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Mitteilungspflicht über die Implementierung der TSE

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letzte Antwort am 26.09.2023 16:01:05 von oliverstippe
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Ha
Beginner
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Kann mir jemand sagen, wie die elektronische Mitteilung an die Finanzverwaltung über die Implementierung der TSE erfolgen kann?

Gibt es evtl. Unterstützung über ein Toll von der Datev?

rahagena
Meister
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Nachricht 2 von 12
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Die Mitteilungspflicht ist ausgesetzt, bis Ihnen die Finanzverwaltung die Frage beantworten kann... Traurige Geschichte. 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 12
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Kann mir jemand sagen, wie die elektronische Mitteilung an die Finanzverwaltung über die Implementierung der TSE erfolgen kann?

 


Aktuell gar nicht weil es das (elektronische) Formular immer noch nicht gibt.

HGM-AUDIT
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 12
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Nach Rücksprache bei einem Finanzamt soll die Programmierung des elektronischen Formulars über das Internet in NRW erfolgen.

Formlose Mitteilungen an die Finanzämter werden zu den Akten genommen und befreien nicht von der elektronischen Meldung.

Wann das elektronische Verfahren freigegeben wird, steht in den Sternen.

Gleichwohl wird es wohl - wenn die virologischen Voraussetzungen dafür gegeben sind - zu Kassennachschauen kommen, bei denen das Vorhandensein der TSE geprüft wird.

 

Es ist - so wie immer - Steuerpflichtige und deren Berater werden mit Fristen drangsaliert und die Verwaltung lässt sich alle Zeit der Erde. Wundert uns das?

 

Beste Grüße

HGM

stbberlin
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

gibt es hierzu schon Neuigkeiten?

OliverFrank
Fortgeschrittener
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oh ja, ich habe es in 2 Fällen old school mäßig per Brief ans Finanzamt gemeldet. Dieser Brief wurde zurück geschickt. Ich müsse warten bis es ein Formular gibt... welcome to Germany 🙂

 

 

MfG
Oliver Frank
SteffiSDL
Beginner
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Guten Morgen,

gibt es zu diesem Thema Neuigkeiten? Ich konnte bisher kein Formular finden.

MfG

Stephanie Büttner

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deusex
Experte
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Nachricht 8 von 12
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@SteffiSDL  schrieb:

Guten Morgen,

gibt es zu diesem Thema Neuigkeiten? Ich konnte bisher kein Formular finden.

MfG

Stephanie Büttner


Schließe mich da gerne an und habe auch als letzte Info, dass man abwarten müsse, bis eine elektronische Meldung möglich gemacht werden wird. 

Scheint aber immer noch der Stand wie vor knapp 2 Jahren zu sein.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund des BMF-Schreibens (Anlage). Nun soll also eine Übergangsmeldung formlos erfolgen, für die noch gar keine originäre Meldung möglich ist.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
HGM-AUDIT
Aufsteiger
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In Bayern wird auf den Homepages der Finanzämter vage auf Ende Mai 2023 hingewiesen, ab dem die elektronische Mitteilung zur TSE erfolgen kann. Vom LAfSt wird sogar auf September 2023 hingewiesen.

Da hilft nur Abwarten ........

 

NinaJ
Aufsteiger
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... nun steht im Anwendungserlass v. 30.06.2023 dass die Meldung über "Mein ELSTER" erfolgen soll oder über eine entsprechende Schnittstelle... kommt da vielleicht etwas von DATEV?

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guenther
Erfahrener
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1.16.1.2 Zeitpunkt der Mitteilung


... Auf das BMF-Schreiben vom 6.11.2019 (BStBl I S. 1010) wird hingewiesen.

 

BMF 06.11.2019:

 

Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben.

 

-> M.E. dauert das noch, DATEV kann ja erst etwas programmieren, wenn Vorgaben vom FA da sind.

 

Von 2019 bis 2023 hat es ja jetzt schon gedauert...

mfg Thomas Günther
oliverstippe
Fortgeschrittener
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Ich habe ich gerade nochmal mit dem Thema beschäftigt und selbstverständlich hier in der Community gesucht.

 

Lt. https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Elektronische_Kassensysteme/default.php?f=LfSt

 

dauert es wohl noch bis 2024. Na dann.....

 

"Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I (voraussichtlich im Jahr 2024) gesondert bekannt gegeben."

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letzte Antwort am 26.09.2023 16:01:05 von oliverstippe
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