Hi zusammen,
gibt es einen Grund aus dem der Import nicht funktioniert oder ist das schon wieder so ein
"typisch Datev" Ding?
Klickt man auf importieren passiert einfach nichts.
Sowas lieb ich ja total bei einem Multimillionen € Unternehmen.
Ist der alte Belegtransfer min. Version 3.7? Besser 3.74? Oder ist das noch 3.6 und älter?
Aktuell ist der Belegtransfer 3.71 installiert
@Fabian_Pickel: Wenn 3.74 gebraucht wird, ist die Meldung missverständlich und der Download von 3.74 finde ich adhoc nicht mehr so schnell bei DATEV, wenn er eine Lösung sein sollte.
Hallo Zusammen,
vielleicht doch ein DATEV-Thema ?
Wir haben auch grad Probleme damit - Upload über web ist jetzt aber gelaufen. Waren grad nicht viele Belege.
Transfer lief heute morgen bei uns noch problemlos.
In den Störungen steht aber nichts.
Import von 3.71 zu 5.21 hat bei mir soeben mit einem Mandanten funktioniert.
Der Download von 3.74 scheint nicht mehr möglich zu sein. Am Donnerstag hat das noch geklappt, aber nun ist die Downloadseite offenbar verschwunden.
@ DATEV: Das ist ziemlich unglücklich, wenn man versuchen möchte, einem Mandanten mit 3.6X die Verzeichnisse herüberzuretten.
... habe die Belegtransfer-Thematik ziemlich an mir vorbei 'schleichen' lassen, aber soeben habe ich eine Mandanten-E-Mail-Nachricht erhalten, dass seit heut keine Belege mehr hochgeladen werden konnten.
... könnte evtl. auch mit der Belegtransfer-Version zu tun haben. Das kann ich aber erst morgen checken, da der E-Mailschreiber "nach Diktat verreist" ist 😄
... aber bei dieser Gelegenheit:
... lässt sich in DUO erkennen, mit welcher Belegtransfer-Version die Mandanten zur Zeit hochladen bzw. zuletzt hochgeladen haben ?
... dann wäre man schon vorbereitet, was da noch so 'hereinflattern' könnte bzw. vermutlich auch 'hereinflattern' wird
In einem Beitrag war die Lösung das update von 3.71 auf 3.74, aber die kann man anscheinend seit heute nicht mehr downloaden.
.. wir haben selbst noch die 3.74 im Einsatz und die zugehörige Download-Datei noch im Download-Verzeichnis.
... in meinem Gedächtnis steht, dass es ein ziemlicher Klotz von ca 200 MB ist, aber besser ein Klotz in der Hand als eine Datei auf dem Dach (oder so ähnlich)
Nachtrag:
der Klotz könnte auch viel kleiner sein, z.B. um eine 10er-Potenz
Die Vorgänger-Versionen hatten nämlich eine Größe von etwa 20 MB
Cool @vogtsburger 😎! Dann ab damit ins OneDrive und einen Freigabelink kreieren und den per PN an alle Interessenten schicken. Kennwort drauf setzen und von mir aus ein Ablaufdatum - fertig 🤓.
Die Community hilft sich gegenseitig 💪.
Gute Idee! Ich habe heute schon mit drei Mandanten telefoniert, die noch auf 3.6X waren und da mussten die Verzeichnisse mühsam von Hand angelegt werden.
@DATEV: Das ist schon ziemlich ungeil, den Download einfach so offline zu nehmen, wenn das für uns die letzte Möglichkeit war, 3.6X-Versionen übernahmefähig zu machen. Und das genau am ersten Arbeitstag nach der Umstellung, wenn sonnenklar ist, daß die Mandanten anrufen.
Da habt ihr uns ja mal wieder schön auflaufen lassen. Nice!
Wenn jemand die 3.74 noch als Installationsdatei hat und die irgendwo uploaden könnte, wäre das spitze.
Das würde eine Menge Zeit bei der Umstellung sparen.
... ich schicke die Datei per eMail an den ErstBesten 😅
der kann das dann freigeben
ich selbst habe gerade keine Möglichkeiten, bin unterwegs
... ca 20 MB
Nun ich denke der erst beste war doch @andrereissig
Anonsten bin ich da voll bei Andre, jetzt müssen wir in der community noch anfangen die DAteiversionen der Datev hin und herzuschicken oder herunterzuladen ist ja egal, weil Datev einfach nicht mitdenkt ? oder denke ich falsch.
@vogtsburger schrieb:... ich schicke die Datei per eMail an den ErstBesten 😅
Gerne an andre.reissig@t-online.de
Dann packe ich die Datei morgen auf meinem Webspace und stelle den Download der Allgemeinheit zur Verfügung.
😉
... seltsam, dass die Datev den 'Ast absägt', auf dem noch Viele sitzen bzw. dass die Datev vorschnell Download-Links löscht, die noch benötigt werden.
... vielleicht liegt die benötigte Datei nach wie vor im Verzeichnis, aber man kennt den Pfad bzw. den genauen Dateinamen nicht, sonst könnte man sie auch ohne den Link downloaden
@vogtsburger schrieb:
... seltsam, dass die Datev den 'Ast absägt', auf dem noch Viele sitzen bzw. dass die Datev vorschnell Download-Links löscht, die noch benötigt werden.
Seltsam? Hm, oder zeigt auch das interne Kommunikationsdefizit der DATEV? Oder dass es keinen abgestimmten Plan gibt, wer wann was macht? Da weiß die linke Hand nicht, was die rechte macht? Aber ja, alles recht seltsam und da raumt sich wieder einiges zusammen:
Man stolpert wieder in so eine Umstellung. Aber das von mir angesprochene "Chaos" sieht DATEV leider nicht 😕. Immerhin hat die v5 nun ein AutoUpdate eingebaut.
04.10.2022
22:20
zuletzt bearbeitet am
05.10.2022
14:49
von
Silvija_Döberei
Moin! Hier das gleiche Problem. Ich habe mir die Datei gerade nochmal besorgt und auf OneDrive abgelegt:
Änderung von DATEV am 05.10.2022 um 14:48 Uhr:
Hallo Community,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir den Link gelöscht haben (s. unsere Nutzungsbedingungen & Datenschutz Punkt 5 „kopierte Inhalte, an denen Sie keine Rechte haben.“ )
Viel Spaß! 🙂
VG!
https://download.datev.de/download/bedi/belegtransfer374.exe
.. funktioniert auch 😉
... soeben getestet
Ein Hoch 🙌 auf die Community 👨👩👧👦! Und ein Hoch 🙌 auf Reverse Engineering 🤓.
Was www.datev.de/downloads nicht leisten kann, übernehmen wir. Nice! 😎
Danke @vogtsburger & @nico-siggelkow (ganz ohne nervige Cookie 🍪 LMAA Button 😜)!
Durch die Abschaltung der alten Version des Belegtransfers haben wir in den letzten 2 Wochen deutlich mehr Anrufe erhalten, als ich gedacht habe.
Nun habe ich jedoch Angst vor der Deaktivierung von 3.74, welche ja auch irgendwann anstehen muss. Es werden zwar allerhand Hinweise angezeigt, dass die Version zu wechseln ist, aber diese Meldung wird gerne einmal ignoriert wie z.B. die Laufzeitverlängerung einer SmartCard. Unterschied zwischen Theorie und Praxis. 😉
Der Wunsch, eine Liste mit allen Mandanten zu erhalten, welche noch nicht die Version 5 einsetzen, wurde von DATEV abgelehnt. Gibt es denn irgendwo eine prozentuale Aussage bezüglich Verteilung zwischen Version 3 und 5, weil DATEV ja immerhin gesagt hat, dass sie eine Zunahme der Nutzung der Version 5 erkennen können.
Bis auf eine unsinnige Einstellung ist der Belegtransfer 5 gelungen(https://www.datev-community.de/t5/Unternehmen-online/Belegtransfer-quot-Belege-verschieben-quot-vs-quot-Belege/m-p/311640) und auch die technische Migration von 3 auf 5 funktioniert problemlos, aber der Kommunikationsprozess ist verbesserungswürdig.
@metalposaunist schrieb:Ein Hoch 🙌 auf die Community 👨👩👧👦! Und ein Hoch 🙌 auf Reverse Engineering 🤓.
Was www.datev.de/downloads nicht leisten kann, übernehmen wir. Nice! 😎
Wir sind mal wieder am Start:
... ein Datev-Mitarbeiter hat sich anscheinend jetzt damit beeilt, die Original-Datei "Belegtransfer374.exe" aus dem Datev-Download-Verzeichnis zu löschen.
... sehr seltsam ...
05.10.2022
10:56
zuletzt bearbeitet am
05.10.2022
14:52
von
Silvija_Döberei
Na dann:
für diejenigen die Probleme mit der Dateiendung haben:
und für diejenigen, die ein ZIP-Archiv möchten:
Änderung von DATEV am 05.10.2022. um 14:50 Uhr:
Hallo Community,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die Links gelöscht haben (s. unsere Nutzungsbedingungen & Datenschutz Punkt 5 „kopierte Inhalte, an denen Sie keine Rechte haben.“ )
@ DATEV: Wenn Ihr ein Problem mit diesem Download habt, bitte ich um kurze Info!
@pascal_duennebacke schrieb:
Es werden zwar allerhand Hinweise angezeigt, dass die Version zu wechseln ist, aber diese Meldung wird gerne einmal ignoriert wie z.B. die Laufzeitverlängerung einer SmartCard.
Jap, erst heute Morgen gehabt: Belegtransfer geht nicht mehr. Version 7.3x gestartet: Update - wollen Sie Version 5 installieren? Hat das Mandat konsequent ignoriert 😅 aber wir sind dann nach dem Import der Pfade auf andere Probleme gestoßen, wo ich jetzt 998 Belege aus DUO wieder raus bekommen muss, weil auch hier nicht nach Standard sondern "komisch" gearbeitet wurde.
... im Beitrag #23 von @andrereissig
Änderung von DATEV am 05.10.2022. um 14:50 Uhr:
Hallo Community,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die Links gelöscht haben (s. unsere Nutzungsbedingungen & Datenschutz Punkt 5 „kopierte Inhalte, an denen Sie keine Rechte haben.“ )
... mich würde die Begründung der Datev interessieren, warum man "Belegtransfer374.exe" nicht mehr zur Verfügung stellt und hier auch das "Teilen" des Tools verhindert
Der Link zur Originaldatei in meinem eigenen Beitrag #18 blieb stehen, funktioniert aber seit dem späten Vormittag nicht mehr, da die Datei "Belegtransfer374.exe" offenbar gelöscht wurde
... aber warum eigentlich ?
@Silvija_Döbereiner schrieb:
„kopierte Inhalte, an denen Sie keine Rechte haben.“
Keine Rechte? DATEV ist doch eine eG; keine AG - also wir sind doch DATEV? Verstehe ich nicht. Wir zahlen dafür, dass Menschen für uns programmieren aber dann haben wir keine Rechte daran, was sie programmieren?
So, als wenn professionelle Fotografen einen selbst fotografieren aber die Rechte tritt man automatisch gleich ab und man hat keinerlei Rechte am eigenen Bild, wenn es ein Portrait ist. Oder ich verstehe auch diese §§§ falsch.
@vogtsburger: Alles kein Problem. Wir aus der Community sprechen 🗣 ja miteinander mehr als genug 😉. Mehr sage ich dazu nicht 🤐.
Okay, dann möchte ich jetzt doch mal ganz offen die Frage in den Raum stellen, warum man uns das einzige Tool nimmt, um 3.6X-Installationen komfortabel in die neue Welt zu retten?
Wenn man Mandate hat, die drei oder vier Unternehmen im Belegtransfer haben, verursacht es einen nervigen Aufwand, diese Verzeichnisse manuell im neuen Belegtransfer anzulegen.
Warum kann DATEV die 3.74 nicht einfach als Download stehenlassen?
Es wäre für‘s eigene Seelenheil wirklich schön zu wissen, denn so wirkt es ehrlich gesagt wie reine Schikane.
(OffTopic)
@metalposaunist schrieb:
[...]
So, als wenn professionelle Fotografen einen selbst fotografieren aber die Rechte tritt man automatisch gleich ab und man hat keinerlei Rechte am eigenen Bild, wenn es ein Portrait ist. Oder ich verstehe auch diese §§§ falsch.
[...]
genau das ist einem unserer Mandanten passiert.
Eine 'professionelle' Fotografin kam auf das Gelände des Weinguts, wollte 'kostenlos' ein paar Fotos für einen touristischen Werbeflyer machen und schickte anschließend dem Weingutsbesitzer einige Fotos per E-Mail zu.
Der Mandant verwendete daraufhin ein paar schöne Fotos für seine eigene Website .... und erhielt prompt eine 'teure' Abmahnung vom Rechtsanwalt der Fotografin
... da könnte man Amok laufen, oder ?
... würde mich interessieren, wie @agmü oder andere Rechtsanwälte solche 'Geschäftsmodelle' einschätzen ...
ja, ich bin auch entsetzt, dass da im Hintergrund jemand Anweisungen gibt, etwas zu tun und das Andere nicht zu lassen
... es ist absolut ärgerlich, dass die Datev hier mit solchen 'Schildbürgerstreichen' Sand in das einigermaßen funktionierende DUO-'Getriebe' schüttet
@vogtsburger schrieb:(OffTopic)
...
... würde mich interessieren, wie @agmü oder andere Rechtsanwälte solche 'Geschäftsmodelle' einschätzen ...
Das Geschäftsmodell wird von der Rechtsprechung gestützt; und Kollegen die in diesem Bereich unterwegs sind, nutzen dieses als Gelddruckmaschine. Hohe Gegenstandswerte bei überschaubarem Aufwand - "Legal Tech" (oder wie ich in diesen Fällen sage: Textbausteine und Vorlagen) macht es möglich.
Der Gesetzgeber hat versucht das Geschäftsmodell dadurch unattraktiv zu machen, dass er die Kostenerstattung in § 97a Abs. 3 UrhG begrenzt. Die liebe Justiz hat diesen Versuch jedoch - zumindest in Filesharing Sachverhalten - unterlaufen.
Ganz so einfach wie @metalposaunist schreibt ist die Sache nicht.
Der Mensch, der fotografiert wird ist bereits kein Werk im Sinne des Urheberrechts und darf daher nur mit seiner vorherigen Zustimmung fotografiert werden (Recht am eigenen Bild). Für die kommerzielle Verwertung der so geschaffenen Bilder bedarf es in diesem Fall zusätzlich der weitern Zustimmung zur Verwertung der abgebildeten Person. Häufig werden beide Zustimmungen zeitgleich erteilt, weil sich aus dem Kontext ergibt, dass die Aufnahmen gefertigt werden um sie in der Folge kommerziell zu verwerten.
Wer hingegen nur zufällig auf einem Bild zu erkennen ist, d.h. nicht das eigentliche Motiv darstellt, muss weder vor der Aufnahme noch vor der Veröffentlichung / Verwertung der Aufnahme gefragt werden. In welchem Bereich der Schwerpunkt einer Aufnahme liegt kann im Einzelfall schwierig in der Abgrenzung sein.
Bei Gebäuden und anderen "Werken" kann im Grundsatz jeder, der sich auf einem öffentlichen Grund (Straße, Platz) befindet Bilder herstellen und diese dann kommerziell Verwerten, ohne das der Grundstückseigentümer oder Architekt sich hiergegen wehren kann. In diesen Fall gibt es nur sehr wenige Ausnahmen.
Eigentlich ein spannendes Thema
Die Datev eG = Kapitalgesellschaft = juristische Person hat die Rechte an der Programmierung.
Wir das sind die Genossen habe Rechte = Genossenschaftsanteile an der Datev eG. Damit gehören uns Genossen zwar indirekt Rechte an der Programmierung aber eben nicht direkt.
Und deswegen ja Du verstehst die §§§ falsch , deshalb haben jur. Personen nunmal eine eigene Rechtspersönlichkeit.