Guten Tag!
Für einen unserer Mandanten soll eine zusätzliche Smartcard bestellt werden. Beim Mandant ist noch ein mIDentity vorhanden, der genutzt werden soll.
Jetzt bin ich etwas verwirrt wenn ich in die Preisliste schaue:
Eine normale Smartcard im Scheckkartenformat (Art. 66832) gibt es für gratis.
Wenn ich nur eine Smartcard SIM bestelle (Art.-Nr. 61228) bestellen möchte, werden hier XXX5,00 € aufgerufen.
Was bitte ist hier der Unterschied, der diese Bepreisung rechtfertigt?
Es handelt sich doch bei beiden "nur" um eine Smartcard. Der Stick selbst wird ja nicht zusätzlich benötigt und wurde schon bezahlt.
Ansonsten wäre es ja besser eine normale Smartcard zu bestellen und die dann einfach auszustanzen. Die Stanzer gibts beim großen Onlinehändler schon ab knapp 7 Öken.
Gibts auch SIM-Karten für 0?
Gruß
E.H.
PS: Ach ja, falls hier wie immer die Rückfrage kommen sollte, WARUM wir das so bestellen wollen. Eben darum!Weil ich dem Mandanten nicht verklickern kann für X4,00 € einen neuen Stick zu verkaufen wenn einer ungenutzt im Schreibtisch liegt.
Bestellen Sie doch SmartLogin, das kostet ebenfalls nichts.
Und ist auch immer verfügbar.
Falls Sie diesen Aspekt noch nicht berücksichtigt haben....
Geht Smartlogin auch für die DFÜ mit der RZ-Komm?
Vielleicht noch das Szenario:
Mitarbeiterin A mach Rewe compact - aktueller mIDentity
Mitarbeiterin B machte LuG compact an anderem Rechner - alter mIDentity (seit 2017 raus und Karte gekündigt), jetzt durch umstöpseln von Mitarbeiterin A mit erledigt
Mitarbeiterin C für LuG hat neu angefangen und soll eigene DFÜ bekommen, damit der Stick nicht immer ungesteckt werden muss.
Nachtrag:
Smartlogin ist übrigens vom Mandanten abgelehnt. Mitarbeiter haben kein Firmentelefon und sollen das Zugangsmedium nicht mit Privathandy nutzen
ennoh,
Ich gebe zu, dass ich einmal bei einem Ihrer Posts die "warum"-Frage gestellt hatte,
anscheinend ein absolutes NoGo, das bei Ihnen offenbar einen bleibenden Eindruck hinterlassen hat.
Also sollen die gefragten Community-Mitglieder nur lesen, rätseln, im Nebel stochern, und möglichst auf Anhieb richtig antworten.
Viel Erfolg !
M. Vogtsburger
Geht Smartlogin auch für die DFÜ mit der RZ-Komm?
nein
Guten Tag Herr Vogtsburger!
Kann sein daß Sie das damals waren.
Das war aber nicht das erste und einzige mal daß hier Rückfragen über Sinn und Unsinn und den Grund einer Fragestellung kamen.
Letztlich ist doch aus aus meiner Sicht völlig egal, WARUM etwas so gemacht werden soll wie es gemacht werden soll. Es könnte ja im aktuellen Fall für Sie möglicherweise wichtig sein, wie groß der Mandant ist, wie er zu uns gekommen ist, seit wann er Mandant bei uns ist und welche Internetanbindung er hat.
Aber für mich ist das bei der Beantwortung warum es Preisunterschiede zwischen zwei Produkten die (von der Stanzung um den Chip herum abgesehen) völlig gleichartig sind absolut nicht relevant.
Das hat nichts mit "im Nebel stochern" oder "rätseln" zu tun. Nichts für ungut. Danke
Gibts auch SIM-Karten für 0?
nein
Was bitte ist hier der Unterschied, der diese Bepreisung rechtfertigt?
Es handelt sich doch bei beiden "nur" um eine Smartcard. Der Stick selbst wird ja nicht zusätzlich benötigt und wurde schon bezahlt.
Ansonsten wäre es ja besser eine normale Smartcard zu bestellen und die dann einfach auszustanzen. Die Stanzer gibts beim großen Onlinehändler schon ab knapp 7 Öken.
Die SmartCard kostet einmalig so wie auch der USB-Stick. Beide Produkte sind meist kostenlos, wenn DATEV-Produkte mitbestellt werden...
Den Aufwand den Sie betreiben um einmalige Kosten in Höhe von X4,00 EUR zu umgehen ist es nicht wert! Die einzige Lösung ist eine clevere Produktbestellung bei DATEV.
Edit: Prei unkenntlich gemacht...
Auf jeden Fall sollten ennoh auch nochmal per Servicekontakt bei DATEV nachfragen.
Vielleicht gibt es ja ein Dokument, das den Funktionsumfang detailliert darstellt.
"Smartlogin ist übrigens vom Mandanten abgelehnt. Mitarbeiter haben kein Firmentelefon und sollen das Zugangsmedium nicht mit Privathandy nutzen"
Diese Begründung hört man ja durchaus öfter. Evtl. besteht ja hier noch Aufklärungsbedarf.
Jetzt bin ich etwas verwirrt wenn ich in die Preisliste schaue:
Eine normale Smartcard im Scheckkartenformat (Art. 66832) gibt es für gratis.
Wenn ich nur eine Smartcard SIM bestelle (Art.-Nr. 61228) bestellen möchte, werden hier XXX5,00 € aufgerufen.
Was bitte ist hier der Unterschied, der diese Bepreisung rechtfertigt?
Es handelt sich doch bei beiden "nur" um eine Smartcard. Der Stick selbst wird ja nicht zusätzlich benötigt und wurde schon bezahlt.
Hi,
der Unterschied liegt in der zusätzlichen Funktion "Softwareschutz". Die normale SmartCard hat dieses Merkmal nicht. Bei einem Einsatz für DUO kann auf dieses Merkmal zugegeben verzichtet werden...
Kostenlose Alternative: Normale SC bestellen und die SIM passend ausschneiden... Ob das aber die einmaligen Kosten gegenüber den "Ausschneidearbeiten" rechtfertigt, müssen Sie entscheiden. Oder eine SIM-Stanze im den Tiefen des WWW bestellen und fertig...
Grüße
Chr.Ockenfels
Hallo Herr Hegerland,
schauen Sie bitte hier: Nutzerwechsel mIdentity
Dürfte Ihr Problem für EUR 0,00 lösen...
vg rw
Ich fürchte leider nicht:
"Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig (s. Preisliste)."
Ok, interessant. Nutze ich seit Jahren mehrfach im Jahr bei Mitarbeiterwechsel, bisher kostenfrei. Habe dafür aber auch ein PDF-Formular abgelegt und sende dieses per Sk. Ob das einen Unterschied macht?
gruss rw
schauen Sie bitte hier: Nutzerwechsel mIdentity
Dürfte Ihr Problem für EUR 0,00 lösen...
vg rw
Leider nicht. Da mich diese Preispolitik der DATEV auch geärgert hat, habe ich genau das beim Teamservice vor ca. 6 Monaten angefragt. Antwort war, dass der Nutzerwechsel wie eine neue SIM-Karte auch XX Euro kostet.
Ein Grund, warum man nicht alle Mandanten einfach auf SmartLogin umstellen kann ist m.E. übrigens auch, dass dadurch das Programm Belegtransfer nicht mehr unterstützt wird. Und das ist meiner Meinung nach immer noch die einfachste/bequemste Variante, gescannte Belege an Unternehmen online zu übergeben.
Jetzt habe ich nochmals in mein PDF-Formular gesehen, dort ist explizit aufgeführt:
Das Formular werde ich hüten wie meinen Augapfel 😉
gruss rw
Das Formular dürfte nur leider nicht mehr aktuell sein 😞
Jetzt gibt's da nur noch ein Online-Formular.
Ein Grund, warum man nicht alle Mandanten einfach auf SmartLogin umstellen kann ist m.E. übrigens auch, dass dadurch das Programm Belegtransfer nicht mehr unterstützt wird. Und das ist meiner Meinung nach immer noch die einfachste/bequemste Variante, gescannte Belege an Unternehmen online zu übergeben.
Wenn Sie Mandanten mit Belegtransfer als Anforderung haben: 1 SC (midentity) ist ja im DUO-Vertrag frei. Das sollte dann doch reichen. Und die anderen laden die Belege dann eben per SmartLogin hoch. Nicht automatisch aber eben ohne SmartCard. Das funktioniert durchaus.
Ich kann den OP schon nachvollziehen, wenn er einem Mandanten mehrere mIDentity's geben möchte um Belegtransfer zu nutzen.
Mit dem Belegtransfer kann ich meine Scans in aller Ruhe erst einmal in Ruhe und deutlich angenehmer bearbeiten, drehen, heften, etc. Das Webportal ist gut gelungen, aber noch lang nicht auf dem Stand des Belegtransfer.
Grüße
Chr.Ockenfels
Ich kann den OP schon nachvollziehen, wenn er einem Mandanten mehrere mIDentity's geben möchte um Belegtransfer zu nutzen.
Mit dem Belegtransfer kann ich meine Scans in aller Ruhe erst einmal in Ruhe und deutlich angenehmer bearbeiten, drehen, heften, etc. Das Webportal ist gut gelungen, aber noch lang nicht auf dem Stand des Belegtransfer.
Sehe ich grundsätzlich auch so: Belegtransfer > Dokument upload online
ABER der Belegtransfer sollte 24/7 mit Synchronisierung am Server laufen oder es gibt nur einen Anwender der diesen lokal eingerichtet hat und auch bedient. In beiden Fällen ist nur eine Smart-Card notwendig. Andere Konstellationen halte ich für nicht sinnvoll, hier würde ich auf die anderen vorhandenen Möglichkeiten zurückgreifen!
Übrigens ist auch noch eine Stilblüte, die vielleicht bei dem einen oder anderen Mandanten Sinn machen kann, vorausgesetzt man arbeitet in der Kanzlei bereits mit einer CLOUD-Anwendung:
NEXTCLOUD/OWNCLOUD etc. in der Kanzlei einrichten und beim Mandanten den zugehörigen Client anstatt Belegtransfer. In der Kanzlei läuft Belegtransfer 24/7 durch und die über die CLOUDS synchronisierten Daten werden direkt über die Kanzlei hochgeladen --> gar keine Smart-Card beim Mandanten notwendig und auch keine Sicherheitspaketupdates!
ABER der Belegtransfer sollte 24/7 mit Synchronisierung am Server laufen oder es gibt nur einen Anwender der diesen lokal eingerichtet hat und auch bedient. In beiden Fällen ist nur eine Smart-Card notwendig. Andere Konstellationen halte ich für nicht sinnvoll, hier würde ich auf die anderen vorhandenen Möglichkeiten zurückgreifen!
Übrigens ist auch noch eine Stilblüte, die vielleicht bei dem einen oder anderen Mandanten Sinn machen kann, vorausgesetzt man arbeitet in der Kanzlei bereits mit einer CLOUD-Anwendung:
NEXTCLOUD/OWNCLOUD etc. in der Kanzlei einrichten und beim Mandanten den zugehörigen Client anstatt Belegtransfer. In der Kanzlei läuft Belegtransfer 24/7 durch und die über die CLOUDS synchronisierten Daten werden direkt über die Kanzlei hochgeladen --> gar keine Smart-Card beim Mandanten notwendig und auch keine Sicherheitspaketupdates!
Nicht schlecht! Durchaus eine Variante für die NAchfolge der DATEV CloudBox!
Vielen Dank, chrisocki, dass Sie hier in Post #8 endlich die Antwort auf die Frage des Threaderstellers gegeben haben und das WARUM klären konnten !
freihof: Coole Lösung aber geht nur, wenn es rein um die Übertragung der Belege geht. Das ist ja nicht das Ziel von DATEV UO. Ist zwar ein wichtiger Aspekt, aber das Mandat soll ja selbst auch die Vorteile des UO nutzen und erleben können, damit die Zusammenarbeit mit dem StB in allen Bereichen digital stattfinden kann. Und ich denke, da bräuchte man dann doch eine eigene Beraternummer samt mIDentity / SmartCard, weil nicht alles immer via SmartLogin abbildbar ist bzw. auch nicht gewünscht ist, wenn dazu private Smartphones der Mitarbeiter "missbraucht" werden und dazu extra eigene anschaffen lohnt sich nicht, wenn dann ggf. der Akku immer geladen werden muss - wobei man so lokal auch das SiPa "pflegen" muss, welches sich aber aktuell selbst bei Updates meldet.
Und wenn man eine kostenlose SmartCard nutzt, braucht man einen passenden Leser. Seit SiPa v6 (meine ich), frisst DATEV hier auch nicht mehr alle Leser (ohne in INI-Dateien zu fummeln) und dann braucht es doch einen Leser für ca. 35€ oder mehr. Wenn man viel Fluktuation hat und "ständig" neue SmartCards braucht, ist das sicherlich langfristig kostengünstiger.
Also kurzum: wie man es dreht und wendet, gibt es überall Vor- und Nachteile und wenn, dann muss man, je nach Kanzleigröße, auch 1 Standard fahren und nicht für jedes Mandat etwas "eigenes" entwickeln. Bei uns mit 120 Mann sind wir aktuell gut damit bedient, wenn alle mit UO arbeiten können, "richtig" damit arbeiten und die Vorteile nutzen.
Solch OWNcloud "Spielereien" sind technisch sicherlich nett aber bei uns leider nicht umsetzbar ohne echten Plan und Standard.
Und auf 2 Lösungen zu setzen, damit die Mitarbeiter noch mehr technische Hürden haben und ggf. dann beim Mandat alles durcheinander werfen ... alles nicht so einfach.
freihof: Coole Lösung aber geht nur, wenn es rein um die Übertragung der Belege geht. Das ist ja nicht das Ziel von DATEV UO.
Vollkommen richtig! Beim Belegtransfer kann es aber sehr wohl mal komplett losgelöst von DUO laufen. Es wird auf Multifunktionsgeräten gescannt, von Mitarbeitern die die Existenz von DUO nicht kennen. Selbst wenn Kollegen die selbst mit DUO arbeiten einen Multifunktionsscanner nutzen eröffnet sich diese Möglichkeit.
Und ich denke, da bräuchte man dann doch eine eigene Beraternummer samt mIDentity / SmartCard, weil nicht alles immer via SmartLogin abbildbar ist bzw. auch nicht gewünscht ist, wenn dazu private Smartphones der Mitarbeiter "missbraucht" werden und dazu extra eigene anschaffen lohnt sich nicht, wenn dann ggf. der Akku immer geladen werden muss - wobei man so lokal auch das SiPa "pflegen" muss, welches sich aber aktuell selbst bei Updates meldet.
Sehe ich auch so, allerdings gibt es für wirklich wenig Geld(weniger als ein DATEV-Dongel) Smartphones die betrieblich angeschafft werden können und genutzt werden dürfen. Für das Arbeiten in DUO sind mir keine Einschränkungen des SmartLogins bekannt...
Und wenn man eine kostenlose SmartCard nutzt, braucht man einen passenden Leser. Seit SiPa v6 (meine ich), frisst DATEV hier auch nicht mehr alle Leser (ohne in INI-Dateien zu fummeln) und dann braucht es doch einen Leser für ca. 35€ oder mehr. Wenn man viel Fluktuation hat und "ständig" neue SmartCards braucht, ist das sicherlich langfristig kostengünstiger.
Vollkommene Zustimmung und es wird auch noch komplizierter falls bereits ein Lesegerät im Einsatz ist, welches für DATEV mitbenutzt werden soll --> Davon kann ich nur abraten!
SmartCards braucht, ist das sicherlich langfristig kostengünstiger.
Solch OWNcloud "Spielereien" sind technisch sicherlich nett aber bei uns leider nicht umsetzbar ohne echten Plan und Standard.
Wir haben einen Standard in der Kanzlei, daher keine Spielerei 😉
Bei dieser Gelegenheit ... wir wollten den Mitarbeitern, die gelegentlich von zuhause arbeiten, auch eine zusätzliche Smartcard geben, damit diese auch spontan von zuhause arbeiten können. Dabei sind die Lesegeräte der teuerste Teil der Anschaffung.. Hat jemand Erfahrungen mit günstigen Lesegeräten oder, wenn schon teuer, das Lesegerät auch den neuen Personalausweis lesen kann (wie z.B. REINER SCT cyberJack).
Vielen Dank für Infos hierzu.
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Bis auf den Abruf von Steuerkontodaten, sollte mit einer DATEV-Anmeldung alles im möglich sein, wenn der DATEV-Benutzer entsprechend eingerichtet und administriert wurde. In unserer Kanzlei braucht zum digitalen Belegbuchen keiner mehr einen DATEV-Dongel!
auch eine zusätzliche Smartcard geben,
Die man wieder administrieren und verlängern muss. Bei uns bekommt jeder genau 1 SmartCard / mIDEntity, zur genauen Identifizierung. Und wenn es ein mIDentity ist, kann man den aus der Kanzlei mitnehmen und zu Hause nutzen. Genau dafür ist es ja gedacht.
Solche sachdienlichen Antworten und hilfreichen Hinweise kommen immer gut...
Hat sich jemand mal die Mühe gemacht andere SIM-Kartenfähige Sticks auszuprobieren?
Gibt es für unter 20 Euro auf Amazon. Wenn ich mir einen myDentitiy Stick anschaue und dann an den Preis von x4 Euro denke bekommen ich entweder Tränen in die Augen oder einen hochroten Kopf über soviel Unverfrorenheit den Genossenschaftsmitgliedern gegenüber.
Mindestens...!
Hat sich jemand mal die Mühe gemacht andere SIM-Kartenfähige Sticks auszuprobieren?
Gibt es für unter 20 Euro auf Amazon. Wenn ich mir einen myDentitiy Stick anschaue und dann an den Preis von x4 Euro denke bekommen ich entweder Tränen in die Augen oder einen hochroten Kopf über soviel Unverfrorenheit den Genossenschaftsmitgliedern gegenüber.
nein habe ich noch nicht.
Wenn man eine SmartCard dafür bestellen würde, würde diese ja auch X5,00 EUR kosten, daher sind die X4,00 EUR dann wieder pflegeleichter, außer man paart dies mit der Stanztechnologie 😉
Wenn man eine SmartCard dafür bestellen würde, würde diese ja auch X5,00 EUR kosten, daher sind die X4,00 EUR dann wieder pflegeleichter, außer man paart dies mit der Stanztechnologie
oder es gibt einen Leser für die Smartcard classic im Scheckkartenformat für 4,99 😉
Und da DATEV ja nur bestimmte Kartenleser zulässt, könnte das auch schief gehen, wenn das SiPa dann rot bleibt. Der USB-Stick mit SIM-Kartenslot ist ja auch nur ein Kartenleser.