Hallo zusammen,
ich beschäftige mich regelmäßig mit dem belegten Speicherplatz unserer Unternehmen Online - Mandate.
Punkt 1: Herauszufinden wieviel Speicher in den 3,50€ für Belege Online enthalten sind, is unter uns gesagt richtig schlecht. Viel zu unübersichtlich. Amazon macht es vor (und ist extrem erfolgreich damit): As easy as possible. Wer lange sucht hat schnell keine Lust mehr. Wieviel ist es denn? 500MB?? Ich finde es nicht. Jetzt kommt mit Sicherheit der Verweis auf das Freikontingent... dann frage ich mich aber nach dem Sinn dieser 3,50€ / Monat. Wenn Datev jemanden braucht der den Speicherplatz bezahlt, dann sollte man es besser in die 10,50€ einpreisen, vor allem wenn dahinter ja eh kein wirklicher Wert steht.
Punkt 2: Das Freikontingent. Früher haben wir die Scanner so eingerichtet, dass eine PDF erstellt wurde, schwarz/weiß mit um die 200dpi. Dabei kommt dann eine Dateigröße um die 50kb raus (bei einseitigen Dokumenten). Nun peitschen wir alle die Digitalisierung voran was auch darin mündet, dass wir Mandanten dazu anhalten sich Rechnungen per E-Mail von ihren Lieferanten schicken zu lassen. Alles schön und schön digital, hat aber einen immensen Haken an der Stelle: Die PDF sind hübsch mit großem, farbigen Logo gestaltet. Sieht super aus, ist aber von der Dateigröße ein Vielfaches größer! Im Umkehrschluss bin ich in den verlängerten Rücken gezwickt wenn der Mandant Rechnungen per E-Mail bekommt und am Besten per Upload-Mail hochlädt.
Dem muss Rechnung getragen werden (😂 ein Wortwitz) indem die Speicherkontingente neu bewertet werden. Man kann nicht mehr von den 50kb pro Rechnung ausgehen.
@Florian_Brett schrieb:
500MB??
Anfangs ja; aber dank myDATEV Dokumentenspeichervolumen bekommt man pro Rechnungsbetrag von 5€ 1GB oben drauf. Aber ja, transparent und nachvollziehbar ist das wahrlich nicht. Erst Recht nicht, wenn noch MigMag dazu kommt und man als StB das Volumen gar nicht mehr einsehen kann 😂.
@Florian_Brett schrieb:
Sieht super aus, ist aber von der Dateigröße ein Vielfaches größer!
Da scheitert es dann an der Digitalisierung der etlichen Programme und Betriebe. Die Telekom schafft eine PDF Rechnung in Farbe, 2 Seiten auf 50KB zu quetschen. Alles 1A lesbar. Also technisch ist das machbar. Wenn es etliche aber nicht schaffen, das Programm so zu programmieren ... ja, hilft jetzt nicht aber ich bin kein Freund von solch Pauschalierungen.
Und man muss bedenken, dass der Bedarf immer weiter ansteigt und die Daten viele Jahre dort liegen bleiben müssen und nicht gesichert und gelöscht werden können.
Weiß eigentlich jemand, was nach Ablauf der Mindestarchivierungszeit für Möglichkeiten der Bereinigung bestehen?
Hier begibt man sich in eine langjährige relativ harte Abhängigkeit, die zu hohen Kosten führen kann, wenn die in ihrer Größe teilweise nicht veränderbaren Inputs speicherhungriger werden (oder gar werden sollen?).
Es wäre m.E. zweckmäßig (auch wenn es hier ja vor nicht allzu langer Zeit eine wahre Preisreform gab) die Speicherpreise weiter zu hinterfragen (wegen der Skaleneffekte müsst die DATEV diesen doch noch viel günstiger stellen können?) und diese regelmäßig anpassen.
Viele Grüße
Es ist auch schwer verständlich, dass Abrechnung mittels MigMag 5 GB (korrekt ?) inklusive bedingt, bei Abrechnung über Berater aber "nur" 1 GB für 5 € bestimmter Umsätze!
Da wir mit einzelnen Ordnern für Kalenderjahre arbeiten, kann dieses Jahr der 2010er-Ordner gelöscht werden...
Eine Funktion den Belegbestand in einer DVD zu exportieren wäre z.B. bei Geschäftsaufgabe eine nette Alternative zu dem Inaktiv-setzen. Aber mir geht es im Kern darum, dass man heute einfach nicht mehr von 50kb pro Seite ausgehen kann.
Und wie metalposaunist sagt, möglich wäre es zwar aber die Realität zeigt leider die andere Richtung ☹️
@Florian_Brett schrieb:
Da wir mit einzelnen Ordnern für Kalenderjahre arbeiten, kann dieses Jahr der 2010er-Ordner gelöscht werden...
Manuell, richtig? Weil DATEV bestimmt keinen Button baut, der alle Belege älter als Tag X löscht, weil dann DATEV in der Haftung wäre? Oder dass DATEV zumindest automatisch alle Bestände anzeigt, wo Optimierungsbedarf herrscht.
Aber wer in Großkanzleien geht bitte alle DUO Mandate manuell durch? Und nachher hat man kein einheitliches Ablagesystem und die Ordnerstruktur in DUO ist auch heterogen. Dann viel Spaß, weil einem dann Routine aka Sicherheit fehlt.
Aber ja, das Thema brennt bis Mitte der 20er Jahre einen unter den Nägeln, wenn die Frist von 10J ausläuft.
in mydatev-storageboard/dokumentenspeicher kann man das aber ganz komfortabel sehen und sortieren, welcher Bestand wieviel Volumen frisst..
ich finds gut.. zur not löschen, archiv dvd-bestellen.. what ever.
bei migmag sind wir raus.. liegt in der sphäre des mandanten.
@boomboom schrieb:
archiv dvd-bestellen
DATEV ruft: Cloud first! Und wir rufen: DVD first! 😂 Ja, okay, kann man so machen. Ich sehe da eine gewisse Diskrepanz aber hey, Augen zu und durch 🙈.
Ja nur leider bringt mir das nicht so viel wenn ich weiß welcher Bestand ein Speicherfresser ist. Ich habe hier meinen TOP-Bestand mit sage und schreibe 14,9GB. Davon fallen alleine 12 GB auf die Buchhaltung von 2013 verteilt auf knapp 2300 Belege. Löschen ist also frühestens 2024 drin.
In Belege Online kann ich auch nicht nach Dateigröße gehen und mir die großen Belege ansehen. Ich habe keine Chance da irgendwas zu optimieren. Ergo muss ich es aussitzen.
ja, ich hasse die dvd's auch.. für schlappe 50? EUR ne silberne Scheibe Müll, anstatt eine ZIP durch die Leitung..
okay, so tief Filtern kann man leider nicht...
aber immerhin besser als vorher mal.
und man kann schnell wachsende Bestände auch mal antexten, die Einstellungen am Scanner zu überprüfen..
Guten Morgen Community,
hier ein paar grundsätzliche Infos zur Bepreisung von Belege online seit Juli 2020:
Seit diesem Zeitpunkt haben wir die frühere volumenabhängige Staffel bei Belege online komplett abgeschafft, u.a. auch wegen der Mailanhänge, die im Vergleich zum Scannen nicht bzw. kaum beeinflussbar sind. Die 3,50 EUR Pauschale für Belege online berechnen wir weiterhin für die Rechenzentrumsleistungen, insbes. die Bearbeitungs- und Suchfunktionen, die OCR-Rechnungserkennung und die Integration in die DATEV-Rechnungswesenprogramme. Ein Inklusivvolumen (wie früher die 500 MB) gibt es seitdem aber nicht mehr.
Die Speicherkosten für die archivierten Belege wurden mit Einführung des MyDATEV Dokumentenspeichervolumens im Vergleich zur Vergangenheit deutlich gesenkt und übergreifend geregelt. Seitdem stellen wir viel seltener Kosten für Speichervolumen in Rechnung, u.a. wegen des Grundfreivolumens in Höhe von 5 GB pro Kanzlei bzw. pro Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft und dem zusätzlichen Freivolumen pro gekaufter relevanter DATEV-(Cloud)-Lösung.
Über die Speicheranzeige von MyDATEV Dokumentenspeichervolumen kann das Speichervolumen pro Bestand aber weiterhin im Blick behalten werden, auffällige Bestände mit sehr großem Speichervolumen sind erkennbar, eine Beteiligung der Betroffenen an möglicherweise anfallenden Kosten ist damit potenziell möglich. Mit Optimierung der Dateigröße von Belegen, die auch heute noch gescannt werden, kann das Gesamtspeichervolumen geschont werden.
Eine Integration des Preises für Belege online in den Preis für DATEV Unternehmen online ist nicht möglich, da Belege online im Gegensatz zu DATEV Unternehmen online pro Buchführungsbestand berechnet wird, d.h. mit einem DATEV Unternehmen online-Vertrag können potenziell mehrere Bestände bearbeitet werden (entweder bei verbundenen Unternehmen der Mandanten oder über den Kanzlei-Vertrag zu DATEV Unternehmen online). Wir bieten Kanzleien den Vertrag zu DATEV Unternehmen online zur Betreuung ihrer Mandanten kostenlos an. Eine Integration des Preises von Belege online würde bei Beständen, die mit dem Kanzlei-Vertrag zu DATEV Unternehmen online bearbeitet werden, dazu führen, dass den Kosten im DATEV-Rechenzentrum keinerlei Erlöse gegenüberstehen, was natürlich nicht gewünscht ist.
Weiterführende Informationen rund um's Thema finden Sie hier:
Ich hoffe, ich hab die Logik verständlich dargestellt, und wünsche allen ein gesundes und trotz aller Umstände fröhliches Weihnachtsfest!
Viele Grüße aus Nürnberg
Brigitte Schmidt-Refisch
@Brigitte_Schmidt-Refisch "...Betroffenen an möglicherweise anfallenden Kosten ist damit potenziell möglich."
Das machen Sie mir doch bitte mal vor.
Die DATEV Rechnungsrohdaten enthalten nicht einmal die Möglichkeit alle Kosten welche ein Mandat verursacht aufzuschlüsseln und direkt ein zu filtern. Diese verteilen sich bei DUO Mandanten auf die Haupt- und Unterberaternummern. --> Vorher wurden die Mehrkosten für den Speicherplatz direkt mit der Zuordnung der Mandantennummer in den Rechnungsdaten ausgewiesen. --> Maschinenlesbar als CSV verfügbar.
Heute darf ich dann in der Übersicht alles von 👦 Manuel machen lassen?
Automatisierung geht anders.
Meinen ursprünglichen Post zu dem Thema in dem ich den Umstand ausführlich erkläre, dass Sie mit dem neuen Abrechnungsystem das Verursacherprinzip unterlaufen finde ich auf Grund der super Suchfunktionen hier in der COM nicht wieder.
Einfach die Preise runter und weiter je Datenbestand einzeln berechnen.... aber dafür müsste man ja die automatische Verknüpfung mehrerer Tabellen beherrschen. 🤗
Guten Morgen Frau Schmidt-Refisch,
danke für diese Übersicht.
Ich vermute aber, dass in diesem Thread bereits genau diese bekannte Veränderung betrachtet wird. Die mag ja schon eine kleine Revolution zum Ursprung sein, aber, wie Sie dem Verlauf entnehmen können, immer noch nicht den Wünschen und Erwartungen Ihrer Kunden entsprechen.
Gut, dass sie die Gebühren immer gut begründen können. Ich finde, dass das Abrechnen von Automatismen in dieser Form immer etwas Beigeschmack hat. Keine Ahnung, was die Mandanten Ihrer Kunden sagen würden, wenn auf der Rechnung eine Position Mandant aufrufen, lokalen Speicher Ansprechen, Dokument Bennen, Dokument abspeichern, verbrauchter lokaler Speicher ... als Einzelposten stünden?
Ich empfinde es als extrem unlogisch und ungerecht, dass abhängig vom Abrechnungsweg 5 GB oder anteilig auf bezogen 3,50 € (0,75 GB) inklusive sind. Meiner Meinung nach müssten die 5 GB bei den 3,50 € grundsätzlich bestehen und dann mag dies in den meisten Fällen auch ohne Mehrkosten reichen. Physikalisch würde sich wahrscheinlich wenig ändern, weil Sie sicher nur Speicher zukaufen, wenn der real knapp wird.
Werden die kostenproportionalen Anteile (derzeit 1 GB pro 5€) fließend berechnet oder muss immer erst eine Stufe von 5 € erreicht werden, so das bei 5 € Umsatz das Freivolumen identisch mit 9,99 € wäre?
Bitte versucht den Onlinespeicher günstig zur Verfügung zu stellen, um für die digitalen Cloudanwendungen entsprechende Vorbehalte zu beseitigen, Ich hatte letztens eine Berechnung für UO durchgeführt und alle waren entsetzt, was da pro Monat - wie gesagt - für den Mandant für Kosten entstehen können.
Viele Grüße
Hallo jjunker und Nutzer_8888,
gerade bei den Abrechnungsthemen gibt es immer wieder unterschiedliche Wünsche und Erwartungen, allerdings muss man auch feststellen, dass das Vorgehen in den Kanzleien ebenfalls sehr unterschiedlich ist.
Hier die Antworten auf die gestellten Fragen:
@jjunker schrieb: Das machen Sie mir doch bitte mal vor.
Die DATEV Rechnungsrohdaten enthalten nicht einmal die Möglichkeit alle Kosten welche ein Mandat verursacht aufzuschlüsseln und direkt ein zu filtern. Diese verteilen sich bei DUO Mandanten auf die Haupt- und Unterberaternummern. --> Vorher wurden die Mehrkosten für den Speicherplatz direkt mit der Zuordnung der Mandantennummer in den Rechnungsdaten ausgewiesen. --> Maschinenlesbar als CSV verfügbar.
Sie haben Recht, eine direkte und damit einfache Weiterberechnung von pro Mandant entstandenen Kosten aus den DATEV-Rechnungsdaten heraus ist für die Speichergebühr zum MyDATEV Dokumentenspeichervolumen nicht mehr möglich, da es sich um einen mandantenübergreifenden Preis handelt.
Und die pauschalen Kosten für Belege online können zwar über diesen Weg weitergegeben werden - jedoch gebündelt mit den Kosten für DATEV Unternehmen online nur dann, wenn der Rechnungswesen- und damit auch DATEV Unternehmen online-Bestand auf der mandantengenutzten Beraternummer geführt wird, was nur selten der Fall ist.
Dieses zweite langjährige Thema ist uns sehr bekannt. Wir hoffen, dass die heute nur on premise im DATEV Arbeitsplatz vorhandenen Informationen zur Beziehung von mandantengenutzter Beraternummer zu den Ordnungsbegriffen in den leistungserstellenden Programmen (z.B. Kanzlei-Rechnungswesen) zukünftig über DATEV Basisdaten online (www.datev.de/basisdaten-online) vielleicht auch für die DATEV-Rechnung genutzt werden können. Eine solche Verbesserung muss allerdings erst einmal geprüft werden und wird auch dauern, nachdem DATEV Basisdaten online erst vor kurzem freigegeben wurde und erst einmal mit verlässlichen Inhalten gefüllt werden muss.
@Nutzer_8888 schrieb: Ich empfinde es als extrem unlogisch und ungerecht, dass abhängig vom Abrechnungsweg 5 GB oder anteilig auf bezogen 3,50 € (0,75 GB) inklusive sind. Meiner Meinung nach müssten die 5 GB bei den 3,50 € grundsätzlich bestehen und dann mag dies in den meisten Fällen auch ohne Mehrkosten reichen.
Das Inklusivvolumen in Höhe von 5 GB wird nicht für Belege online gegeben, sondern pro Geschäftspartner von DATEV, d.h. pro Kanzlei oder pro Mandant im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft. Korrekterweise entsteht auf den ersten Blick natürlich der Eindruck, dass die Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft deutlich mehr Freivolumen bekommen als ein im Leistungsverbund befindlicher Mandant, weil sie meistens ja nur DATEV Unternehmen online mit Belege online im Einsatz haben und damit das Grundfreivolumen komplett für diese eine Lösung verwenden können. Allerdings haben diese Mandanten auch kaum die Möglichkeit, einen womöglich sehr üppig belegten Speicher durch andere Bestände mit geringem Speicherbedarf auszugleichen.
@Nutzer_8888 schrieb: Werden die kostenproportionalen Anteile (derzeit 1 GB pro 5€) fließend berechnet oder muss immer erst eine Stufe von 5 € erreicht werden, so das bei 5 € Umsatz das Freivolumen identisch mit 9,99 € wäre?
Es ist so, dass es initial immer die 5GB Freivolumen gibt und zusätzlich dann immer pro (vollen) 5€ Rechnungsbetrag weiteres Freivolumen. Es gibt also die angesprochene Stufe.
Also würde man als Einsteiger rein mit Belege online erst ab zwei Beständen Belege online für 3,50 EUR zusätzliches Freivolumen über die initialen 5 GB hinaus erhalten.
Aus diesem Grund gibt es das Grundfreivolumen übrigens auch. Ohne ein solches müsste ein Einsteiger mit einer sehr günstigen relevanten DATEV-(Cloud)-Lösung ja für den Speicher zahlen, weil er zu Beginn noch keinen Umsatz generiert hat und der relevante Umsatz danach auch noch unter 5,- € liegt.
Viele Grüße aus Nürnberg
Brigitte Schmidt-Refisch
Also ganz ehrlich, das mit dem "das wird dauern" höre ich seid Korg für Windows alle paar Jahre, nichts konkretes, also nie!
Hallo @Brigitte_Schmidt-Refisch,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort 👍. Ich bin jedoch der Meinung, dass den StatusQuo bereits viele kennen, die sich hier engagieren und Probleme offen gelegt haben, auf die Sie nicht eingehen. DATEV erklärt wieder vieles und erzählt vom warum und wir aus der Community sind schon 10 Schritte weiter. Das nimmt DATEV zumindest wörtlich mit keinem Satz auf.
Warum DATEV nicht sagt: Der aktuelle StatusQuo war ein Anfang; wir arbeiten täglich dran, das einfacher, besser, automatisierbarer und verständlicher zu machen. Stay Tuned. Nö?
@Nutzer_8888 schrieb:
Gut, dass sie die Gebühren immer gut begründen können.
Eben genau das. Und wir aus der Community sehen 10 andere potentielle Lösungen, die Manuel 👨 mal Urlaub 🏝 machen lassen und echte Automatisierung bieten. Stattdessen: Arbeit, Ärger, Frust, Unverständnis.
Und warum die Kanzlei als StB den Speicher für im MigMag befindliche Mandanten nicht mehr einsehen kann, erschließt sich mir nicht 😶. DATEV geht davon aus, dass Mandanten im MigMag perfekte DATEV Kenner sind, die per SK sich auch selbst um Vertragliches kümmern, potentielle Einsparungen erkennen und den myDATEV Speicher im Auge behalten und, und, und. Das sind Unternehmer, die sich ums Unternehmen kümmern sollen, damit das weiterhin Bestand hat! Der StB als sein Berater kümmert sich um alles weitere betreffend der DATEV - als Service. Kann er hier wieder nicht. Doch: Er schaltet sich per Fernwartung auf den PC auf und muss vorher aber in der RVo auch die Rechte dazu vergeben, damit das Mandat in den Speicher schauen kann.
Nicht mal die Vollmacht reicht dazu aus, oder?
Und zumindest wir als Kanzlei sehen MigMag eher als zaghafte Anfänge der Automatisierung die Kosten gleich an die richtige Stelle zu leiten. Mehr nicht. Leider handelt man sich mit MigMag aber noch viel mehr Nachteile ein 👎. Damit nicht wir uns um die Weiterberechnung kümmern müssen und ja, es gibt mit EOcomfort da wohl technische Möglichkeiten aber bei aller Liebe und weil EOcomfort nicht aus 2021 stammt: schön ist das nicht.
@Brigitte_Schmidt-Refisch ...mit den Kosten für DATEV Unternehmen online nur dann, wenn der Rechnungswesen- und damit auch DATEV Unternehmen online-Bestand auf der mandantengenutzten Beraternummer geführt wird,..
Falsch: Ich habe das über verschachtelte Pivotabellen, ein Paar Wennbedingungen in Kombination mit zwei Sverweisen im sehr eingeschränkten Tool Excel hinbekommen. Zweite Normalform ist nicht so die Stärke des Programms. Die Stärke der zuständigen Kollegen im Bereich der Rechnungsstellung wohl auch nicht. 🙄
Positiv: Dieses zweite langjährige Thema ist uns sehr bekannt. Wir hoffen, dass die heute nur on premise im DATEV Arbeitsplatz vorhandenen Informationen zur Beziehung von mandantengenutzter Beraternummer zu den Ordnungsbegriffen in den leistungserstellenden Programmen (z.B. Kanzlei-Rechnungswesen) zukünftig über DATEV Basisdaten online (www.datev.de/basisdaten-online) vielleicht auch für die DATEV-Rechnung genutzt werden können.
Die Kollegen dürfen sich gerne melden und sich die Semi automatische Lösung ansehen. Da fehlen mir die Programmierkenntnisse zur Vollautomatisation. --> Wenn ich das mit ein Paar Stunden Hirnschmalz alleine in Excel hinkriege sollte das für Profis in einer Datenbankumgebung eine Fingerübung sein. 😇
Bitte helft uns HEUTE bei der Organisation unserer Kanzleien.
Das ist das alte Problem, das HEUTE hat keine Priorität bei Datev, schon sehr lange nicht mehr...
Sehr gehrte Frau Schmidt-Refisch
Natürlich müssen Sie im Sinne Ihres Jobs die aktuelle Situation begründen - ist ja historisch gesehen auch schon einiges abgemildert worden. Und trotzdem jammern die Kunden immer noch ...
Unabhängig des Bergündungsgerüsts ist es ungerecht (weil bei gleichen Gebühren 5 GB oder nur 1 GB bei jeweils vollen 5 € folgen). Sicher verfolgt die DATEV damit eher eine kaufmännische Strategie.
Des Weiteren sind die Kostenentwicklungen schwer absehbar (wer weiß in welchen Formaten mit und ohne Datev-Tools da noch gespeichert werden muss...)
Privat würden Sie sicher auch lieber für 3,5 € über MigMag 5 GB als ggf. 0 GB alternativ kaufen (falls gerade keine 5 € voll werden) oder halt 1 GB zusammen mit Gebühren für einen anderen Kauf.
Beim MigMag bekommt man Speicherbelohnung für die gleichen abgelegten Daten und dafür dass Datev dem Kunden eine extra Rechnung stellt. Der Berater bekommt (zur Strafe?) für den Speicher höhere Gebühren....
Ich möchte bemerken das DUO die Nutzer stark und langjährig bindet (je länger genutzt desto stärker) und nicht einfach mal so gekündigt werden kann (zumindest praktisch nicht - kaufmännisch vielleicht). Da sollten die Kosten sehr transparent und absehbar sein (Könnten die Speicherkosten nicht an einen von Datev unabhängigen Preisindex gekoppelt werden?).
Jedenfalls hat Datev mit diesen Diensten eine gut melkbare Kuh .... (woraus aber auch eine große Verantwortung folgt)
Die Abhängigkeiten wählt man übrigens nicht freiwillig, sondern nimmt sie ggf. wegen anderen überwiegenden Vorteilen hin. Das bedeutet nicht, dass dies so ok und fair ist (verdeckte Zusatzkosten ...).
Das wirkt sicher etwas kleinlich und geizig, aber ich denke doch, dass man bei Abwägung zur Nutzung solcher Gedanken hat und damit vergleicht...
Naja, ich denke die Standpunkte sind klar.
Viele Grüße
Hallo zusammen,
ich gehe jetzt mal auf die konkreten Hinweise rund um Belege online und das MyDATEV Dokumentenspeichervolumen ein. Danke für die Rückmeldungen und Anregungen:
Die Hinweise zum MyDATEV Dokumentenspeichervolumen und der Excel-Lösung zum Weiterverrechnen von DATEV-Kosten nehme ich mit und gebe sie im Hause weiter. Ich informiere wieder, wenn ich gesicherte Antworten habe.
Das belegte Speichervolumen bei Belege online kann als Umgehung auch in der Belegweseninfo nachvollzogen werden - auch für Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft. Das Vorgehen ist unter www.datev.de/hilfe/1071542 beschrieben. Das ist aber natürlich nur eine Umgehung speziell für Belege online und aktueller StatusQuo, ich habe verstanden, dass der Wunsch ein anderer ist.
Viele Grüße aus Nürnberg
Brigitte Schmidt-Refisch
@Brigitte_Schmidt-Refisch schrieb:
Das belegte Speichervolumen bei Belege online kann als Umgehung auch in der Belegweseninfo nachvollzogen werden -
Ich will ja echt nicht meckern aber das Positive muss man echt suchen. Tut mir Leid 😶. Erst killt DATEV diese Anwendung beim Wechsel auf das neue Design; dann meckern einige und wollen diese Ansicht zurück; dem kommt DATEV nach aber belässt das Design so, dass es sich anfühlt, bedient und aussieht wie ein Fremdkörper aus vergangenen Tagen; DATEV hat wohl kein Interesse an einem optischen Update? Und dann will man diese Übersicht noch mobil am iPad oder iPhone aufrufen - auch das scheitert schon wieder bei mir 👎.
Danach ging der QR-Code auf: tipp mich an, um mich neu zuladen. Ins DUO bin ich am iPhone nicht gekommen.
EDITH: Musste 2x mich per SmartLogin authentifizieren 🙄. Bin drin. Optische Vollkatastrophe 👎. Wie viel GB haben Sie belegt? Moment, ah - kann ich am iPhone nicht sehen. Müssen wir den PC nehmen, der mit SmartCards vielleicht noch zickt.
Und dann ist DATEV wieder inhomogen und für A sucht man hier; für B aber dort. Was soll das? Warum kann man nicht alles in 1 zentrale Lösung legen und warum muss man wieder schauen und prüfen: MigMag aktiv: ja/nein, dann geht man in die schöne Ansicht oder die oldschool Variante.
@Melanie_Koller: Im von @Brigitte_Schmidt-Refisch verlinkten DHC Dokument sind 2 Bilder eingebettet. Auflösung: 3x6 Pixel; man kann sie nicht vergrößern; man kann nichts drauf erkennen außer ein bisschen Pixelmatsch und beim Rechtsklick > Bild in neuem Tab öffnen bleibt der Screenshot bei 3x6 Pixeln.
Bald ist Weihnachten 🎄 und DATEV-freie Zeit. Unprofessionell.
Mal einfach gerechnet. 10TB-Festplatte 24/365 500 Euro, Hardware anteilig noch mal 500 Euro. Heißt 100GB = 10 Euro Investition. Mit 3,5 Euro also in einem 1/4 Jahr abgerechnet,
Sprich da stimmt etwas immer noch gewaltig nicht. Selbst mit Spiegelungen auf Backup-Systemen. Eine Server-Festplatte hält sagen wir i.d.R. zumindest 4 Jahre (meine Erfahrung liegt wesentlich höher). Wären also 4x4x3,5 = 56 Euro für die Datev. Warum also nicht pro Belege Online - Mandant 100 GB zur Verfügung stellen?
Jedenfalls ist das jetzige System immer noch weitaus überteuert!
QJ
Es wird fälschlicherweise häufig interpretiert, dass die 3,50€/Monat für Belege online für das (Frei-)Datenvolumen berechnet werden. Frau @Brigitte_Schmidt-Refisch hat doch aber in Beitrag 11 dieses Threads erläutert, dass die Berechnung eben genau dafür nicht ist:
Die 3,50 EUR Pauschale für Belege online berechnen wir weiterhin für die Rechenzentrumsleistungen, insbes. die Bearbeitungs- und Suchfunktionen, die OCR-Rechnungserkennung und die Integration in die DATEV-Rechnungswesenprogramme.
@metalposaunist Ich hab mir das Dokument Belegweseninfo - Arbeiten mit der Belegweseninfo angeschaut. Bei den 2 eingebetteten Bildern kann man echt nichts erkennen, wenn man die Anzeige vergrößert. Ich gebe das weiter.
@metalposaunist Das Dokument Belegweseninfo - Arbeiten mit der Belegweseninfo wurde noch gestern angepasst. Danke für den Hinweis. 🙏 Da ist beim Erstellen der Grafiken etwas schiefgegangen. Die Grafiken haben nicht dem Redaktionsleitfaden entsprochen.
... wurde das Problem durch Löschen der eingebetteten Grafiken 'behoben' ?
... ich kann nämlich keine Grafiken (eingebettete Bilder) mehr sehen
lol ich auch nicht, aber das scheint ja gerade der Stand der Fehlerbehebung zu sein, siehe auch Berechnung der Werte zum Telemodul
@metalposaunist schrieb:@Brigitte_Schmidt-Refisch schrieb:
Das belegte Speichervolumen bei Belege online kann als Umgehung auch in der Belegweseninfo nachvollzogen werden -
Ich will ja echt nicht meckern aber das Positive muss man echt suchen. Tut mir Leid 😶. Erst killt DATEV diese Anwendung beim Wechsel auf das neue Design; dann meckern einige und wollen diese Ansicht zurück; dem kommt DATEV nach aber belässt das Design so, dass es sich anfühlt, bedient und aussieht wie ein Fremdkörper aus vergangenen Tagen; DATEV hat wohl kein Interesse an einem optischen Update? Und dann will man diese Übersicht noch mobil am iPad oder iPhone aufrufen - auch das scheitert schon wieder bei mir 👎.
Das die Belegweseninfo nicht auf dem Smartphone funktioniert, ist keine Überraschung. Als eine der ältesten Anwendungen in DATEV Unternehmen online ist sie nie dafür gebaut worden, auf dem Smartphone aufgerufen zu werden. Um die Anwendung dort vernünftig lauffähig zu bekommen, ist eine komplette Neuschreibung notwendig.
Wann wir diese Aufgaben genau durchführen, ist aktuell nicht festgelegt. Derzeit laufen Voruntersuchungen, was für eine Neuschreibung alles notwendig ist. Alleine schon aus einer technischen Sicht müssen wir diese Aufgabe aber mittelfristig erledigen.
Im Rahmen einer Neuschreibung werden wir auch die Darstellung auf dem Smartphone einbeziehen. Generell ist es immer schwierig umfassende Tabellen und Übersichten auf dem Smartphone vernünftig darzustellen. Das geht eigentlich nur über das Weglassen von Informationen in der jeweiligen Ansicht.
Viele Grüße aus Nürnberg
Thorsten Jedlitzke
DATEV eG - DATEV Unternehmen online
Sehr geehrter Herr @Thorsten_Jedlitzke, was bedeutet denn mittelfristig. Etwas genauere Daten die man messen kann wäre sinnvoll.
@OliverFrank schrieb:Sehr geehrter Herr @Thorsten_Jedlitzke, was bedeutet denn mittelfristig. Etwas genauere Daten die man messen kann wäre sinnvoll.
Aktuell ist das nicht in der Planung für 2022 vorgesehen. Weder aus technischer noch fachlicher Sicht sehe ich auch gerade eine Dringlichkeit das Vorzuziehen. Wir haben eine nicht schöne, aber prinzipiell (noch) funktionierende Lösung.
Trotzdem wird uns dieses Thema vermutlich in den nächsten ein bis zwei Jahren treffen. In der Belegweseninfo greifen wir direkt auf die Datenbanken zu, um die Daten anzuzeigen. Das ist nicht mehr zeitgemäß und mit fortscheitender Entwicklung werden die Daten irgendwann auch nicht mehr stimmen, weil die zum Teil woanders liegen. Anpassen werden wir die bestehende Lösung sicher nicht, so dass wir spätestens dann uns um einen Ersatz kümmern müssen.
Sorry, dass ich Ihnen hier keine verbindlichere Auskunft geben kann, aber alles andere wäre unseriös. In 2022 ist es unrealistisch, dass sich am Status Quo bei der Belegweseninfo etwas ändert - außer wir müssen hier zwingend tätig werden. Damit uns das nicht unvorbereitet trifft, untersuchen wir gerade, wie eine Ablösung machbar ist.
Viele Grüße aus Nürnberg
Thorsten Jedlitzke
DATEV eG - DATEV Unternehmen online