Kommt ja immer auf den Standpunkt an. Offenbar wird vergessen, das kein Berater ein Problem mit seiner EDV hat, sondern die DATEV. Und die wird nach meinem Kenntnisstand für die Verfügbarkeit bezahlt. Es ist mir ein Rätsel, wie man aus solchen Vorgängen Rückschlüsse auf die ordnungsgemäße Berufsausübung ziehen kann bzw. will. Da kann man schreiben was man will, es bleibt ganz einfach: - Problem bei der DATEV - Verursacher: die DATEV - Kein Problem des Anwenders Abhilfe zu schaffen hat die DATEV, keiner sonst. Verantwortlich ist die DATEV keiner sonst. Ist doch nicht so schwer. Bisher hat doch immer alles noch geklappt, aber das Krisenmanagement und die Notfallpläne der DATEV sollten evtl. einmal hinterfragt werden, denn die aktuellen "Verfügbarkeitsverschiebungsmeldungen" machen auf Grund Ihrer Anzahl und der andauernden Nichterfüllung keinen guten Eindruck.
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