Gibt es weitere Vorgehensweisen/Lösungen, wie bei den Störungen hier vorzugehen ist?
Es können leider seit dem Datum keine eDaten eingespielt werden:
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wir warten auch dringend, sonst auch noch keine Information gefunden insbesondere wie lange das noch gehen soll 😞
Gruß
Taxit
Daten auf CD 💿 brennen und vorbei bringen. Ist zumindest beim beA eine valide Option, stimmt's @agmü?
Was auch immer "einige Tage" ab dem 22.12 sein sollen. Zumal Werktage gemeint sind?
@metalposaunist schrieb:Daten auf CD 💿 brennen und vorbei bringen. Ist zumindest beim beA eine valide Option, stimmt's @agmü?
Theoretisch ja, praktisch nein:
Die Gerichte haben entweder keine Laufwerke mehr die CD's lesen können, oder aber keinen Zugriff - gesperrt wegen Viren und Co.
Als erste Wahl bei der Ersatzeinreichung ist nach wie vor das gute alte Fax, der "Gold"-Standard😂
@agmü schrieb:Als erste Wahl bei der Ersatzeinreichung ist nach wie vor das gute alte Fax, der "Gold"-Standard😂
Als man noch "Fernkopierer" sagte:
Erstmal eDaten erhalten, wenn keine Daten ankommen, kann ich auch keine verarbeiten... (oder auf CD brennen😂)
Auch wegen der Empfangsvollmacht gibt es ja Haftungsfragen, wenn diese nicht gem. § 122 AO korrekt zugestellt werden. § 110 AO ist hier sicherlich ein großes Streitthema wenn es um die Einspruchsfrist nach § 357 i.V.m. § 355 AO geht.
Trägt DATEV oder das Finanzamt (bzw. das Finanzministerium) das Risiko bei solchen Störungen?
Verstehe nicht, warum DATEV hier keine Infos liefert seit 22.12.2023 ist die Störung...
Was soll DATEV da sagen?
In der Fehlermeldung steht, daß seitens der FV keine Daten übermittelt werden. Das Problem liegt bei der FV, nicht bei DATEV.
A - O - let's go ist das einzige, was mir dazu einfällt 😆🎶: Ramones - "Blitzkrieg Bop" - Hey Ho Let's Go Anthology
Ich verstehe die Meldung nicht ganz.
Gibt es nur Probleme bei den Vollmachten "in Prüfung", bei der Rückmeldung des Status oder beim Datenabruf (z.B. VASt) allgemein?
@Neu_hier schrieb:Ich verstehe die Meldung nicht ganz. Gibt es nur Probleme bei den Vollmachten "in Prüfung" oder bei allen?
Nur bei den Vollmachten "in Prüfung".
Diese werden nicht freigeschaltet (bzw. die Freischaltung wird nicht korrekt gemeldet) und können somit nicht zum Abruf genutzt werden.
Die Störungen scheinen behoben zu sein. Heute früh sind einige Vollmachten von "In Prüfung" auf "Ja" gesprungen.
Vielen Dank für die Infos
Was ich jedoch im laufe des gestrigen Tages feststellen musste, dass die Vollmacht zwar jetzt hinterlegt ist. Aber das Einspielen der dem Finanzamt gemeldeten Daten funktioniert nur lückenhaft. Bei manchen Steuerpflichtigen ist alles da und bei anderen kommt nur die Zugehörigkeit der Kirche.
@erzix schrieb:Was ich jedoch im laufe des gestrigen Tages feststellen musste, dass die Vollmacht zwar jetzt hinterlegt ist. Aber das Einspielen der dem Finanzamt gemeldeten Daten funktioniert nur lückenhaft. Bei manchen Steuerpflichtigen ist alles da und bei anderen kommt nur die Zugehörigkeit der Kirche.
Für welches Jahr fragen Sie denn ab? Für 2023 können die Daten ja noch bis zum 29.02.2024 gemeldet werden, so dass diese noch nicht vollständig sein müssen.
Ich habe die Jahr 2021 und 2022 probiert.
Mir ist es aufgefallen, weil ich von beiden Steuerpflichtigen die Lohnsteuerbescheinigung in Papier vorliegen habe. Aber nur bei einem kommt was beim Finanzamt eine Rückübermittlung der Lohndaten.
Ich werde jetzt mal noch bis Montag warten. Eventuell muss die "Elster" die zugehörigen Daten erst zusammentragen.
@erzix schrieb:Aber nur bei einem kommt was beim Finanzamt eine Rückübermittlung der Lohndaten.
Gleiches Finanzamt?
Genau gleiches Finanzamt.
Fall 1
EM + EF
EM Lohn fehlt (nur KiSt Merkmal übermittelt)
EF Lohn übermittelt
Fall 2
EM + EF
EM Lohn übermittelt
EF Lohn fehlt (nur KiSt Merkmal übermittelt)
Also es lässt sich da kein System erkennen, außer die füllen jetzt nach und nach alle Stipfl mit Daten bzw. stellen diese den Bevollmächtigten nach und nach bereit.
Also bei mir spielt es keine eDaten aus dem Jahr 2019 ein, alle anderen Jahre funktionieren wieder
Das Jahr ist leider zu alt für den Abruf.
Es sind immer die letzten 4 VZ abrufbar, also 2023, 2022, 2021 und 2020.
Die werden aus Datenschutzgründen gelöscht und können per Post angefragt werden oder verjähren Steuern nach 4 Jahren?
Das scheint eine technische Einschränkung seitens Elster zu sein, die sich wohl an der Frist für Antragsveranlagungen orientiert.
"Die Daten werden jeweils vier Jahre zum Abruf angeboten und nach Zeitablauf wieder gelöscht." https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/belegabruf_(steuerberater)
Endgültig gelöscht werden sie aber nicht, denn Finanzbeamte können die E-Steuerdaten auch für frühere Jahre abfragen (vielleicht ein nicht-öffentlicher Datenpool).
Logisch @herr-jfs! 😂 Vielleicht ist das auch schon die neue Deutschlandgeschwindigkeit, von der immer so viele sprechen, wo man statt 10 Jahre auch nur noch 7 Jahre die Belege für die FiBu aufbewahren muss. In dem Zuge hat man gleich den Abruf auf 4 Jahre beschränkt. Oder so ähnlich ...
Deutschland. Es gibt niemanden außer uns Bürger, die die Digitalisierung im Gesamten betrachten, erleben und am eigenen Leib spüren. Andernfalls hätte so ein Ministerium sich die Zusammenhänge mal genauer angeschaut und eine Art sinnvollen Plan erstellt, wie das alles zusammenhängt. Aber dazu war dann Dorothee Bär nicht befugt ...
Gibt es News seit dem Updates?
Aktuell wieder Fehler bei der Datenbank?
Das scheint kein Fehler in der VDB zu sein, sondern "nur" bei Aktualisierung im Arbeitsplatz: Gelöst: Vollmachtsdatenbank - DATEV-Community - 400564
In der VDB selbst werden die Vollmachten korrekt angezeigt.
vielen Dank, geht wieder alles
Neues Problem seit heute:
Vollmachtsdatenbank: An Finanzverwaltung übermittelte Vollmacht wird abgelehnt - DATEV Hilfe-Center
In den Stammdaten wird keine Vollmacht angezeigt, obwohl angeblich eine bereits vorhanden ist.
Gibt es hier eine Lösung, wie ich die Vollmacht im DATEV Arbeitsplatz wieder reinbekomme ohne Ablehnung durch das Finanzamt bzw. Vollmachtsdatenbank?
Bei der Antragsveranlagung ist das Steuerjahr 2019 erst ab 01.01.2024 verjährt,
die eDaten waren aber bereits im Jahr 2023 nicht mehr verfügbar.
Das FA hat aber nun sehr schnell den ESt 2019 zu 100 % anerkannt und zugesendet.
"Details siehe Vollmacht"!
Was sagt die VDB? Die Information in DATEV spiegelt nur was in der VDB gespeichert ist!
mfg