe @noescher so verstanden, dass es rechtlich eine Rolle spielt, unter welcher Beraternummer 'offiziell' die Belege hochgeladen werden


@vogtsburger hat meine Anmerkungen gut zusammengefasst. Unabhängig wie die Belege in Belege online kommen, kommt es darauf an, in wessen rechtlicher Hoheit die Belege danach liegen. Und wird MigMag benutzt, ist der notwendige Handlungsbedarf, den @bodensee in Beitrag 35 beschreibt, für den Steuerberater erledigt. Die Belege liegen dann in der Hoheit des M. 

Viele Grüße
Peter Nöscher
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 39 von 55
1432 Mal angesehen

@noescher schrieb:

Also lt. DATEV-Preisliste kostet DATEV RD 1.0 bei bis zu 200 Belegen X €/Mt.


Jap. Aber wenn der UO Bestand unter der Kanzleiberaternummer liegt und die Kanzlei lexOffice mit DUO verbindet, warum sollten dann Kosten zum RD 1.0 auf der mandantengenutzten Beraternummer auftauchen? 🤔 Also habe ich nur eine mandantengenutzte Beraternummer (kostenlos) mit dem RD 1.0, der ohne fließende Daten auch kostenlos ist. 

 


@noescher schrieb:

DATEV bekommt in beiden Fällen neben Belege online noch eine Lizenzgebühr.


Jetzt bin ich maximal verwirrt 😵😂.  Und Sie @noescher mit mir sind DATEV Heros. Welcher "normale" Genosse soll da noch durchblicken? 

 

Gibt es dazu kein Video von DATEV?

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
theo
Meister
Offline Online
Nachricht 40 von 55
1426 Mal angesehen

Bspw. Kanzlei.Land nutzt den sog. ‚Belegbilderservice‘. Dafür muss gar nichts extra gebucht werden (außer ‚Belege online‘). 

in dubio pro theo
noescher
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 41 von 55
1406 Mal angesehen

@metalposaunist schrieb: Gibt es dazu kein Video von DATEV?


Ich schlage einen speziellen DATEV-Lizenzberatungsdienst mit Spezialisten der DATEV vor. (Analog zu Microsoft)

Natürlich kostenpflichtig 🙂

Im Ernst: Die DATEV muss unbedingt klarer kommunizieren. Auch Steuerberater, die komplizierte Gesetzestexte gewöhnt sind, können nicht alle Hilfe-Dokumente oder Lizenzbedingungen nachvollziehen. Und sollten es auch nicht können müssen. Eine klare und einfache Kommunikation mit dem Kunden (Genossen) muss die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung sein.

 


@metalposaunist schrieb: Also habe ich nur eine mandantengenutzte Beraternummer (kostenlos) mit dem RD 1.0, der ohne fließende Daten auch kostenlos ist. 


Tatsächlich nicht kostenlos. Zwar nicht auf der mandantengenutzten Beraternummer. Aber dafür steigt der Belegzähler für die Kanzleiberaternummer => Vergütung für RD 1.0 steigt für die Kanzleiberaternummer.

Fazit: DATEV bekommt immer Geld 🙂 

 


@theo  schrieb: Bspw. Kanzlei.Land nutzt den sog. ‚Belegbilderservice‘. Dafür muss gar nichts extra gebucht werden (außer ‚Belege online‘). 


Das ist natürlich richtig. Der Belegbilderservice setzt nur einen DUO-Vertrag (der Kanzlei?) voraus und ist ansonsten kostenlos. Der StB hat aber dann wieder das Problem, dass er gewerblicher Belegarchivierer für den M. ist, da die Kontierungsdaten ausschließlich auf den Belegen in Belege online erfasst sind. Und nur diese Belege mit der Fibu verknüpft sind. Usw.

 


@metalposaunist schrieb: Und Sie @noescher mit mir sind DATEV Heros


Vielen Dank! Gibt es dazu ein Logo zum downloaden? 🙂 🙂 🙂

Viele Grüße
Peter Nöscher
theo
Meister
Offline Online
Nachricht 42 von 55
1397 Mal angesehen

Also MigMag für Belege online = alle Probleme (Haftung, Gewerbebetrieb) gelöst?

in dubio pro theo
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 43 von 55
1395 Mal angesehen

@noescher schrieb:

Aber dafür steigt der Belegzähler für die Kanzleiberaternummer => Vergütung für RD 1.0 steigt für die Kanzleiberaternummer.


Dem bin ich mir bewusst und das ist auch so erwartet, weil alle Daten, woher sie kommen und fließen nie etwas mit der mandantengenutzten Beraternummer zu tun haben. Daher wundere ich mich ja, warum das reine lexOffice Mandat bei uns eine eigene Beraternummer samt RD 1.0 braucht, wenn die zu nichts Nutze ist?!

 

Dass der Zähler der Transaktionen oder sonst was läuft und auf der Rechnung der Kanzlei auftaucht: alright. Wie erwartet und gedacht 👍.

 


@noescher schrieb:

Gibt es dazu ein Logo zum downloaden? 🙂 🙂 🙂


Ah, Sie meinen so ein Siegel? Bestimmt. Müssen wir mal die Marketing Abteilung drauf aufmerksam machen. Das Druck- und Versandzentrum ist ja auch per Siegel FSC und Co. zertifiziert, wie ich aus LinkedIn erfahren habe. Neue Bäume wie bei ECOSIA oder Krombacher werden trotzdem nicht gepflanzt. Zumindest nicht medienwirksam. 

 

Wer auf Siegel steht - bitte 😂

 


@theo schrieb:

Also MigMag für Belege online = alle Probleme (Haftung, Gewerbebetrieb) gelöst?


Ich sage: ja. Aber dafür hast Du dann an anderer Stelle ganz andere Probleme, wenn Du für den Mandanten ohne Vollmacht tätig werden willst und so'n Spaß. Also irgendwo hat man immer die 💩 an den Hacken. Egal, wie man's macht. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
noescher
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 44 von 55
1382 Mal angesehen

@theo schrieb: Also MigMag für Belege online = alle Probleme (Haftung, Gewerbebetrieb) gelöst?


Etwas vereinfacht ist das meine Meinung.

Generell MigMag, aber begrenzt auf einige Teilbereiche der DATEV-Produktpalette für Mandanten. (Komplettlösungen, DATEV SmartTransfer, Consulting, Wissen, IT-Lösungen, Office-Management, Steuern, Betriebliches Rechnungswesen)

 

Das führt dazu, dass

a) sämtliche DATEV-Leistungen, die etwas mit Softwarebereitstellung zu tun haben, direkt zwischen Mandant und DATEV abgerechnet werden => kein Problem der Gewerblichkeit und dann auch keine Verantwortung für die Belegarchivierung

 

b) die DATEV-Vergütung für die Abrechnung von Löhnen weiter auf der Kanzleirechnung auftaucht, auch wenn der Lohn (wg. Digitaler Personalakte) unter der Unterberaternummer des Mandanten abgerechnet wird. => kein Verstoß gegen die StBVV (ggf. argumentativ: Weiterberechnung von DATEV-Kosten ist unzulässig)

 

 

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
Eli
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 45 von 55
1359 Mal angesehen

Ah du meine Güte......jetzt wo ich alle Beträge durchgelesen habe....bin ich voll durcheinander.
Also so wie ich das verstehen.....ist das doch nicht möglich oder nicht zu empfehlen nur digitale Belege Mdt. anzubieten. 

Dann andere Frage, wie machen es die anderen? 
Was kann man anstatt UNO empfehlen. Wir haben sehr viele Mdt. die Belege digital schicken möchten....aber so wie ich es verstehen allein digitale Belege kommen nicht in Frage ohne UNO also muss es andere Lösung geben. 
UNO ist den meisten zu teuer. Z.B. wenn man nur PV Anlage hat oder VuV und möchte das senden der Belege per E-mail abschaffen. Gibt es da andere Möglichkeiten?
Also ich kenne meine Steuern aber das gilt ja nur für die ESt Belege und etc.
Digitale Belege geht nicht ohne UNO
Cloud wird auch nicht gerne verwendet......
Wie macht ihr das? Man möchte digital sein....aber irgendwie geht es nicht so wirklich.

Neu_hier
Meister
Offline Online
Nachricht 46 von 55
1325 Mal angesehen

Ich bin da im Grunde bei Ihnen. Ob das Ganze in jedem Fall gewerblich wird zweifle ich jedoch an, zumindest solange wie die Datenhaltung und die Erstellung der Buchführung zusammenfällt sehe ich hier kein Problem - beim Auseinanderfallen schon eher oder wenn die reine Softwareüberlassung einen sehr großen wirtschaftlichen Umfang im Vergleich zur Steuerberatung einnimmt. Beim ersetzenden Scannen kann das Problem natürlich ungleich größer werden, allein bei der Mandatsbeendigung.

Rechtliche Rahmenbedingungen stören die hier im Forum allgegenwärtigen Techniker allerdings naturgemäß eher weniger und die DATEV bezieht aus meiner Sicht keine klare Stellung (allenfalls ein dezenter Hinweis zum Vorteil beim Mandanten-Direktgeschäft).

Jeder Steuerberater ist allerdings selber verantwortlich für sein Handeln, daher nicht einfach alles machen was (technisch) geht sondern auch dabei kritisch bleiben.

Danke
Nutzer_8888
Fachmann
Offline Online
Nachricht 47 von 55
1317 Mal angesehen

Gute Frage!

 

  1. Digitalisierung ist scheinbar teuer (alle Beteiligten wollen ja schließlich an jeder noch so kleinen Schnittstelle oder Aufbereitung verdienen)!
  2. @noescher erklärt quasi, dass nur MigMag rechtlich sauber wäre, womit nur noch zahlungswillige Kunden überbleiben, die zusätzlich auch noch gerne direkt mit Datev in Vertrag stehen.
  3. Die DUO-Plattform wird mitunter als zu teuer empfunden (für kleinste Mandate nachvollziehbar, aber leider jammern auch größere, weil doch in Wirklichkeit der Mehrwehrt für den Mandanten begrenzt ist, falls nur für Belegübergabe genutzt).
  4. E-Mails wollen Kunden auch nicht schicken, dann bleibt nur ein Online-Portal (da gibt es schon eine gewisse Auswahl - macht aber auch Mühe in der Verwaltung bei vielen Mandanten) oder halt der übergebene Datenträger.

Fragt man sich, ob Digitalisierung letztlich überhaupt legal und kosteneffizient möglich ist 😉???

Was läuft hier schief?

theo
Meister
Offline Online
Nachricht 48 von 55
1274 Mal angesehen

Du kannst für die kleinen Mandate Meine Steuern benutzen. Das ist der einzige quasi kostenlose Weg.

in dubio pro theo
0 Kudos
gertkr
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 49 von 55
1268 Mal angesehen

An dieser ganzen Diskussion hier sieht man schon wie kompliziert das alles bei DATEV ist. Selbst die Antworten von Datev Mitarbeitern sind oft nicht zielführend.

 

Auch wir haben eine ganze Zeit gebraucht bis wir gemerkt haben das wir Unternehmen Online als Kanzlei sehr gut nutzten können ohne das der Mandant einen Vertrag oder ein Zugangsmedium hat.

 

Die Einrichtung das ganzen Online Fibu Themas ist leider viel zu kompliziert in der Kommunikation von DATEV zum Mitglied.

 

Monate lang try and error war unser Weg...........

Und bei Meine Steuern wiederholt das ganze sich jetzt irgendwie schon wieder

noescher
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 50 von 55
1192 Mal angesehen

@Eli schrieb: Ah du meine Güte......jetzt wo ich alle Beträge durchgelesen habe....bin ich voll durcheinander.
Also so wie ich das verstehen.....ist das doch nicht möglich oder nicht zu empfehlen nur digitale Belege Mdt. anzubieten. 


Lassen Sie sich von der Diskussion nicht durcheinanderbringen. Digitalisierung ist wichtig und notwendig. Aus diversen Gründen. Die Umsetzung muss nur geplant werden.

 


@Eli schrieb: UNO ist den meisten zu teuer. Z.B. wenn man nur PV Anlage hat oder VuV und möchte das senden der Belege per E-mail abschaffen. Gibt es da andere Möglichkeiten?


Sie müssen die Fälle differenzieren. Es gelten oft unterschiedliche rechtliche Grundsätze.

 

Ich mache, auf Basis meiner Rechtsauffassung, ein paar Beispiele:

 

Fall 1: M. ist buchführungspflichtig => GOBD sind zwingend anzuwenden nach Meinung der Finanzverwaltung

 

Variante a) M. stellt Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen) teilweise oder vollständig unstrukturiert (=> ohne Kontierung in einem GOBD-konformen Ausgangssystem - z. B. Belegbilderserivce Rechnungswesen) für Belege online zur Verfügung.

  • Belege online = digitales Belegarchiv gemäß GOBD, da mit Fibu verknüpft
  • MigMag wird dringend empfohlen
  • Belegarchiv muss entsprechend auf der Unterberaternummer des Mandanten laufen

 

Variante b) M. stellt Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen) vollständig strukturiert (=> mit Kontierung in einem GOBD-konformen Ausgangssystem) zur Verfügung; z. B. vollständig mit DATEV Rechnungsdatenservice 2.0 oder Rechnungsdatenservice 1.0 mit strukturierten Belegdaten oder DATEV Buchungsdatenservice)

  • Belege online ist nur eine Buchungshilfe und kein digitales Belegarchiv gemäß GOBD, da Belegkontierungen vollständig aus GOBD-konformen Vorsystem enthalten sind
  • Die Belegspeicherung beim Steuerberater ist nicht problematisch => MigMag ist nicht erforderlich
  • Der DUO-Bestand kann auf der Beraternummer des M. laufen
  • Im Falle eines Mandatswechsels zu einem Nicht-DATEV-Berater reicht eine DATEV-Archiv-DVD aus (falls überhaupt notwendig), Belege sind bei Mandatsbeendigung durch Steuerberater zu löschen.

 

Fall 2: M. ist 4/3-Rechner

Variante a) Nach Meinung der Finanzverwaltung sind GOBD zwingend auf 4/3-Rechner anzuwenden => siehe Fall 1

 

Variante b) Sind die GOBD auf 4/3-Rechner nicht anzuwenden (durchaus vertretbare Rechtsauffassung), reicht für einen 4/3-Rechner möglicherweise eine reine Belegsammlung ohne Kontierung aus

  • Unterfall a) Wurde mit M. vereinbart, dass Belege online diese Belegsortierung ist (z.B. bei ersetzendem Scannen) => MigMag wird dringend empfehlen => siehe Fall 1 Variante a)
  • Unterfall b) Wurde mit M. vereinbart, dass die Belege beim M. sortiert vorliegen oder nichts vereinbart (d.h. M. weiß von Belege online nichts) => MigMag ist nicht erforderlich => siehe Fall 1 Variante b)

In dem Beispielsfall PV-Anlage könnte Unterfall b) zur Anwendung kommen.

 

Fall 3: Belegsammlung für eine Überschusseinkunftsart

Die GOBD sind hier definitiv nicht anzuwenden. Entsprechend besteht nach Steuerrecht eine Aufbewahrungspflicht maximal bis zum Ergehen des Steuerbescheids.

 

Variante a) Wurde mit M. vereinbart, dass Belege online ein digitales Belegarchiv für den M. sein soll => MigMag wird empfohlen, um eine gewerbliche Archivierungstätigkeit zu vermeiden.

 

Variante b) Wurde mit M. nichts gesondertes vereinbart (weiß der M. z. B. gar nicht, dass ein Bestand in Belege online besteht), liegt nur eine Buchungshilfe vor => MigMag ist nicht erforderlich. Die Belege sind spätestens bei Mandatsbeendigung zu löschen.

 

Fall 4: DATEV meine Steuern (reine Überschusseinkünfte)

Siehe Fall 3.

Ich empfehle, bei offenem Anbieten von DATEV meine Steuern auf keinen Fall zu vereinbaren, dass dies ein auf Dauer bestehendes Belegarchiv für den Mandanten ist, sondern nur eine Belegsammlung für die Erstellung der ESTE => Fall 3 Variante b)

Wird DATEV meine Steuern nur intern genutzt, gilt auch Fall 3 Variante b)

 


@Nutzer_8888 schrieb: Fragt man sich, ob Digitalisierung letztlich überhaupt legal und kosteneffizient möglich ist 


Selbstverständlich ist es legal möglich. Braucht nur Planung und Beratung.

Die rechtlich organisatorische Beratung steht bei der DATEV aber meines Erachtens ganz hinten. Da geht es nur um "Wie können Sie DUO in der Kanzlei effizient einsetzen und den M. schmackhaft machen" aber nicht um "welche rechtliche Punkte sind zu beachten". DATEV ist hier genauso wie alle anderen Dienstleister.

 

Kosteneffizient? Das ist immer das Thema bei der Umstellung der Arbeitsweise. Je mehr digitalisiert wird, umso weniger Arbeitszeit wird benötigt, aber umso mehr Lizenzkosten fallen an.

Geht der Überblick verloren und werden die Möglichkeiten nicht konsequent und gut genutzt (bei einer mehrhundertseitigen DATEV-Rechnung ohne gute Auswertungsmöglichkeit leicht möglich 🙂 ), kann ohne weiteres ein finanzieller Verlust entstehen.

 

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
Neu_hier
Meister
Offline Online
Nachricht 51 von 55
1171 Mal angesehen

Wenn die DATEV e.G. "schlau" wäre, würde sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen (ggf. mit den hauseigenen Juristen und anderen StB/WP) und für ein fürstliches Honorar endlich klare, rechtliche Informationen (als Info) erstellen zum entsprechenden Umgang mit DUO + Co. Gerne auch über ein gesondertes Forum bei dem sich andere einbringen können.

Diese Hilfestellung in Form einer - zu aktualisierenden - Informationsschrift würde dann für die verschiedenen Fälle den Berater, den Mandanten und auch den Technikern helfe, welche vertraglichen und technischen Gestaltungen - rechtlich - zielführend und zukunftssicher sind.

 

Etwas zu tun, nur weil es technisch möglich ist kann in einem rechtsberatenden Beruf existenzvernichtend oder zumindest - bedrohend sein.

 

Die Entscheidung und Verantwortung bleibt natürlich beim Berufsträger, das kann aber kein normaler Steuerberater ohne Unterstützung überhaupt noch durchblicken.

Wenn dies nicht bald geschieht und erst massive Probleme mit und durch Finanzamt, GoBD, Steuerberater und Mandanten auftauchen wird dies sicher nicht gut für alle Beteiligten. 

 

Immerhin gibt es auch in diesem Forum seit Jahren Problematiken zu diesen Themen und (so mein Empfinden) eine unverständlich, starke Zurückhaltung unserer Genossenschaft hierzu Stellung zu beziehen und (bitte) entsprechend Hilfestellung zu geben.

 

- DUO, Digitalisierung mit DATEV + GoBD
- DUO, Daten im Mandantenzusammenhang (Zivil-, Straf-, Steuer und berufsrechtlich)
- DUO, Daten im (rechtlichen) Umfeld des ersetzenden Scannens
- RZ-Daten welche Daten liegen dort vor, wie können diese identifiziert werden woher
   kommen sie, wie können die gelöscht werden (Datenschutz). Woher und warum kommen
   z.B. Lohndaten im RZ, Jahre nach Mandatsbeendigung und Jahre nachdem die Mandanten
   eigentlich schon vollständig gelöscht wurden (DATEV konnte keine zufriedenstellenden 
   Antworten geben).
- Rewe im Zusammenspiel mit den GoBD, wo kann Auszugsnummer, Blatt und Position erfasst
   werden, wenn dies offenbar von der FinVerw gefordert wird. 

- Klare Strukturen beim Daten- und Mandantenübertrag. Die aktuellen Prozesse sind derart zerpflückt,
   das es wohl recht häufig zu unnötigen Problemen und ggf. Datenverlusten kommt.

ACHTUNG: In den Kanzleien sitzen in erster Linie Steuerfachmenschen und keine Techniker, zudem sind

diese in erster Linie auch reine User, die immer weniger technisches Verständnis haben.  

Gerade heute habe ich per SK eine Antwort von einem Techniker erhalten. Der hat mich derart mit technischer 

Sprache und mir unbekannten Ausdrücken zugebombt, dass ich nur antworten konnte: Bitte in meiner Sprache, verstehe nix. 


Ich selber habe über diverse SK zur rechtlichen Situation (z.B. Belegexport aus DUO nach Mandatsbeendigung) von DATEV nur grobe, technische Workarounds und oberflächliche Erklärungsversuche erhalten. Mit persönlich reicht das nicht, ich möchte die Digitalisierung mit DATEV nicht nur technisch verstehen, sondern möchte auch rechtlich auf möglichst sicherer Seite stehen. 

 

Der Weg in eine Digitalisierung durch die Genossen wird sicher nicht leichter und schneller, wenn so mancher Berater nicht weiß was zu tun ist, Schwierigkeiten mit den "Modellen" hat und Unsicherheiten bleiben.

Danke
Nutzer_8888
Fachmann
Offline Online
Nachricht 52 von 55
1156 Mal angesehen

Tolle Übersicht, dafür ein 🐝!

 

Dennoch scheint ihre Rechtsauffassung (deren Anzweiflung nicht in meiner Kompetenz liegt), bei der Datev so scheinbar nicht gesehen zu werden (wenn ich mal den Assistenten zur Anlage des Mandanten betrachte, der ja eigentlich kein MigMag vorsieht).

 

Auch ergäben sich offensichtlich aufwändige Mandantenverwaltungsstrukturen in Kanzleien, die ein Vielzahl solcher haben. Praktikabel erscheint dies kaum.

Als Nutzer würde man erwarten, dass bei Anlage von Belege-Online ggf. solche Abfragen erfolgen und die Struktur dann einer rechtssicheren Form angepasst wird. Leider scheint MigMag bei den Mandanten nicht so populär zu sein und beinhaltet potenzielle Fallstricke im Rahmen der Softwarenutzung.

 

Den Begriff "Buchungshilfe" finde ich nett. Vielleicht sollte man für Mandate, die kein MigMag wünschen, eine solche anbieten können - quasi Ihr Fall A mit der Zusatzannahme, dass der Mandant seine Belege selbst archiviert?! Oder leiten Sie alleine aus der Verknüpfung in der FiBu ab, dass die Belege nicht auch ohne direkte Verknüpfung beim Mandanten gespeichert werden können?

 

Das Thema gewerbliche Tätigkeit scheint hier ja auch eine fast aberwitzige Tatsache zu sein (kenne ich aus anderen Bereichen: Regeln und Gesetze aus früherer Zeit werden auf neue so nie betrachtete Sachverhalte angewandt, was rechtlich ok aber praktisch lebensfremd ist ....). Das wäre aber wohl eher rechtlich anzugehen, dass solche Fälle (der Berater macht ja nun mal auch die Buchhaltung) ohne dieses formale Risiko zulässig sind. Viele Berater haben da auch eine andere Rechtsauffassung. Auf diese (selbst bei den Verwaltungen) hätte man aber letztlich keinen Rechtsanspruch (bei Bedarf wird die Auffassung einfach geändert....).

Solang hier keine verlässliche Klarheit herrscht ist die Digitalisierung fast zu Umständlich und risikoreich und in vielen Fällen dann wohl nur als "Buchungshilfe" tauglich.

Ironie: "Hier könnte ein entsprechender Haken beim Anlegen von Belege-Online eingeführt werden "Buchungshilfe"...."

 

Ich möchte aber nochmal Bezug auf den Eingang des Threads nehmen:

Belege Online erfordert DUO, aber dies hat der Berater im allgemeinen in seinem Portfolio enthalten und kann damit Bestände für Mandanten anlegen, für die kein DUO gebucht ist und werden muss.

Die Kanzlei kann diese Bestände auf die eigene Beraternummern aber auch auf die Unterberaternummern des Mandanten anlegen.

Diese Bestände können dann nur über DUO-Schnittstellen der Kanzlei bestückt, bearbeitet und eingesehen werden.

 

Randfrage zu MigMag in diesem Szenario:

Wenn ein solcher Bestand auf eine MigMag Unterberaternummer angelegt wird, dann erhält der Mandant dafür wohl eine Abfrage zur Zustimmung und die Rechnung. Wird im damit einhergehend ein Doku-Freivolumen von 5 GB eingeräumt, oder bekommt jede MigMag-Unterberaternummer unabhängig von Belege Online dies Volumen und einen Zugang zu MyDatev?

 

In Szenarien mit MigMag bleibt aber noch das Vollmachtsthema hinsichtlich der Administrierung offen - ohne DUO wohl kein eigener Zugang zu den Belegen trotz eigenem Belege-Online Vertrag?

 

Bitte korrigiert, wenn ich dies falsch wiedergegeben haben sollte.

 

Nutzer_8888
Fachmann
Offline Online
Nachricht 53 von 55
1137 Mal angesehen

Ich möchte noch einen Nachtrag machen:

 

In meine Augen würden viele Berater DUO und BelegeOnline gar nicht nutzen oder empfehlen, wenn REWE selbst (also offline) strukturierte Belege einlesen würde und eine OCR-Erkennung von eingescannten Belegen hätte um daraus Buchungsvorschläge zu unterbreiten. Quasi die Buchungshilfe, wenn die Belege digital übergeben wurden....

 

Die Berater sind sicher nicht so scharf darauf die Belege für die Mandanten zu archivieren, dass wird denen ja eher so untergeschoben...

 

Dann könnte man aber auch nicht an diesen Leistungen verdienen (was die Berater ja nicht tangieren würde).

jjunker
Allwissender
Offline Online
Nachricht 54 von 55
874 Mal angesehen

Ich mag keinen neuen Thread aufmachen und inhaltlich passt meine Anfrage zum Titel.

 

Wir haben einen kleinen 4/3 Rechner der uns die Belege als Zip datei schickt. wir buchen die OPOS gegen Sammeldebitor und Kreditor....

 

Ich würde mir in der Einstellung zur Liste wünschen, dass man das "abgelegt am" Datum als Sortiermöglichkeit dazu bekommt. Hintergrund: Ich habe gestern Alle Belege für die Fahrtkosten bekommen, Heute alle Belege für Fortbildungen und Fachliteratur. Die habe ich jetzt als gemischten Stapel als zu buchen in der Ablage. Strukturiert wäre irgendwie schöner.

 

jjunker_0-1660032738738.png

 

 Ja es gäbe die Möglichkeit Register zu schaffen,.... Für die zwei Dutzend Belge kann ich mir auch nen Knopf an die Backe nähen. Das Abgelegt am Datum ist als Kriterium bei Belege online nützlich. Hier Wäre es genauso.

Man könnte die gewohnte Arbeitsweise beibehalten

 

MVP 
0 Kudos
Eli
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 55 von 55
840 Mal angesehen

du kannst einfach einen Filter anlegen

Eli_0-1660046949909.png

Eli_0-1660047290418.png

Außerdem gibt es schon die Spalte... Rechte Maustaste in der Belegüberischt→Liste einstellungen→Spalten mit Häkchen markieren. Sollte es nicht drin sein als Spalte dann.....
Rechte Maustaste →Liste→Erweiterte Einstellungen→Attribute→ "abgelegt am" mit Doppelklick auf die rechte Seite hinzufügen. 
Danach hast du die Spalte auch in der Belegübersicht und kann es so sortieren wie du magst. 😉  

0 Kudos
54
letzte Antwort am 09.08.2022 14:09:19 von Eli
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage