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Mandantenfreigabe Einkommensteuer

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letzte Antwort am 04.12.2025 13:11:37 von JARU29
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Mona298
Beginner
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Nachricht 1 von 14
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Hallo an alle,

 

wir haben schon sehr fleißig auf das neue Portal MyDATEV umgestellt und lassen uns hierüber z. B. auch die Einkommensteuer freizeichnen.

 

Wir haben nun bei einem Mandanten das Problem, dass ich im Programm Einkommensteuer den Punkt "Mandantenfreigabe" nicht anhaken kann. Das Feld ist ausgegraut, obwohl der Mandant ein SmartLogin hat und für diesen auch das Portal bestellt wurde und auch alle Rechte richtig hinterlegt wurden.

 

Vielleicht hat hier Jemand eine Idee, woran es evtl. noch haken kann, an was ich evtl. gerade nicht denke, oder oder oder oder ...

 

Vorab schon mal vielen Dank an euch!

 

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 14
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Hallo Mona298,

 

wenn es sich im konkreten Fall um eine Einzelveranlagung von Ehegatten i. S. d. § 26a EStG handelt:

Für diesen Sachverhalt ist die Nutzung der Funktion „Mandantenfreigabe“ nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

Alexander_Herrmann
Meister
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Nachricht 3 von 14
545 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Hirsch,

 

das war schon ein (damals schon ärgerliches) Phänomen der alten Freizeichnen-Online. 

 

Es ist unerfreulich, dass das bei der Umstellung auf die Freigabe in MyDATEV-Kanzlei nun weiterhin ein Problem darstellt.

 

Zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Erweiterung der neuen Freigabelösung für diese Sachverhalte zu rechnen?

 

Viele Grüße

Alexander Herrmann

 

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Mitglied im DATEV Vertreterrat
gabierhardt
Beginner
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Nachricht 4 von 14
468 Mal angesehen

Hallo Herr Hirsch,

 

das ist ja ärgerlich. Uns wurde mehrfach auf Veranstaltungen der DATEV angepriesen, dass mit unter genau diese Problematik mit der neuen Plattform MyDATEV Kanzlei dann endlich funktionieren wird. Ist es absehbar, ob hier zeitnah von Seiten der DATEV nachgebessert wird? Dann halte ich diese Erklärungen noch ein wenig zurück.

 

Herzliche Grüße

JARU29
Beginner
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Nachricht 5 von 14
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Hallo Herr Hirsch, 

vielen Dank für diese Information. 

Ich schließe mich Frau Hardt und Herrn Herrmann an, das ist ein äußerst ärgerliches Problem. Auch uns wurde es so verkauft, dass es keinerlei Problematiken, bzgl. dem Freizeichnen bei Ehegatten mehr geben soll. Auch wir haben daraufhin großflächig das Portal ausgerollt und gegenüber unseren Mandanten angepriesen, dass es die Zusammenarbeit und vor allem die Abwicklung und Freizeichnung von Erklärungen für alle Beteiligten erleichtern soll.  Dass es nun bei einzelveranlagten Ehegatten programmtechnisch nicht möglich ist, ist schwer tragbar. Das hätte im Vorfeld klar kommuniziert werden müssen.

Wir haben kanzleiinterne Prozesse umfassend und aufwendig angepasst und unseren Mandanten das Portal aufs Auge gedrückt nur um festzustellen, dass wir einige Erklärungen nun nicht abschließen können. Wir stellen diese Erklärungen zwangsläufig auch zurück und hoffen auf eine schnellstmögliche Nachbesserung seitens der DATEV. 

Können Sie eine Auskunft treffen, bis wann mit einer solchen Nachbesserung zu rechnen ist?

Vielen Dank.



depudee
Beginner
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Nachricht 6 von 14
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Hallo Herr Hirsch. Wieso geht das nicht? MyDatev Kanzlei wird doch damit beworben. Und angeblich soll es funktionieren, wenn man bei beiden Ehegatten den Haken für die elektronische Übermittlung setzt.

 

Umstellung von DATEV Freizeichnung online auf MyDATEV Kanzlei

 

Warum eine Umstellung auf MyDATEV Kanzlei?

Mit der Umstellung auf MyDATEV Kanzlei profitieren Sie für die Freizeichnung von Steuererklärungen und E-Bilanzen künftig von zusätzlichen Funktionen:

  • Weitere Dokumente mit der Freizeichnung bereitstellen wie bspw. Vollständigkeitserklärung, Haftungsausschluss, Teilnahmeerklärung, Anschreiben.
  • Mehrere Freizeichner bspw. bei Ehegatten oder Gesellschaftern von Personen- und Kapitalgesellschaften sind möglich.
  • Schneller Überblick, welcher Mandant freigezeichnet hat.
  • Termin- und Erinnerungsfunktion, wenn nicht freigezeichnet wurde.
  • Integration in das MyDATEV-Portal mit einfachem Wechsel in weitere Cloud-Anwendungen.
  • Nutzung zusätzlicher Portal-Funktionen möglich, wie z.B. die 360° Mandantensicht oder die Kommunikationsfunktionen von MyDATEV Kanzlei mit der Dokumentfreigabe für weitere Dokumente, Aufgaben und Unterhaltungen mit dem Mandanten.

 

Der größte Witz ist allerdings, dass, wenn man ein Supportticket öffnet, weil man versucht die getrennte Veranlagung zu übermitteln und es nicht funktioniert und um Hilfe bittet, neben der Mitteilung das es nicht geht auch noch Kosten in Höhe von 15,00 EUR aufgebrummt bekommt.

DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Poersch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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200 Mal angesehen

Hallo @depudee, @Alexander_Herrmann@gabierhardt@JARU29,

 

zur Einzelveranlagung: Wie Herr Hirsch schon geschrieben hat, funktioniert die Einzelveranlagung von Ehegatten i. S. d. § 26a EStG leider nicht. Bzgl. der Frage, ob es sich in Planung oder in Umsetzung befindet, habe ich leider keine erfreulichen Informationen. Es wurde entschieden, dieses Thema On-Premise nicht mehr umzusetzen...

 

 

Wir verstehen, dass die aktuelle Landingpage missverständlich formuliert ist. Wir werden dies unverzüglich anpassen...

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depudee
Beginner
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184 Mal angesehen

Das kann jawohl nicht wirklich euer Ernst sein. Warum wird das nicht umgesetzt? Wir müssen jedes Mal bei getrennter Veranlagung (was nicht gerade selten vorkommt) mit den Mandanten einen separaten Weg finden, wie sie uns die Steuererklärungen freigeben können. Das ist gegenüber den Mandanten schwer zu rechtfertigen. 

DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Poersch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 14
162 Mal angesehen

Hallo @depudee

 

ich kann Ihren Unmut verstehen... 

 

Das kann jawohl nicht wirklich euer Ernst sein. Warum wird das nicht umgesetzt? 

Das "Warum" hat unterschiedliche Hintergründe wie u.a. Portfolio-/Strategische-Entscheidungen, aber auch technische Hintergründe. 

 

Noch als Ergänzung: Im DATEV Hilfe-Dokument 1038979 sehen Sie die "vollständige Liste" der Veranlagungen, die nicht möglich sind. 

 

 

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JARU29
Beginner
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141 Mal angesehen

Stimme ich voll und ganz zu, das kann es nicht sein. Um der Angelegenheit die meiner Meinung nach notwendige Bedeutung zu verleihen, möchte auch ich unseren Unmut zum Ausdruck bringen.

Wir als Kanzlei legen großen Wert darauf unsere Prozesse digital, nachhaltig und effizient zu gestalten. Leider ist es nicht das erste Mal, dass uns eine DATEV "Lösung" in diesem Bestreben einschränkt.

Wie @depudee schon schreibt, ist es sehr schwer und unerfreulich Mandanten erklären zu müssen, weshalb wir für diese Freigabe jetzt eine separate Lösung finden müssen, während USt-Erklärungen bspw. wie geplant über das Portal freigegeben werden können... Diese Problematik besteht zudem nicht nur bei einzelveranlagten Ehegatten sondern tritt auch in unterschiedlichen Konstellationen bei betrieblichen Steuererklärungen auf.

Den Slogan "digitale Kanzlei" kann man sich meiner Meinung dann auch sparen. Dieser bringt einen im Zweifel nur in Erklärungsnot, weshalb man nun etwas wieder nicht digital abschließen kann oder eine Lösung außerhalb der DATEV-Welt finden muss.

Dass eine Nachbesserung ausgeschlossen wird, finde ich absolut unverschämt. Bringt ein vernünftiges Produkt auf den Markt oder bessert das halbfertige Teil konsequent nach bis es alle Anforderungen erfüllt.

Wir hoffen inständig, dass diese Art von Vorgehen und die damit einhergehenden Entscheidungen seitens der DATEV überdacht werden.

gabierhardt
Beginner
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Hallo Herr Poersch,

 

auch für mich ist das keinesfalls zufriedenstellend. Was heißt "on-premise nicht mehr umsetzen..."? Was gibt uns die DATEV für einen Lösungsvorschlag als Alternative? Sollen wir die nächsten 3-4 Jahre diese betroffenen Erklärungen weiterhin auf Papier oder als pdf zur Unterschrift und damit verbundenem Ausdruck versenden? Als digitale Kanzlei? 

 

In der Einführungszeit hätten wir so etwas gegenüber Mandanten noch verargumentieren können. Aber Mandanten, die seit Jahren bei mir digital freizeichnen können doch erwarten, dass dieser Service endlich dahingehend erweitert wird, dass auch eine Einzelveranlagung von Ehegatten endlich digital freigezeichnet werden können. 

 

Die DATEV kann sich hier nicht schon wieder aus der Verantwortung ziehen und sich auf dem "Weg in die Cloud" ausruhen. Wir Steuerberater warten inzwischen seit Jahren auf dieses Angebot der Freizeichnung!!

 

Ich kann mich meinen Mitstreitern @depudee@Alexander_Herrmann@JARU29, nur anschließen und hoffe ebenfalls, dass diese Entscheidung seitens der DATEV nochmals überdacht wird! Für uns Steuerberater ist es wirklich ermüdend, für diese und jene Ausnahme nach anderweitigen Lösungen außerhalb von DATEV zu suchen. Das ist der Job von DATEV.

cwes
Meister
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@Stefan_Poersch  schrieb:

Das "Warum" hat unterschiedliche Hintergründe wie u.a. Portfolio-/Strategische-Entscheidungen, aber auch technische Hintergründe. 

 


Unfähigkeit?, Faulheit?, .. - wir werden es nie genau erfahren!

nicofuchs
Beginner
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Das ist nicht der Ernst der Datev. Ich bin schockiert.

 

Man kündigt eine Lösung (Freizeichnung online) ab, die Einschränkungen hatte, und mit der wir uns alle arrangiert haben. Unsere Prozesse waren darauf zugeschnitten.

 

Dann implementiert man eine neue kostenpflichtige Lösung (MyDatev Kommunikation) mit dem Versprechen, dass hier mehr möglich sein wird. Wir haben das ebenfalls in der Kanzlei begonnen auszurollen und stellen hier diverse Verschlechterungen fest.

 

Zum einen wird der Mandant über eine Aufgabe per E-Mail informiert, ohne dass ich bereits die E-Mail an den Mandanten mit allen Informationen zum Steuererklärungsentwurf herausgeschickt habe, denn bei uns war es bisher so, dass der Chef die E-Mail, die von den Mitarbeitern erstellt wurde, an die Mandanten verschickt wurde, um die Persönlichkeit gegenüber dem Mandanten darzustellen und der Mitarbeiter die Steuererklärung zur Freizeichnung hochgeladen hat. Nervt, akzeptiere ich aber. Der Prozess wurde nun umgestellt.

 

Dann kann offensichtlich eine Steuererklärung stellvertretend von einem der Ehegatten freigezeichnet werden, obwohl beide Personen einen SmartLogin haben und beide Freizeichnungen erforderlich sind. Also brauche ich auch da wieder eine Zusatzvereinbarung, denn die alte Zusatzvereinbarung für Freizeichnung online ist ja nicht mehr zu verwenden. Denn in der alten Vereinbarung habe ich einen festen Freizeichner festgelegt, der für die andere Person freizeichnen darf, nun kann es aber sein, dass genau der andere Ehegatte stellvertretend freizeichnet. Also wieder zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Ärger auf der Seite der Mandanten, weil sie zum einen eine neue Technik zur Freizeichnung mit MyDatev Kommunkation haben und auf der anderen Seite, weil sie schon wieder eine neue Vereinbarung unterzeichnen müssen. Oder ich müsste einem der beiden Personen den SmartLogin sperren. Also wieder Kommunikationsaufwand.

 

Und jetzt kommt auch noch der Hammer, dass eine Freizeichnung von getrennten Veranlagungen auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Wir nutzen MyDatev Kommunkation ansonsten nicht und haben es nur für die Freizeichnung angeschafft. Bisher geht ja auch noch die Freizeichnung von Vollständigkeitserklärungen und anderen individuellen Dokumenten noch nicht. Mit einer Kanzlei mit vier Personen ist kann ich mir das Geld dann wirklich sparen. Ich muss es noch einmal durchdenken, aber das Geld stecke ich dann lieber in eine wirkliche Signaturlösung, mit der ich auch Bilanzen rechtssicher unterzeichnen kann. Das kostet am Ende fast dasselbe, aber ich bin weitaus flexibler.

 

Leider programmiert die Datev in letzter Zeit sehr häufig an uns Usern vorbei, was gerade bei uns kleinen Kanzleien ein großes Ärgernis darstellt, denn wir haben nicht die Zeit und das Geld uns große IT-Häuser zu leisten, die uns individuellste Lösungen anbieten und implementieren. Eigentlich war unser Ziel alles aus einer Hand der Datev zu bekommen und so auch Schnittstellenproblemen vorzubeugen. Aber ich merke, dass dies leider nicht mehr funktioniert. Schade Datev.

JARU29
Beginner
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Kann ich mich erneut nur vollumfänglich anschließen. Teilweise ist der Verwaltungs- und Kommunikationsaufwand, welcher aufgrund der unfertigen DATEV-Produkte entsteht, größer als der eigentliche Aufwand für die Abwicklung des Mandats. Das lässt sich auch nicht einfach an den Mandanten weiterberechnen, da das oftmals in keinerlei Verhältnis steht. Abgesehen davon widerstrebt es vermutlich uns allen solch unnötige Posten auf den unschuldigen Mandanten abzuwälzen...

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letzte Antwort am 04.12.2025 13:11:37 von JARU29
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