Hallo Community,
Ausblick der DATEV eG zum Thema Steuern:
Strategische Zielrichtung: Prozessorientierung
Status: in Arbeit, Freigabe Anfang 2023 geplant
Die Finanzverwaltung bietet seit 2020 die Möglichkeit, ESt-Bescheide digital und rechtsverbindlich zu empfangen.
Mit DIVA Stufe II erfolgt ab Anfang 2023 die Antragstellung des digitalen ESt-Bescheids nicht mehr über das Einkommensteuer-Programm, sondern in der Vollmachtsdatenbank, innerhalb der Vollmacht des Mandanten. Die Antragstellung ist somit künftig VZ- und Steuerartenunabhängig und erfolgt einmalig pro Mandant. Zur Freigabe werden bereits alle ESt-Bescheide (auch Folge- und Änderungsbescheide) über DIVA Stufe II digital bekanntgegeben. Schrittweise wird die Finanzverwaltung weitere Steuerarten und sonstige Schreiben ergänzen.
Quelle:
Als ich die Vollmachtsdatenbank eben geöffnet habe, war Folgendes schon möglich:
Frage an DATEV (vielleicht @Jennifer_Karl oder @Florian_Preis )
Greift das also schon zentral und wenn ja welche Bescheide sind noch nicht möglich?
Werden die Finanzämter dann im Hintergrund automatisch informiert und stellen das um?
Insgesamt sehr schön, dass wir wieder einen Schritt weiterkommen...
@mosachse schrieb:
Greift das also schon zentral und wenn ja welche Bescheide sind noch nicht möglich?
Zumindest GewSt steht schon auf der Roadmap.
@mosachse schrieb:
Werden die Finanzämter dann im Hintergrund automatisch informiert und stellen das um?
In der Pilotphase nahmen nur die FA NRW und Bayern Teil. Was mit dem Rest aus Deutschland ist, kann ich nicht sagen. Dazu gab's auch keine weiteren Informationen als DATEV Pilot.
Viel mehr mache ich mir dann Sorgen, dass der Dokumentenkorb dann von DATEV bzgl. der Bescheide gepflegt werden muss, weil daran die Knigge hängen, oder? Da gab's doch hier in der Community erst kürzlich einen Aufschrei.
Danke.
Ich habe da mal irgendwas in der Community genau zu dem Thema gelesen. Ich habe auch Zugriff zur Pilotengruppe hier in der Community.
Sinngemäß waren da von Seiten der Finanzverwaltung nur wenige Pilotteilnehmer für DiVa II zugelassen.
@metalposaunist weißt Du noch wo das war? Ich dachte hier, aber habe es auch da nicht gefunden auf die Schnelle.
Was passiert konkret wenn ich den Haken in der Vollmachtsdatenbank für die elektronische Bekanntgabe der Bescheide jetzt oder in den nächsten Tagen setze?
@mosachse schrieb:
@metalposaunist weißt Du noch wo das war?
Was genau? Das Thema der Pilotengruppe? aktuelle Teilnahme zu DIVA II (nur für Gruppenmitglieder aufrufbar)
Ja, ganz genau den Thread. Vielen Dank.
Ich setze jetzt einfach den Haken und fertig. Ich berichte was noch per Post kommt.
Viele Grüße und frohe Weihnachten
Hallo zusammen,
Haken habe ich auch in der VDB gesetzt. Sei den Jahreswechselversionen kann man den Haken im Steuerprogramm nicht mehr setzen.
Laut DATEV Dokument verzögert sich nun aber DIVA II.
Heißt folglich, dass wir bei allen neu abgeschickten Steuererklärungen für einen gewissen Zeitraum nur noch Papier bekommen?
Was bewirkt der Haken in der VDB denn? Generelle Bereitschaft zum Empfang. Oder tatsächlich die Zustellung für den in der VDB gespeicherten Mandanten?
Letztes Jahr hat es geheißen, dass jeder Mandant einzeln gesetzt wird (allerdings auch Massenverfahren - ein Assistent vielleicht? In den einzelnen Mandanten kann ich jedenfalls keine Haken setzen.
Viele Grüße
Thomas Zwipf
Moin!
Wir würden auch gern wissen, wie die Zeit zwischen Freigabe DIVA und dem Haken in der SE überbrückt wird. Kommen wirklich wieder Papierbescheide???
Wie kann man eine Lösung abschalten, wenn die andere noch nicht freigegeben ist?
Moin!
Wo findet man dieses Feld in der Vollmachtsdatenbank?
Guten Morgen,
das ist unter "Kanzlei verwalten" -> "Bekanntgabeadressen verwalten".
Grüße aus Hessen!
G.
Lt. Hilfe-Center:
Bisher musste der Antrag für den digitalen Bescheidabruf zwingend in der Einkommensteuererklärung gestellt werden. Künftig genügt es, wenn zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung das entsprechende Kontrollkästchen zur elektronischen Bescheidbekanntgabe in der Vollmachtsdatenbank aktiviert ist und an die Finanzverwaltung übermittelt wurde. Der Antrag für den digitalen Bescheidabruf kann somit nach der elektronisch übermittelten Steuererklärung noch gestellt werden.
Grüße
Das Feld wurde durch die Steuerberaterkammer wieder entfernt, weil das FA noch nicht so weit ist.
Wenn es soweit ist, kann ich für alle Mandanten (genauer: Steuernummern!) über Multiselect mit wenigen Klicks den digitalen Bescheid freigeben.
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Gibt es einen Zeitplan wann das funktionieren soll und was passiert in der Zwischenzeit mit den Steuerbescheiden?
@DaniPedia schrieb:Gibt es einen Zeitplan wann das funktionieren soll und was passiert in der Zwischenzeit mit den Steuerbescheiden?
Mutmaßung: Bei Bescheiden bis Erklärung 2021 unproblematisch u. für 2022 gibt es bis dahin wieder Papier - für 2022 wurde im Programm nämlich schon das Häkchen entfernt 😉
@theo schrieb:
@DaniPedia schrieb:Gibt es einen Zeitplan wann das funktionieren soll und was passiert in der Zwischenzeit mit den Steuerbescheiden?
Mutmaßung: Bei Bescheiden bis Erklärung 2021 unproblematisch u. für 2022 gibt es bis dahin wieder Papier - für 2022 wurde im Programm nämlich schon das Häkchen entfernt 😉
Dies wird auch in der ESt-Erklärung für 2021 nicht mehr angenommen, wenn diese erst jetzt übermittelt wird.
...und genau, das ist ja das Problem. Die 2022 Steuerbescheide sind für mich erstmal uninteressant. Es gibt eben noch Veranlagungen 2021, die erst jetzt gemacht werden und ich habe aktuell keine Möglichkeit den digitalen Steuerbescheid irgendwo zu beantragen.
Weiß denn jemand, ob trotzdem nach wie vor eine E-Mail von der Finanzverwaltung zugesandt wird, dass ein elektronischer Steuerbescheid bereitgestellt wurde?'
Oder muss der regelmäßige Abruf über den Dokumentenkorb (ohne E-Mail-Erinnerung) sichergestellt werden?
Ruf die Bescheide täglich ab. Dann bist du auf der sicheren Seite, dass du immer alle Bescheide bekommst.
Die Benachrichtigungs-E-Mails kannst du dann ausfiltern.
Mich interessiert ehrlicherweise eher der angedachte Prozess der Finanzverwaltung, so dass ich danach meinen Kanzlei-Prozess ausrichten kann - mit Minimierung unnötiger Arbeitsschritte 😉
Als Datev User musst du dich doch eher nach dem Datev richten? Es gibt keinen Automatismus, du musst die Bescheide jeden Tag abrufen. Und du musst in der Kanzlei definieren, wer den Abruf macht und definieren, dass die Ablage sofort macht.
Das ist mir grundsätzlich klar - aber meine gestellte Frage von heute hatte einen anderen Inhalt!
Die Antwort steckt im Screenshot im ersten Post, es gibt weiterhin eine Mail, es gibt aber nur noch eine Adresse für die gesamte VMDB.
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Die E-Mail wurde in der VDB hinterlegt, aber es fehlt anscheinend das Häkchen, von dem DATEV in Dok 1025546 spricht in jeder einzelnen Vollmacht. Wann wird das freigeschalten?
@jmstb schrieb:Wann wird das freigeschalten?
Sobald die Finanzverwaltung dies freigeschaltet hat. Angekündigt ist dies "im I. Quartal 2023".
Dann bleibt das mit den Bescheiden erstmal "bescheiden"... Es macht mich einfach nur traurig, dass der Staat ständig von mir alles digital verlangt und selbst nichts auf die Kette bekommt...
@zwipf_partner schrieb:Heißt folglich, dass wir bei allen neu abgeschickten Steuererklärungen für einen gewissen Zeitraum nur noch Papier bekommen?
Leider ist das so. Ich habe letzte Woche ein Telefonat mit einer Sachbearbeiterin des Finanzamtes telefoniert, die mir das genauso bestätigt hat. Sie hat wohl die Info von der OFD, dass es im Moment ein Problem der DATEV sein soll. Genaue Zusammenhänge verstehe ich da allerdings nicht, da sich das hinter den Kulissen abspielt.
Was mich allerdings auch interessiert: kann man Bescheide/beSt-Nachrichten irgendwie automatisch abrufen lassen oder ist hier immer ein manueller Anstoß erforderlich?
Hallo,
bereitgestellte Bescheide sehen Sie in DATEV Kommunikation Finanzverwaltung. Bescheide können auch mit dem Dokumentenkorb abgerufen und anschließend für Dokument-, Post- und Fristerfassung verwendet werden.
Einen Überblick zum Ablauf finden Sie hier:
Elektronische Bekanntgabe der Bescheide: Gesamtüberblick
Das neue Verfahren (zur "Beantragung" des digitalen Bescheids) setzt voraus, dass die Finanzverwaltung die Anbindung an die Vollmachtsdatenbank freigibt - solange haben wir nur die elektronische Bekanntgabe für die "Altfälle".
Beste Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß!
Vielen Dank für die Rückmeldung. Gibt es denn aus Ihrer Sicht eine Möglichkeit der Automation? Die Abrufmöglichkeiten sind mir grundsätzlich bekannt.
Freundliche Grüße,
Thorsten Müller
Hallo Herr Müller,
die Anzeige in DATEV Kommunikation Finanzverwaltung erfolgt ja standardmäßig (das ganze Thema Rechteverwaltung lasse ich mal weg).
Ich bin ein Freund von einer einheitlichen Mail-Adresse für die zusätzliche Benachrichtigungsmail der Finanzverwaltung. Auf diese Weise wird man aktiv über neue Bescheide informiert. Ich würde die Benachrichtigungsmails auch gespeichert lassen.
Und dann kommt der Punkt, der sich ja gar nicht so stark vom Papier-Bescheid unterscheidet: wer leert den Briefkasten, guckt sich die Bescheide an und bringt die Bescheide in den "Organismus Kanzlei"? Das ist natürlich stark von der jeweiligen Organisation abhängig.
Ich rate davon ab, das Recht für den Abruf der Bescheide im Dokumentenkorb flächendeckend zu verteilen. Bereits in den Dokumentenkorb abgerufene Bescheide (bzw. im Portal heruntergeladene Bescheide) werden nicht zur erneuten Abholung im Dokumentenkorb angeboten. Ruft nun Gisela Gelbbeispiel Bescheide im Dokumentenkorb ab, bleiben die bis zur weiteren Bearbeitung auch (nur!) dort liegen.
Deswegen sehe ich diesbezüglich gar keinen so großen Bedarf an einem automatischen Abruf, denn auch beim automatischen Abruf (mit welchem Zielbahnhof für Bescheide auch immer), müsste sich ja jemand um die Bescheide kümmern.
In Abhängigkeit der Organisation ist es dann so, dass einmal täglich im Dokumentenkorb auf den Abruf geklickt wird ("Öffnen des Briefkastens und Post entnehmen"). Danach geht es um die Erfassung und Verteilung der Bescheide zur weiteren Prüfung (analog: gescannte Bescheide im Dokumentenkorb weiterverarbeiten).
Beste Grüße
Christian Wielgoß
Hallo,
das I.Quartal 2023 ist nun schon mehr als 10 Wochen alt und da habe ich heute dieses Dokument ausfindig machen können. Wenn ich das richtig verstehe, dann steht ab heute DIVA II zur Verfügung, wenn man die Rechte dafür hat :-).
VG
Heureka, es ginge... aktuell ist die Funktion allerdings bis morgen "wegen zu hoher Last deaktiviert". Geht schon gleich gut los 🙂
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