Hallo jjunker und Nutzer_8888, gerade bei den Abrechnungsthemen gibt es immer wieder unterschiedliche Wünsche und Erwartungen, allerdings muss man auch feststellen, dass das Vorgehen in den Kanzleien ebenfalls sehr unterschiedlich ist. Hier die Antworten auf die gestellten Fragen: @jjunker schrieb: Das machen Sie mir doch bitte mal vor. Die DATEV Rechnungsrohdaten enthalten nicht einmal die Möglichkeit alle Kosten welche ein Mandat verursacht aufzuschlüsseln und direkt ein zu filtern. Diese verteilen sich bei DUO Mandanten auf die Haupt- und Unterberaternummern. --> Vorher wurden die Mehrkosten für den Speicherplatz direkt mit der Zuordnung der Mandantennummer in den Rechnungsdaten ausgewiesen. --> Maschinenlesbar als CSV verfügbar. Sie haben Recht, eine direkte und damit einfache Weiterberechnung von pro Mandant entstandenen Kosten aus den DATEV-Rechnungsdaten heraus ist für die Speichergebühr zum MyDATEV Dokumentenspeichervolumen nicht mehr möglich, da es sich um einen mandantenübergreifenden Preis handelt. Und die pauschalen Kosten für Belege online können zwar über diesen Weg weitergegeben werden - jedoch gebündelt mit den Kosten für DATEV Unternehmen online nur dann, wenn der Rechnungswesen- und damit auch DATEV Unternehmen online-Bestand auf der mandantengenutzten Beraternummer geführt wird, was nur selten der Fall ist. Dieses zweite langjährige Thema ist uns sehr bekannt. Wir hoffen, dass die heute nur on premise im DATEV Arbeitsplatz vorhandenen Informationen zur Beziehung von mandantengenutzter Beraternummer zu den Ordnungsbegriffen in den leistungserstellenden Programmen (z.B. Kanzlei-Rechnungswesen) zukünftig über DATEV Basisdaten online (www.datev.de/basisdaten-online) vielleicht auch für die DATEV-Rechnung genutzt werden können. Eine solche Verbesserung muss allerdings erst einmal geprüft werden und wird auch dauern, nachdem DATEV Basisdaten online erst vor kurzem freigegeben wurde und erst einmal mit verlässlichen Inhalten gefüllt werden muss. @Nutzer_8888 schrieb: Ich empfinde es als extrem unlogisch und ungerecht, dass abhängig vom Abrechnungsweg 5 GB oder anteilig auf bezogen 3,50 € (0,75 GB) inklusive sind. Meiner Meinung nach müssten die 5 GB bei den 3,50 € grundsätzlich bestehen und dann mag dies in den meisten Fällen auch ohne Mehrkosten reichen. Das Inklusivvolumen in Höhe von 5 GB wird nicht für Belege online gegeben, sondern pro Geschäftspartner von DATEV, d.h. pro Kanzlei oder pro Mandant im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft. Korrekterweise entsteht auf den ersten Blick natürlich der Eindruck, dass die Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft deutlich mehr Freivolumen bekommen als ein im Leistungsverbund befindlicher Mandant, weil sie meistens ja nur DATEV Unternehmen online mit Belege online im Einsatz haben und damit das Grundfreivolumen komplett für diese eine Lösung verwenden können. Allerdings haben diese Mandanten auch kaum die Möglichkeit, einen womöglich sehr üppig belegten Speicher durch andere Bestände mit geringem Speicherbedarf auszugleichen. @Nutzer_8888 schrieb: Werden die kostenproportionalen Anteile (derzeit 1 GB pro 5€) fließend berechnet oder muss immer erst eine Stufe von 5 € erreicht werden, so das bei 5 € Umsatz das Freivolumen identisch mit 9,99 € wäre? Es ist so, dass es initial immer die 5GB Freivolumen gibt und zusätzlich dann immer pro (vollen) 5€ Rechnungsbetrag weiteres Freivolumen. Es gibt also die angesprochene Stufe. Also würde man als Einsteiger rein mit Belege online erst ab zwei Beständen Belege online für 3,50 EUR zusätzliches Freivolumen über die initialen 5 GB hinaus erhalten. Aus diesem Grund gibt es das Grundfreivolumen übrigens auch. Ohne ein solches müsste ein Einsteiger mit einer sehr günstigen relevanten DATEV-(Cloud)-Lösung ja für den Speicher zahlen, weil er zu Beginn noch keinen Umsatz generiert hat und der relevante Umsatz danach auch noch unter 5,- € liegt. Viele Grüße aus Nürnberg Brigitte Schmidt-Refisch
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