Das ist MEGA! 😍 Danke @wielgoß
Sehe ich genauso. Man kann doch alle Steuerklärungen bearbeiten, abschließen und übertragen. Fristablauf ist am 2.3.2020.
Sobald die Übertragung zur Finanzverwaltung wieder läuft, wird doch alles noch rechtzeitig übertragen 😃
Außerdem wurde doch bereits seit Freitag kommuniziert, dass die Übertragung automatisch über die RZ-Kommunikation vorgenommen wird, wenn die Störung beseitigt ist.
Mir wäre aber wichtig, die Gründe für den Totalausfall zu erfahren. Die Datev müsste doch eigentlich eine Kapazitätsplanung haben. Es ist doch nicht überraschend, dass dieses Jahr die Verspätungszuschläge gesetzlich wurden und wieviel Steuerklärungen pro Veranlagungszeitraum pro Jahr von der Datev übertragen werden.
Die gleichen Probleme gibt es doch auch bei Unternehmen online immer um den Abgabetermin der USt-Voranmeldungen.
Hallo Herr Wielgoß,
vielen Dank für den Tipp. Die Abos waren bei mir für Sonntag ausgesetzt. Habe Sie nun angestoßen und danach hat sich der Status auf bei der Finanzverwaltung eingegangen geändert. Datum 1.3.2020. Das muss sowohl gegenüber meinen Mandanten reichen, da es sich um einen Sonntag handeln noch gegenüber der Verwaltung. Wir haben ja auch alle hier bei uns den Nachweis, dass wir "fristgerecht" senden wollten. Was halt nicht ist, ist nicht. Lasst uns etwas besonnener sein.
Vielen Dank an das ganze Team von Datev und die tolle Arbeit der letzten Tage. Fehler und Störungen passieren nun einmal...
VG MH4
Guten Morgen, Frau Herold,
die letzten 48 Std. werden Sie und alle Ihre „Leidensgenossen“ wahrscheinlich nicht so schnell vergessen.
Ganz, ganz herzlichen Dank an alle Beteiligten. Das sowas passiert und ausgerechnet an so einem Tag...., das braucht kein Mensch.
Auf jeden Fall einen ruhigeren Tag und weiterhin gute Nerven. Wahrscheinlich ist es noch nicht ganz vorbei, es wird bei Ihnen sicher noch viel aufgearbeitet werden. Was, wann, warum.
Nochmals, vielen Dank.
Hallo MH4,
wie es in anderen Beiträgen schon erwähnt ist:
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2018 endet mit Ablauf des Montag, 2. März 2020 - die Steuererklärungen die heute und morgen bei der Finanzverwaltung eingehen, sind also noch rechtzeitig 🙂.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
das sehe ich auch so mit der Frist. Nur leider haben wir hier unterschiedliche Aussagen erhalten und ich habe keine Lust auf Streitereien mit der Finanzverwaltung wegen diesem Thema. 😉
Wünsche allen noch einen schönen und hoffentlich stressfreien Sonntag.
VG MH4
Guten Morgen,
vielen Dank an die fleißigen Techniker bei Datev und natürlich für die sehr gute Kommunikation durch Frau StefanieHerold.
Ich habe nun bei unseren Kunden die RZ Kommunikation geprüft und hängengebliebene Aufträge manuell angestoßen. Unsere Kunden habe wir über den Fortgang der Störung auf dem laufenden gehalten. Bei all dem Frust, sind alle glücklich, das es wieder läuft.
Ich denke nun, dass es morgen noch ein paar Nachwehen geben wird, aber im Großen und Ganzen haben wir es wohl überstanden.
Ich als Techniker wünsche mir nun eine gute Beschreibung darüber, was das Problem verursacht hat. Vielen Dank.
Viele Grüße Thomas Eger
Hallo Community,
für alle, die mit dem Abosystem nicht auf "Du und Du" stehen, hier ein screenshot, wo sich's befindet und wie man's kontrollieren kann.
Auch bei mir sind die Aufträge als "am 1.3.2020" verarbeitet gekennzeichnet.
Bei mir hängen noch Tool Ergänzende Steuerformulare in der Warteschleife, Hinweis;
#CCRZ002H, RZ-Status: 10040. Ist nur ein Hinweis, kein Hilferuf.
Hallo Frau Herold, alle Aufträge sind derweil ordnungsgemäß gekennzeichnet 29.2. oder 1.3. - insofern passt alles. Lieben Dank für Ihren Einsatz und viele Grüße Thomas Langer
Zitat: "... und ich habe keine Lust auf Streitereien mit der Finanzverwaltung ..."
Streit mit der Finanzverwaltung aus dem Wege zu gehen, verträgt sich nicht mit dem Daseinszweck eines Steuerberaters. Auch wenn es, wie im Beispiel weiter oben, nur um 2.000 Euro ginge (80 Fälle a 25 Euro VZ).
Die Erfahrung zeigt ja, daß die Verwaltung mit den Bürgern macht, was die mit sich machen lassen. Und wer sollte da noch dagegen halten, wenn nicht die Steuerberater?
Frau Herold, Ihnen und der DATEV herzlichen Dank für die Lösung des Problemes. Gegen 00:00 Uhr lief wohl die Verarbeitung an und heute morgen war alles wie von "Zauberhand" verarbeitet.
Ich denke, die vielverwendete Formulierung: "Wir arbeiten mit Hochdruck an der Lösung...", war noch nie so zutreffend wie die letzten beiden Tage. Danke nochmals.
Es wäre durchaus interessant, was zu diesem katastrophalen Ausfall geführt hat.
Hallo Frau Herold, ich möchte meine Frage noch mal wiederholen: ist es besser, noch ausstehende Sendeaufträge heute abzuarbeiten oder bis morgen zu warten?
Guten Morgen,
leider sind die um ca. 6:45 Uhr an das Finanzamt übermittelten Daten bis jetzt noch immer mit dem Status "noch nicht bei Finanzverwaltung eingegangen".
Wann ist hier mit der Statusmeldung "bei Finanzverwaltung eingegangen" zu rechnen?
Schöne Grüße.
Gut gemacht! Vielen Dank!
Guten Morgen, Frau Herold,
erstmal vielen Dank an Sie für die Informationen und an das Datev-Team für die geleistete Arbeit.
Für unsere am Freitag und gestern gesendeten Erklärungen habe ich heute den Status geprüft.
Bei UmSt, GewSt, GuE ist für alle Erklärungen der Status "Bei Finanzverwaltung eingegangen am 01.03.2020" protokolliert. Bei einigen der Protokolle ist auch der Status "Eingegangen beim RZ" korrekt, bei einigen fehlt der Eintrag, bzw. steht die Erklärung noch auf "in Bearbeitung". Das nur als Hinweis.
Für mich wichtig ist die Bestätigung für den Eingang beim FA.
Die EinkSt-Erklärungen sind leider nur teilweise erfolgreich protokolliert.
Bei drei Erklärungen steht nach wie vor "in Bearbeitung" und "RZ-Auftrag erstellt". Bisher liegt mir keine Bestätigung für den Eingang beim RZ bzw. die Übermittlung ans FA vor.
Aktualisierung der Übermittlungsinfos:
Meldung aus dem DATEV-Rechenzentrum: #ESEI116H Für diesen Mandanten stehen keine ELSTER-Informationen im Rechenzentrum zur Verfügung. |
Abos und Mitteilungen habe ich bereits manuell geholt.
Müssen die Aufträge nochmals an RZ gesendet werden oder wird die ESt im RZ noch abgearbeitet?
Vielen Dank und viele Grüße
Michael Roscher
Ich würde es ja pragmatisch halten und einfach heute übermitteln. Tut i.d.R. niemandem weh. Wenn Sie es bis in die Community geschafft haben, sollte der Reiter Elektronische Übermittlung zur massenhaften Übermittlung der Daten im Arbeitsplatz nicht mehr fern sein. Ich für meinen Teil habe Freitag schön eingestellt und gewartet, bis der Sammler alles ins RZ geschickt hat. Nun heute und morgen noch der Rest. 🙂
An dieser Stelle der Dank ans Technikteam und insbesondere an Frau Herold für die Wasserstandsmeldungen.
Transparenz sorgt für Verständnis -> hat m.E. super funktioniert. Für den Belastungstest RZ & Steuerberater können Sie ja nun nichts.
Ansonsten jedem ein grandioses Finish sowie einen maximalen Wirkungsgrad den Berufsträgern und den Teams.
Sehr geehrte Frau Herold,
große Erleichterung. Es war ein spannender Samstagabend und -nacht! Ich habe mitgefiebert. Dagegen ist der Tatort am Sonntag langweilig. "Hero"-lds... waren am Werk! Danke, dass die DATEV den Fehler behoben hat.
Aus Fehlern lernt man, ich ich, dass ich weiß, der letzte Tag ist nicht immer der optimale Tag für Terminsachen.
viele Grüße und lasst die Sektkorken heute knallen!
Siegmar Kost
Hallo andreasbaumeister,
was bedeutet pragmatisch? Der Weg in die community führt über mein iPhone, der Weg zu dem von Ihnen angesprochenen Reiter über mein Auto in die Kanzlei. Diesen würde ich dann normalerweise Montag früh antreten. Daher meine Frage. Wenn ich aber damit rechnen muss, dass am Montag wieder Stau entsteht, dann fahr ich lieber in die Kanzlei und sende heute. Beziehungsweise schicke eine Mitarbeiterin hin. Das hätte ich gern von Frau Herold gewusst.
@Thomas_Kassner In solchen Situationen ist eine VPN Verbindung in die Kanzlei sehr dienlich und Sie sparen sich die Fahrt in die Kanzlei. Dann können Sie die Übertragungen entspannt vom Sofa aus erledigen.
Gruß blablax
Hallo,
bei der Menge an Erklärungen die an einem Tag übermittelt werden sollen, war doch klar, dass der Server zusammenbricht. DATEV hätte besser vorbereitet sein können, aber wer sagt uns das andere Softwareanbieter besser sind. Das können wir i.d.R. nicht beurteilen, da wir ja DATEV nutzen.
Was das Fristende angeht, sollte es keine Fragen geben. Das ist doch nichts anderes als wenn die Frist am 31.12. enden würde. Das stand aber auch in jedem Schreiben zu den verlängerten Firsten vom letzten Jahr und auch bei jeder Schulung wurde das gesagt.
Zum Thema verspätetet Übermittlung wegen technischer Probleme, wurde mir auf einer Schulung vom Verband gesagt, dass man in solchen Fällen eine Antrag auf rückwirkende Fristverlängerung stellen und dies mit den technischen Problemen begründen.
Ja es war stressig und Bock auf Diskussionen mit dem Finanzamt habe ich auch nicht, aber jetzt läuft es.
Hallo toka,
das ist grundsätzlich richtig. Der Kollege hat es bereits erwähnt. I.d.R. ist eine VPN-Verbindung vorhanden. Alternativ eine Lösung via TeamViewer oder so ähnlich. So kann man beim Kaffee zu Hause noch ein wenig nachbessern.
Da auch Frau Herold ihre Glaskugel nicht verlässlich bedienen können wird - wer weiß schon was morgen ist - würde ich mich wohl ins Auto setzen; zumindest bei uns in Niedersachsen lädt das Wetter nicht unbedingt zum Barbeque ein. 😉
Ihnen trotz fehlender Antwort noch weiterhin viel Erfolg und das auch Ihre Daten - sei es heute oder auch morgen - den Weg über das RZ zum FA finden.
MfG
Andreas Baumeister
Habe heute morgen um 5.00 Uhr (Sonntag!) geprüft, ob und welche Erklärungen "durch" waren und welche "noch hängen". Da ich keine Erklärung mehr neu anstoßen konnte und in der RZ-Kommunikation stand, dass heute übermittelt wird, gehe ich davon aus, dass die Erklärungen fristgerecht beim FA eingehen.
Glücklicherweise hatte ich keine Mandanten, die auf Übermittlung am 28. bestanden haben und es waren nur noch 2 Erklärungen mit Erstattungen, die gehangen haben.
Grundsätzlich sollte sich die Datev fragen, wie man solche Zustände durch Backup-Lösungen zukünftig vermeiden kann. Es macht keinen Spaß, am Wochenende bis mitten in der Nacht die Datev-RZ-Stautus-App alle 30 Minuten abzufragen, um zu sehen, wie der Stand der Dinge ist.
Grundsätzlich frage ich mich immer mehr, ob die Datev sich nicht verzettelt und zuviel Manpower und Geld in - steuerlich nicht relevante und nicht unser Kerngeschäft betreffende- Nebenkriegsschauplätze steckt.
Es scheint in letzter Zeit eine Kultur der "Bananen-Software-Lösung" eingerissen zu sein.
In den letzten Monaten hatten wir viele Bugs, auch Bugs, die Rechenfehler von Programmen betreffen.
Ich hatte selbst 2 Fälle. Wenn man Fehler bei Datev meldet, wird selbst dafür die Servicepauschale berechnet.
Eine Kollegin hat mir gestern in der Quartalsweiterbildung erzählt, dass Sie die Datev auf einen Rechenfehler im ESt-Programm hingewiesen hat und die Datev, dafür, dass Sie sich den Fehler anschaut 31,25 EUR/15 Minuten berechnen wollte.... Die Kollegin hat dann darauf verzichtet. Soll das Programm halt falsch rechnen, der Bescheid war richtig.
Ich habe Fehler per Servicekontakt gemeldet und habe dann nach Wochen einen Anruf bekommen "Da ist noch ein Servicekontakt offen, besteht das Problem noch?"
Es wird jetzt Kollegen geben, die sagen, diese Aussagen haben in diesem Thread nichts zu suchen. Den Kollegen möchte ich widersprechen. ICH (das ist jetzt eine klare ich-Botschaft!) habe das Gefühl, dass die Datev eine "gewisse Fehlertoleranz" entwickelt hat und offenbar nicht unbedingt den Willen oder die Kapazitäten(?!) hat, die Fehler zu beseitigen.
Für solche Management-Entscheidungen können die Mitarbeiter der Datev nichts. Ich gehe davon aus, dass diese genauso überarbeitet und überlastet sind, wie wir. Und wie wir versuchen, den "Laden irgendwie am Laufen zu halten".
Schönes Wochenende. Und ein herzliches "Danke" an die Datev-Mitarbeiter, die Ihren Schlaf und Ihr Wochenende geopfert haben, damit der Laden wieder läuft.
Info-Datenbank, Dok.-Nr. 0411389
Keine Panik; bis Montag alles im grünen Bereich 😎
Und am Montag ist sicher das Problem behoben und mindestens 1 Mitarbeiter oder Chef nicht krank und kann Den Start am Kommserver anstubsen
Wer kennt noch 108 Abs. 3 AO ????
Ende der Frist Sonnabend; dann Montag Ende der Frist !
In Lexinform habe ich nur mit einigem Suchen im Dokument 0411389 und in 0630359 ganz unten das richtige Datum bzw. den Hinweis gefunden;. ansonsten wird überall nur Ende Februar genannt :-((
Schön wäre da eine Liste mit allen tatsächlichen Fristen für die Abgabe
Aber vielleicht habe ich ja auch nur nicht professionell genug gesucht.
bedauerlich: bei taxfix.de bin ich dagegen sehr schnell fündig geworden; da wird der 2.3.20 angegeben !
Info-Datenbank, Dok.-Nr. 0411389
Keine Panik; bis Montag alles im grünen Bereich 😎
Und am Montag ist sicher das Problem behoben und mindestens 1 Mitarbeiter oder Chef nicht krank und kann Den Start am Kommserver anstubsen
108 Abs. 3 AO !
Ende der Frist Sonnabend; dann Montag Ende der Frist !
In Lexinform habe ich nur mit einigem Suchen im Dokument 0411389 und in 0630359 ganz unten das richtige Datum bzw. den Hinweis gefunden;. ansonsten wird überall nur Ende Februar genannt :-((
Schön wäre da eine Liste mit allen tatsächlichen Fristen für die Abgabe
Aber vielleicht habe ich ja auch nur nicht professionell genug gesucht.
bedauerlich: bei taxfix.de bin ich dagegen sehr schnell fündig geworden; da wird der 2.3.20 angegeben !
Hallo Community,
ich freue mich sehr über die vielen positiven Feedbacks hier. Allerdings kann ich die nicht bestätigen. Mein Bearbeitungsstatus ist nach wie vor "RZ-Auftrag erstellt" und beim Elster-Status "in Bearbeitung". Wenn ich die Übermittlungsinformationen aktualisiere ,erhalte ich lediglich die Antwort "Für diesen Mandanten stehen keine ELSTER-Informationen im Rechenzentrum zur Verfügung." Was mache ich denn falsch?
Viele Grüße
Franziska Funke-Pohl
§149 Absatz 3 AO in Verbindung mit §108 Absatz 3 AO; da wird ihnen geholfen.
Vielen Dank an das DATEV-Serverteam für den Einsatz! Prima! 👍
Ach ja, Weil es so schön war... könnte bitte nochmal jemand die Fristenverschiebung prüfen und hier die AO-§§ zitieren? Es wurde jetzt oft genug gesagt, nur noch nicht von jedem... 😁
Frau Herold; vielleicht wäre die Situation im chat etwas „ruhiger“, wenn man auf den tatsächlichen Fristablauf 2.3. hingewiesen hätte (108 Abs.3 AO).
ist schon lustig, wenn man die Steuerberater EXTRA auf das RICHTIGE Fristende hinweisen muss; ich werde den Eindruck nicht los, dass es Kollegen gibt, die das Denken eingestellt haben ^^