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Einsatz der Scannerbox und DATEV Unternehmen online für alle Mandanten

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letzte Antwort am 13.01.2022 09:38:12 von peter
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svenfriedel
Einsteiger
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Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen, 

 

wir haben für unsere Kanzlei die Scannerbox angeschafft und wollen jetzt im Laufe des Jahres alle Buchhaltung auf DATEV Unternehmen online umstellen.

 

Vorerst wollen wir in der Kanzlei die Belege für die Mandanten scannen. Wir werden dafür Pendelordner für die Mandanten einrichten. 

 

Wir wollen die Mandanten mit einem Rundschreiben informieren, dass wir in der Kanzlei jetzt die Belege digitalisieren, Register erstellen und auf DUO umstellen. Hat jemand eine Idee, wie man so ein Rundschreiben aufbauen könnte oder vielleicht hat jemand ein Musterrundschreiben.

 

Wäre dankbar für die Unterstützung.

 

Vielen Dank 

 

Grüße

Sven Friedel

JonasThiel
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 21
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Sind Sie sich sicher, dass Sie den Aufwand selbst betreiben wollen?

Versuchen Sie das Stück für Stück jedem Mandanten selbst in die Hand zu legen. Nicht jeder Mandant wird da mitmachen und das wird nicht von heute auf morgen erledigt sein, aber die Unterlagen selbst in der Kanzlei scannen? Damit würde ich nicht mehr anfangen.


Jonas Thiel
noescher
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Nachricht 3 von 21
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@svenfriedel schrieb: Hat jemand eine Idee, wie man so ein Rundschreiben aufbauen könnte oder vielleicht hat jemand ein Musterrundschreiben.


Leider habe ich kein Musterschreiben griffbereit.

 

Bitte beachten Sie aber folgendes für das Schreiben:

a) Wenn Sie für den Mandanten die Belege scannen und archivieren, übernehmen Sie die vertragliche Verantwortung dafür, dass das Archiv auch in Jahren noch verfügbar ist. Sollte das Archiv, warum auch immer, nicht mehr da sein, besteht das Risiko einer Inanspruchnahme für Schadensersatz

 

b) Da sie die gescannten Belege mit der Fibu verknüpfen, sind die gescannten Belege Bestandteil der Fibu. Der Scan ist weiterhin "Eigentum" des Mandanten, da Bestandteil der Fibu, muss im Falle einer Außenprüfung dem Prüfer zugänglich gemacht werden und spätestens im Falle eines Mandatswechsels ausgehändigt werden.

 

Da Sie sich die Scannerbox zugelegt haben und damit eine effiziente Möglichkeit des Scannens von Belegen haben, empfehle ich folgende Vorgehensweise

 

a) Informieren Sie die Mandanten über die Möglichkeit und die Vorteile der digitalen Aufbewahrung und weisen Sie in diesem Schreiben auch gleich darauf hin, dass digitale Originalbelege zwingend digital zu archivieren sind (Werbung für Digitalisierung und Hinweis auf Einhaltung GOBD)

 

b) Informieren Sie im Schreiben auch darüber, dass Sie das Scannen der Belege für die Mandanten übernehmen würden im Rahmen der Fibu und eine effiziente Scanlösung haben (Kanzleimarketing)

 

c) Informieren Sie die Mandanten im Schreiben über DATEV Unternehmen online und die damit auch möglichen Prozessoptimierungen beim Mandanten (insbesondere wenn der Mandant selber scannt - Betriebswirtschaftliche Beratung)

 

Wenn die Mandanten sich dann bei Ihnen melden (oder Sie nochmals Kontakt aufgenommen haben), dann

 

d) Holen Sie sich ggf. schriftlich das Einverständnis der Mandanten ein, bei denen Sie scannen

 

e) Vereinbaren Sie bei allen Mandanten, für die Sie scannen, das mitgliedsgebundene Mandatsgeschäft auf die Unterberaternummer des Mandanten (ggf. begrenzt auf DUO) und legen den DUO-Bestand auf die Unterberaternummer an (dann lösen Sie die von mir oben dargestellten Probleme)

 

f) Falls e) nicht möglich, vereinbaren Sie mit den Mandanten, für die Sie scannen, eine Regelung zwecks Belegarchivierung und Verantwortung für die Archivierung. Bitte beachten Sie, dass die Auftragsarchivierung eine gewerbliche Tätigkeit ist, für die steuerrechtliche oder/oder berufsrechtliche Besonderheiten zu beachten sind

 

g) Vereinbaren Sie mit allen Mandanten, die selber scannen wollen, einen Beratungstermin zur Einrichtung von DUO (oder lassen den technischen Part von einem IT-Haus erledigen) samt Erstberatung zur Prozessoptimierung im Büroprozess des Mandanten (Selbstverständlich sollten auch diese DUO-Verträge über das mitgliedsgebundene Mandatsgeschäft laufen)

 

Die Liste kann sicherlich noch erweitert werden.

 

 

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
deusex
Experte
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Nachricht 4 von 21
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Hallo Herr Friedel,

 

durchforsten Sie ein wenig die Community zu Ihrem Thema und tauchen themenspezifisch tiefer ein und Sie werden jede Menge Antworten auf Ihre und andere Fragen und werthaltige Impulse finden.

 

Eine kann ich Ihnen vorab beantworten:

 

Scannen in der Kanzlei steht diametral zur Programmphilosophie der digitalen Belegbildbuchhaltung und ich kann Ihnen nur eindringlich davon abraten, das Scannen aus Pendelordnern in der Kanzlei anzufangen; eine klassische loose-loose-Situation.

 

Dies ist kein Zwischenschritt, sondern ein Sprint in die falsche Richtung und kompletter Unfug !

 

Wie sagte letztens jemand: Ist ein wenig wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod . . .

 

edit: Das MigMag-Modell das Herr @noescher hier beschreibt, würde ich nicht gehen.

 

 

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noescher
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 21
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@deusex schrieb: Lassen Sie diesen MigMag-Humbug und lassen Sie Ihre Mandanten scannen und die Belege hochladen; das schafft jeder D...p !


Ob der Berater scannt oder der Mandant selber scannt - ändert nichts an der rechtlichen Situation der Belege und dem meines Erachtens zwingendem Erfordernis von MigMag. Liegen die Belege im rechtlichen Bereich des Beraters, bestehen große Risiken für den Berater (auch DSGVO 🙂 ), da das Archivieren der Belege sicherlich nicht Bestandteil der Vorbehaltsaufgabe Fibu ist.

 

Ansonsten bin ich hinsichtlich scannen und digitaler Belege genau der Meinung von @deusex. Da @svenfriedel aber nach einer Lösung für sein Vorhaben sucht, bin ich darauf eingegangen.

Viele Grüße
Peter Nöscher
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cro
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@svenfriedel  schrieb:

..........................

Vorerst wollen wir in der Kanzlei die Belege für die Mandanten scannen. Wir werden dafür Pendelordner für die Mandanten einrichten. 


 

Kein einziger Beleg sollte Ihre Kanzlei noch in Papierform erreichen. UO beim Mandanten einrichten, richtigen Scanner dort installieren (evtl. Systempartner). Belege in die richtigen Ordner uploaden (Stick oder Smart-IT) lassen. 90% der Mandanten können u. wollen das.  Restliche 10% "dürfen" noch faxen oder mailen.

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deusex
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Die rechtliche Problematik, die Sie beschreiben, resultiert nicht daraus "wer" scannt, sondern wo die Belege liegen.

Insofern wäre in dem Kontext erwähnenswert, dass Sie stets MigMag präferieren, was natürlich vollkommen in Ordnung sein mag. Ich schätze die Situation etwas anders ein.

 

Die Belege liegen zwar im direkten Abrechnungsgeschäft mit dem Mandanten, der dieses jedoch wiederum nur in Verbindung mit dem Steuerberater und dessen Hauptberaternummer tätigen kann; der Steuerberater hat stets vollen Zugriff auf den gesamten Belegbestand und tritt damit u.U. in weitere Verantwortungen ein. 

 

Bezüglich der DSGVO sehe ich jetzt weniger Berührungspunkte, auch bezüglich der Qualifikation für rechtlich sauberes "belegersetzendes Scannen". 

Sollten insgesamt Restrisiken bestehen, bin ich persönlich skeptisch, ob MigMag rechtlich hier Abhilfe schafft; ich kanns nicht beurteilen, sehe aber auf der anderen Seite, welche Konsequenzen daraus entstehen.

Vor ca. 8 Jahren hatte ich schon die meisten Bestände auf MigMag umgestellt, aber eine "Rolle rückwärts" gemacht, da ich durchweg negative Mandanten-Rückmeldungen erhielt, alle wieder zurückgestellt habe und heute kein einziges MigMag-Mandat mehr führe.

 

Dies schadet sicherlich nicht:

 

f) Falls e) nicht möglich, vereinbaren Sie mit den Mandanten, für die Sie scannen, eine Regelung zwecks Belegarchivierung und Verantwortung für die Archivierung.

 

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merchantofdoubt
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Nachricht 8 von 21
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Aus meiner Sicht sollten die Mandanten ihre Lieferantenrechnungen auf E-Maileingang umstellen und dann per Mail Upload in UO hochladen. 

Es macht doch im Jahr 2022 wenig Sinn, dass ein Lieferant einen digitalen Beleg ausdruckt, per Post verschickt und der Beleg vom Steuerberater dann gescannt wird. 

Also wenn man den Buchhaltungsprozess schon ändert, dann doch als Gesamtkonzept. 

 

PS:

Ich würde mich dann beispielsweise nicht wundern, wenn der Mandant auch E-Mailrechnungen für den Pendelordner ausdruckt, weil er denkt, dass es der Steuerberater so will. 

 

deusex
Experte
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Jetzt wollte ich grade herzhaft loslachen, aber die drohende Realität hat mein Lachen erstickt und ist blankem Entsetzen gewichen... 

 

 

... und ja, Sie haben recht, das wird tatsächlich so geschehen. 😮

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andreashofmeister
Allwissender
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Es gibt so viele Ansätze dazu. Aber auch so viele Dinge, die scheinbar noch nicht bei allen angekommen sind.

 

Siehe  den Beitrag heute von @EW12 .

 

Das fragt man sich, was Digitalisierung wohl noch alles für Fragen aufwirft....

 

 

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paula71
Aufsteiger
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Ich sehe das leider auch eher als Rückschritt.  Wenn "alle" Mandanten umgestellt werden sollen und sie wirklich selber scannen möchten, dann suchen Sie sich bitte schon jetzt einen neuen Mitarbeiter, der dafür alleine abgestellt werden muss. Womöglich ist er auch viel mit dem entheften der getackerten in Belege beschäftigt.😬

 

Machen sie doch nicht alles auf einmal.

 

Suchen Sie sich ein paar gut funktionierende Fibus aus, bei denen die Mandanten zuverlässig und auch gewillt sind. Die stellen Sie erstmal auf Unternehmen online um. Wenn die gut laufen nehmen Sie die nächsten Mandanten.

 

Zum Schluss bleibt vielleicht noch eine Handvoll über, die entweder keine Lust haben, nicht zuverlässig sind oder vielleicht nicht mal einen PC besitzen.

 

Wenn Sie für diesen Mandanten dann einscannen, macht das sicherlich Sinn.

 

Ich wünsche ihnen auf jeden Fall viel Erfolg bei der Digitalisierung 😊👍

Viele Grüße M. Rembrink
martinkramer
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@merchantofdoubt  schrieb:

Aus meiner Sicht sollten die Mandanten ihre Lieferantenrechnungen auf E-Maileingang umstellen und dann per Mail Upload in UO hochladen. 


Das sehe ich persönlich ebenfalls als den Königsweg an:

a) zentrale Rechnungs-E-Mail-Adresse beim Mandanten erstellen lassen (rechnung@xyz)

b) Alle Lieferanten per E-Mail darum bitten, die Rechnungen ab sofort per E-Mail zuzusenden

c) E-Mail-Programm zur einfachen Anwendung von Upload Mail einrichten (z,B. in Outlook mittels Quick Step)

d) Für Rechnungen, die in Portalen herunterzuladen sind, kann eine Lösung wie bei getmyinvoices.com (es gibt auch andere Anbieter) genutzt werden.

e) Bei Ausgangsrechnungen DATEV-Schnittstelle nutzen oder evtl. programmieren lassen

 

Das ist eine deutliche Win-Win-Situation: Mandaten müssen sich deutlich weniger mit der Fibu beschäftigen (ansonsten: Brief öffnen, Rechnung abstempeln, Ablage in Pendelordner, Ablage in Archivierungsordner etc. => nun: einfache E-Mail-Weiterleitung oder gar automatisierter Upload) und der StB hat zufriedene Kunden und muss nicht den Pendelordner scannen. Und nebenbei die die Fibu digitalisiert. Der Scanner sollte eigentlich nur Brückentechnologie sein. 

 

Und der Tipp, nicht alle Mandanten auf einen Schlag umzustellen, ist Gold wert. Sie werden viele Stunden mit der Schulung und Beantwortung von Fragen von Mandanten zu DUO beschäftigt sein, was in der Regel  nach 2-3 Monaten deutlich geringer wird. Wenn Sie alle Mandanten auf einmal umstellen, können sie das theoretisch noch so gut vorbereiten und die Mandanten informieren: Bei der Umsetzung in die Praxis müssen Sie den Mandanten helfen, und das kostet Zeit.

Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
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noescher
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@deusex schrieb: Bezüglich der DSGVO sehe ich jetzt weniger Berührungspunkte, auch bezüglich der Qualifikation für rechtlich sauberes "belegersetzendes Scannen". 


DSGVO
Ein Beispiel zur Erläuterung des Sachverhalts der DSGVO:

 

Schritt 1: Mandant erhält eine Rechnung seines Lieferanten mit personenbezogenen Daten

Schritt 2: Mandant will diesen Beleg archivieren - Verarbeitung im Sinne der DSGVO, die zulässig ist, da gesetzliche Verpflichtung

Schritt 3: Mandant will diesen Beleg bei einem Dienstleister archivieren => Dienstleister ist unstrittig Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO

 

Mandant nutzt DUO direkt über den Steuerberater => ist jetzt der Steuerberater Auftragsverarbeiter?
Oder gilt § 11 Absatz 2 Satz 2 StBerG (StB ist immer Verantwortlicher und nicht Auftragsverarbeiter) für alle Tätigkeiten eines Steuerberaters, also auch für klar gewerbliche Tätigkeiten (Belegarchivierung), die nichts mit den Vorbehaltsaufgaben zu tun haben?
Meines Erachtens sehr zweifelhaft.

 

Mandant nutzt DUO über MigMag => DATEV ist Auftragsverarbeiter, Mandant bleibt Verantwortlicher.
Der Zugriff des StB auf die Belege, die in der Verantwortung des Mandanten liegen, erfolgt im Rahmen der Erstellung der Fibu und der Erstellung des Jahresabschlusses => durch § 11 Absatz 2 Satz 2 StBerG definitiv abgedeckt.
Keine rechtlichen Zweifelsfragen zur DSGVO für den Steuerberater

 


 @deusex schrieb: Vor ca. 8 Jahren hatte ich schon die meisten Bestände auf MigMag umgestellt, aber eine "Rolle rückwärts" gemacht, da ich durchweg negative Mandanten-Rückmeldungen erhielt, alle wieder zurückgestellt habe und heute kein einziges MigMag-Mandat mehr führe.


Kann ich verstehen. Vor 8 Jahren war "die Welt" aber noch etwas anders. Da gab es bei vielen Mandanten kaum digitale Belege, fast alles musste gescannt werden. Inzwischen sind bei vielen Mandanten viele Belege originär digital. DUO ist keine Leistung des Steuerberaters (mehr), sondern ein digitales Belegarchiv zur Einhaltung der seit 2014 geltenden GOBD. Der Mandant muss ein Belegarchiv vorhalten. Egal ob DUO, Lexoffice oder eine andere Lösung. Daher hat das nur noch bedingt etwas mit dem Steuerberater direkt zu tun.


@deusex schrieb: Die Belege liegen zwar im direkten Abrechnungsgeschäft mit dem Mandanten, der dieses jedoch wiederum nur in Verbindung mit dem Steuerberater und dessen Hauptberaternummer tätigen kann; der Steuerberater hat stets vollen Zugriff auf den gesamten Belegbestand und tritt damit u.U. in weitere Verantwortungen ein


Hinsichtlich MigMag und der Verantwortung verweise ich direkt auf die DATEV 

Das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft - DATEV Hilfe-Center

Zitat:

"Auf Wunsch des Mitglieds und mit dessen schriftlicher Zustimmung schließt DATEV direkt Verträge mit dem Mandanten. Dadurch entsteht zwischen dem Mandanten und DATEV eine direkte Geschäftsbeziehung. Der Mandant kann, anders als im Leistungsverbund, Produkte und Leistungen selbst bei DATEV bestellen und kündigen. Hierfür erhält der Mandant im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft direkt die Rechnung von DATEV. Den Umfang der unmittelbaren Geschäftsbeziehung legt das Mitglied durch entsprechende Freigaben fest."

Vollmacht für vertragliche Erklärungen gegenüber DATEV eG - DATEV Hilfe-Center

Zitat:

"Wenn Sie als Mandant in einer direkten Geschäftsbeziehung zu DATEV stehen (mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft). Haben Sie die Möglichkeit, zu bestimmen, dass Ihr steuerlicher Berater Sie gegenüber DATEV in vertraglicher Angelegenheit (z. B. Übertrag von Mandantendaten) vertritt."

Informationen und Prozess zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft - DATEV Hilfe-Center

Zitat:

"Verträge zwischen Ihrem Mandanten und der DATEV eG können Sie als steuerlicher Berater nur mit der Vollmacht für vertragliche Erklärungen kündigen."

 

Meines Erachtens ist es eindeutig, dass bei Vereinbarung von MigMag und einer tatsächlichen Ablage der Belege im Bereich des Mandanten (Unterberaternummer) die Belege ausschließlich im Verantwortungsbereich des Mandanten liegen.

Sobald die Zustimmung erteilt ist, ist ein Weg zurück (also raus aus MigMag) ohne Zustimmung des Mandanten nicht möglich (siehe auch hier: Formulare zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft - DATEV Hilfe-Center => nur mit Unterschrift des Mandanten => keine zusätzlichen Verantwortlichkeiten des Steuerberaters)

 

Angesichts der neuen Satzungszwecke der DATEV sehe ich kein Problem bei der DATEV, das MigMag auch nach Kündigung des Steuerberatungsmandates dauerhaft weiterzuführen.

 


@deusex schrieb: Insofern wäre in dem Kontext erwähnenswert, dass Sie stets MigMag präferieren, was natürlich vollkommen in Ordnung sein mag. 


Das ist mein Fazit: MigMag ist der einzige Weg, wie DUO mit archivierten Belegen nach den Vorgaben der DSGVO und dem StBerG (gewerbliche Tätigkeit) dauerhaft umgesetzt werden kann.

 

Zivilrecht:

 

  • Bei MigMag gibt es keinen Grund für eine Archiv-DVD, da der Mandant alle Daten hat und selber eine Archiv-DVD bestellen kann (sofern Fibu unter der Unterberaternummer läuft und die Fibu im RZ archiviert ist und das MigMag die Archiv-DVD umfasst) => der Steuerberater ist bei Mandatskündigung samt Wechsel zu einem Nicht-DATEV-Berater nicht in der Problematik, eine Archivierung für den Mandanten sicherzustellen.
  • Hat der Steuerberater die Archivierung der Belege übernommen (also kein MigMag), wird dieser Vertrag meines Erachtens nicht automatisch mit Kündigung des Mandats beendet (wenn kein Übergang zu einem DATEV-Berater), da der Mandant ansonsten in einem Knebelvertrag wäre.
    Und eine Archiv-DVD ist keinesfalls ein Ersatz für eine Archivierung in einem Rechenzentrum. Daher eine mögliche vertragliche Pflichtverletzung des Beraters hinsichtlich der Archivierungsleistung, wenn die Daten anschließend in DUO gelöscht werden.

Hierzu mein Fazit: Solange nichts passiert, werden diese Fragen zivilrechtlich nicht geklärt werden. Hoffen wir, dass nichts passiert.

 

Die DATEV verweist bei MigMag netterweise darauf, dass durch Vereinbarung von MigMag möglicherweise Haftungsrisiken vermieden werden können und die Gefahr einer gewerblichen Tätigkeit beseitigt wird.

Es muss uns bewusst sein, dass die DATEV generell "nur" ein Dienstleister ist. Und kein rechtlicher Berater für Steuerberater. Daher ist es rechtlich gesehen der DATEV egal, wie der Steuerberater DUO betreibt und welche Verträge mit den Mandanten geschlossen werden. Die Verantwortung liegt bei jeder Kanzlei selber.

Viele Grüße
Peter Nöscher
martinkramer
Fortgeschrittener
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Nachricht 14 von 21
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@deusex  schrieb:

Vor ca. 8 Jahren hatte ich schon die meisten Bestände auf MigMag umgestellt, aber eine "Rolle rückwärts" gemacht, da ich durchweg negative Mandanten-Rückmeldungen erhielt, alle wieder zurückgestellt habe und heute kein einziges MigMag-Mandat mehr führe.

So unterschiedlich können Erfahrungen sein. Wir haben alle DUO-Bestände im MigMag und dabei noch keine einzige negative Rückmeldung erhalten.

Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
Nutzer_8888
Erfahrener
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Wenn man das hier alles liest, bekommt man den Eindruck, dass digitale Belege vom Berater gar nicht benutzt werden dürften...

 

Scheinbar ist die moderne Welt an jedem Punkt mit einem Haufen and unklaren und interpretationsoffenen Vorschriften versehen, die nur noch die Fachanwälte beherrschen. Und dann steht scheinbar die eigentliche Arbeit im Hintergrund....

 

Das MigMag hat ja auch Einfluss auf die freie Speichermenge und ja, ich denke das Datev hier gefordert wäre unabhängig von MigMag zumindest dieses zu bereinigen.

Außerdem muss eine einfache Möglichkeit geschaffen werden die Daten insgesamt oder für auswählbare Zeiträume als Backup gerne manipulationsgesichert und verschlüsselt aber sonst in allgemein lesbarer Form downzuloaden. Nach einem solchen Download muss auch das Löschen - mit einigen Sicherheitsabfragen - unschädlich möglich sein.

Auch die Dokumentgröße, welche die Hochladeapps teilweise produzieren muss angepasst werden, da gibt es bereits Lösungen (ich hab das z.B. mal bei der Allianz gesehen - die wandeln in SW-um, weil die halt die Speicher selbst zahlen müssen - vielleicht sollte die Datev dies auch tun ;-)?!)....

 

Rechtlich sollten die Fachjuristen der Datev Vertragsvorlagen entwerfen (abhängig von MigMag und nicht MigMag), welche die Genossen benutzen können.

 

Hierbei sollte für praktische Arbeit m.E. der einzige Unterschied zwischen MigMag und nicht MigMag darin bestehen, wer die Rechnung bekommt und Hauptadministrator bzw. Archivverwalter ist.

 

PS: Das Scannen für den Mandanten bzw. die Möglichkeit dazu reduziert die Arbeit der Kanzlei dennoch und ist für sehr kleine Mandate mit wenig EDV-Affinität unerlässlich. Als generelle Lösung aber sicher nicht das Ziel. Klar, dass die Mandanten im besten Falle selbst die Online-Belege füllen...

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marcohüwe
Meister
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Guten Morgen @svenfriedel ,

 


 

@svenfriedel  schrieb:

Vorerst wollen wir in der Kanzlei die Belege für die Mandanten scannen. Wir werden dafür Pendelordner für die Mandanten einrichten. 

bevor Sie das so umsetzen: haben Sie sich auch schon Gedanken gemacht, wie Sie später allen Mandanten erklären, dass ab Tag X nicht mehr in der Kanzlei gescannt wird sondern der Mandant das bitte selbst übernehmen soll? Und das dann womöglich erstmals/zusätzlich Geld kostet.

 

Ich schließe mich den Vorrednern an: Der von Ihnen beschriebene Weg ist nicht zu empfehlen.

 

Mal als Idee unser Ansatz:

  • ja - alle Fibu´s sollen auf Dauer mit digitalen Belegen versehen werden (*)
  • damit soll sich die Verbuchung für alle Mitarbeiter "gleich anfühlen" 
  • die Mandanten werden/wurden nach und nach dafür angesprochen und umgestellt
  • für den Buchhalter darf sich nur noch die Frage ergeben, ob er jetzt "digitale Belege" oder "Buchungsvorschläge bearbeiten" anklickt - bzw. was für welchen Belegtyp
  • Wenn  doch noch Papierbelege/Pendelordner eingehen schaffen die es gar nicht bis zum Sachbearbeiter sondern werden vorher von der "Scankraft" abgefangen
  • das was Sie beschreiben (Kanzlei scannt) ist dann der Ausnahmefall für den (restlichen) Teil der Mandanten, die nicht von UO überzeugt werden konnten (*)

 

(*) sind wir auch hier ehrlich: es wird Ausnahmen oder Sonderfälle geben. Insbesondere wenn nur sehr wenige Belege vorhanden sind. Das wird intern noch diskutiert - stört aber erstmal nicht die Gesamtstrategie.

 

Und ja - wir haben auch eine Scannerbox. U.a. für die o.g. Ausnahmen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe

Nutzer_8888
Erfahrener
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Aber alles auch immer eine Frage der Kanzleigröße und Mandantenstruktur ...

 

Vielleicht sollten die Empfehlung auch mit Bezug auf solche Informationen ergänzt werden?

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deusex
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Nachricht 18 von 21
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Vielen Dank für Ihre ausführliche Darlegung der Problemfelder und die investierte Zeit in die Antwort, die doch einige schlummernde oder unbesehene Aspekte aufzeigt.

 

Man wird sich selbst die Frage stellen müssen, ob und mit welchem Aufwand man selbst, mit "eventuellen" Kollisionsgebieten tangiert ist und inwiefern man hierfür letztlich Sicherheit, bspw. über  MiGMaG, erhalten kann.

 

Wie Sie ausführten, ist zwischenzeitlich der Status "Auftragsverarbeiter vs. Verantwortlicher" für den Steuerberater geklärt, ob nun eine gewerbliche Belegarchivierung anzunehmen ist und wenn ja, ob diese rechtliche Probleme für den Steuerberater aufwerfen kann, wäre festzustellen.

 

Zweifelsfrei sind EDV-Leistungen generell dem gewerblichen Bereich zuzuordnen und mir durchaus bewusst, dass wir eine Weiterberechnung von Lizenzkosten Rewe, UO oder auch, wenn dann anfallen, Speicherkosten für die Belegarchivierung, nicht unter §3 StbVV berechnen können, aber könnten sich ggf. unter §33 (4) StbVV einfinden; Abhilfe könnte auch eine gesonderte Vereinbarung (§4 StbVV) leisten.

 

> Wenn dann überhaupt ein gesonderter Ausweis dieser "Auslagen" erfolgt und diese nicht bereits in der originären Vergütung für die Buchführung enthalten und abgegolten sind . . . (!) <

 

Selbst nach Umstellung auf MiGMaG bleibt die Situation, dass nicht alle DATEV-Kosten des Mandanten direkt abgerechnet werden können, sondern auf der DATEV-Rechnung des Steuerberaters auftauchen, welche dann auch mit den originären Rechnungspositionen abgegolten sein müssen, weil eine Weiterberechnung aus o.g. Gründen ausscheidet.

 

Würde ich in der Situation sein, Rechnungswesen-Lizenzen oder Lehrgangsgebühren weiterberechnen zu müssen, würde die Entscheidung zu MiGMaG wohl anders ausschauen, aber da wir die "alten" Selbstbucher via UO wieder ins Kanzlei-Boot gezogen haben und die "jungen" Zugänge ausnahmslos auf anderen Systemen buchen, entfällt der Aspekt für mich.

 

Unter Betrachtung unserer konkreten Situation sowie eventuell eintretender Konsequenzen, kann ich persönlich meinen Status Quo sehr gut riskieren.

 

Nochmals danke für die Impulse !

 

 

 

 

 

 

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jjunker
Experte
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In einem Satz:

Der Pendelordner ist ein bleep Prozess, den jetzt ein Stück weit zu digitalisieren ergibt einen teilweise digitalisierten bleep Prozess. 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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Lila_Lohn
Einsteiger
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Nachricht 20 von 21
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Guten Morgen zusammen,

 

es ist mir gerade etwas peinlich, das fragen zu müssen, obwohl ich eigentlich nicht so old school bin - aber kann mir bloß jemand bitte erläutern, was "MigMag" in diesem Kontext bedeutet? Ich kenne das bloß vom Schweißen...

 

Danke. 🙂

peter
Meister
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Hallo @Lila_Lohn ,

 

MigMag = Mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft.

 

Nähere Infos finden Sie in diesem Dokument 1002970 

Gruß
Peter
20
letzte Antwort am 13.01.2022 09:38:12 von peter
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