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Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer über DIVA II

84
letzte Antwort am 26.03.2025 10:32:14 von deusex
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DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Arnold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 85
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Liebe Community,

 

wie Sie sicher mitbekommen haben, erfolgt die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer in zwei Schritten:

  • Im ersten Schritt wurden alle wirtschaftlich Tätigen mit einer USt-Identifikationsnummer durch eine öffentliche Mitteilung informiert, dass diese auch als Wirtschafts-Identifikationsnummer zu verwenden ist.
  • Im zweiten Schritt, der nun kurz bevorsteht, erhalten alle wirtschaftlich Tätigen ohne USt-Identifikationsnummer eine Mitteilung mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer. Sind die Voraussetzungen für den DIVA II-Abruf erfüllt, erhalten Sie in diesem Schritt die Mitteilung zur Wirtschafts- Identifikationsnummer für ihre Mandanten in elektronischer Form.

Die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer werden ab dem 02.12.2024 vom Bundeszentralamt für Steuern zugestellt. Wir als DATEV erwarten ca. 1.300.000 Mitteilungen, deren Zuteilung vom Bundeszentralamt für Steuern auf 2 Wochen (inkl. Wochenende) verteilt wird.

 

Was bedeutet das für Ihre Arbeit?


Im Dokument Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer über DIVA II haben wir für Sie alle Informationen ausführlich zusammengestellt. Sollten sich noch kurzfristige Änderungen ergeben, werden wir dieses unverzüglich in diesem Dokument veröffentlichen.

 

Weitere Informationen


Aufgrund der hohen Datenmengen und der kurzfristigen Änderung des technischen Bereitstellungsprozesses der Wirtschafts-Identifikationsnummer durch externe Schnittstellenpartner ist aktuell keine automatische Übernahme der Wirtschafts-Identifikationsnummer in die Zentralen Stammdaten möglich. Bitte erfassen Sie die Wirtschafts-Identifikationsnummer manuell in den Zentralen Stammdaten. Informationen dazu finden Sie im Dokument Wirtschafts-Identifikationsnummer erfassen. Die automatische Übernahme der Wirtschafts-Identifikationsnummer in die Zentralen Stammdaten ist für neu abgerufene Dokumente für das Jahr 2025 geplant.


Allgemeine Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten Sie unter dem Internetauftritt des Bundeszentralamts für Steuern.

 

 

Freundliche Grüße

Sandra Arnold
DATEV eG

 

 

steuerberaterzukunft
Einsteiger
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Nachricht 2 von 85
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Die Information im Portal Kommunikation mit der Finanzverwaltung  sollten auch diese sehr gut gemachte Zusammenstellung verlinkt haben. 

silberbauer
Erfahrener
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Nachricht 3 von 85
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Donnerstag die E-Mail gelesen. Wer immer diese geschrieben hat, tolle Leistung. Wir haben anhand der Infos am Freitag komplett alles vorbereiten können. Danke dafür.

 

Es war zwar kurz vor knapp, aber das hat sicher das BZSt zu verantworten (wie so einige Dinge in letzter Zeit).

 

Was mich auf die Palme bringt ist, dass wir Kanzleien der digitale Briefkasten sind. Wir sind die Poststelle. Im Dezember! Seit 2008 gibt es die gesetzliche Grundlage des § 139c AO und jetzt alles auf einmal. 

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Arnold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 85
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Liebe Community,

 

unter Umständen haben Sie trotz angekündigten Mitteillungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer
bisher noch keinen erfolgreichen Abruf dieser durchführen können.

 

Wir prüfen aktuell die Ursache und melden uns, sobald wir neue Erkenntnisse haben.

 

 

Freundliche Grüße

 

Sandra Arnold

DATEV eG

NadineB
Beginner
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Guten Morgen,

 

wenn ich es richtig verstehe, 

sollte der Abruf der Wirtschaftsidentifikationsnummer genauso wie die Digitalen Bescheide funktionieren

und ich erhalte im Dokumentenkorb ein Schreiben "Mitteilung zur Wirtschafts-ID-Nr.".

 

Nun habe ich heute früh drei Benachrichtigungen zum Abruf der Wirtschafts-ID-Nr. erhalten,

aber keine einzige davon konnte abgerufen werden.

 

Der "normale" Bescheidabruf hat anstandslos funktioniert.

 

Wo könnte der Fehler liegen?

 

Vielen Dank im Voraus

 

MfG

Nadine Balk

AKW
Fachmann
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Hallo @NadineB ,

 

das liegt daran, dass nur die berufsträgerkarte abrufen kann. 

 

Siehe hierzu: https://www.datev-community.de/t5/Office-Management/Wirtschafts-Identifikationsnummer/m-p/458415/highlight/true#M27692

 

 

Grüße AKW

mapex
Fachmann
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Nachricht 7 von 85
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welche E-Mail vom Donnerstag! ich hab nix bekommen?

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
EM1975
Beginner
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silberbauer
Erfahrener
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Kam am Donnerstag gegen 16:30 Uhr an, vielleicht hilft das…

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Arnold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 85
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Liebe Community,

 

wir befinden uns aktuell in der Fehleranalyse mit BZSt und Finanzverwaltung. In einigen Fällen hat es geholfen, den Abruf mit einer DATEV SmartCard für Berufsträger durchzuführen. Hierzu gibt es aber noch keine gesicherten Erkenntnisse.

 

Wir informieren wieder, wenn es Neuigkeiten gibt.

 

 

Freundliche Grüße

 

Sandra Arnold

DATEV eG

nadimb
Meister
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Nachricht 11 von 85
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Liebe @Sandra_Arnold,

 

vielen Dank für die Informationen.

 

Ich habe Fragen zum Dokument 1037819:

 

1. ist für 2025 ein Assistent geplant, um vorhandene USt-IDs automatisiert und in Masse in das Feld W-IdNr. kippen zu können? 

 

2. ist alternativ geplant, dass in der Mandantenübersicht "Einstellungen Liste" auch das Feld USt-ID darstellbar ist, um identifizieren zu können, wer überhaupt in welcher Form betroffen ist? (das Feld W-IdNr. allein hilft mir standalone ja nicht zwingend)

 

3. ab wann hat das konkrete Stammdatenfeld "W-IdNr." auf welche Anwendungen Auswirkungen/Funktionen? (muss man jetzt - aus irgendwelchen Gründen - außer in den Fällen von "ELSTER-Benachrichtigung" aktiv werden?)

 

Alle Fragen zielen darauf ab, möglichst wenige unsinnige Klicks zu produzieren. Bei über 1000 Unternehmensmandaten käme da sonst eine stolze Zeit zusammen. Diese ABM will ich gerne vermeiden.

 

Vielen Dank.

 

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Arnold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Community,

 

die Bereitstellung der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer wurde aufgrund technischer Fehler von den externen Schnittstellenpartnern vorerst gestoppt. Das bedeutet, dass keine weiteren Wirtschafts-Identifikationsnummern zum Abruf bereitgestellt werden.

 

Wie bereits vermutet können die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer von heute nur mit der DATEV SmartCard für Berufsträger oder dem Kammermitgliedsausweis eines in der Vollmachtsdatenbank hinterlegten vertretungsberechtigten Berufsträgers abgerufen werden.   

 

Wir informieren hier und in unserem Dokument Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer über DIVA II über die weiteren Schritte, sobald wir neue Informationen von den externen Schnittstellenpartnern erhalten.

 

 

Freundliche Grüße

 

Sandra Arnold

DATEV eG

silberbauer
Erfahrener
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Danke für die Infos und den Einsatz - das ist echt Service. 

silberbauer
Erfahrener
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Nachricht 14 von 85
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Das Unterscheidungsmerkmal bei mehreren Betrieben eines Unternehmers kommt erst 2026 (!) und der Abgleich findet sich in den Adressaten, das gegenüberzustellen ist, derzeit, nicht möglich.😬

 

Irgendwann wird die Nummer in alle Steuerprogramme einziehen, Platzhalter im Stammdatendienst werden sicher ergänzt, um saubere Dokumentenvorlagen zu generieren. 

In der Service Mail stand einzeln, wegen des Umfanges und der Kapazität in Nürnberg - geht ja alle Kraft in die E-Rechnungsplattform und die DATEV Cloud.

nadimb
Meister
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@silberbauer: bedeutet konkret, wir tragen alles ein, was per DIVA eintrudelt und fassen den Rest nicht weiter an in der Hoffnung, dass es irgendwann Automatismen oder wenigstens Abgleichmöglichkeiten gibt?

 

Könnte ich mich leben. Wüsste ich nur gerne so konkret - wenn der manuelle Aufwand nur verschoben wäre und so oder so geleistet werden müsste, könnte das sonst ein (ekliges) Zwischenprojekt für ein paar Köpfe sein. Wenn das nicht sein muss, will ich mich da zunächst gar nicht weiter mit beschäftigen 😅

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

InesLindemann
Beginner
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Guten Tag Frau Arnold,

 

leider klappt der Abruf bei uns auch mit Berufsträgersmartcard nicht. Gibt es weitere Möglichkeiten wie wir den Abruf durchführen können ?? 

 

MFG 

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Arnold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @InesLindemann,

das müssten wir uns genauer anschauen. Wenden Sie sich dazu an den Service Steuern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sandra Arnold

DATEV eG

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Arnold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @nadimb,

 

anbei die Antworten auf Ihre Fragen:

 

zu 1.) 

Ein Assistent für die Übernahme von vorhandenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in das Feld für die Wirtschafts-Identifikationsnummern ist nicht geplant. Grund dafür ist, dass das Unterscheidungsmerkmal nicht standardmäßig vorbelegt werden kann und in jedem Falls separat erfasst werden müsste. Es ist aber möglich, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in das Feld für die Wirtschafts-Identifikationsnummer zu übernehmen. Informationen dazu finden Sie in dem von Ihnen bereits genannten Dokument Wirtschafts-Identifikationsnummer erfassen.

 

zu 2.)

Es ist aktuell nicht geplant, dass Feld Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Mandantenübersicht einblendbar zu machen. Das ist aber die über die Adressatenliste möglich. Wie das funktioniert, ist im Dokument Nach USt-IdNr. filtern beschrieben.

 

zu 3.)

Da die Wirtschafts-Identifikationsnummer stufenweise vergeben wird, ist die Angabe bis zum 31. Dezember 2026 nicht verpflichtend.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sandra Arnold

DATEV eG

 

 

 

tjuenger
Einsteiger
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Sehr geehrte Frau Arnold,

dass die DATEV nicht einmal plant das Feld "Umsatzsteuer-ID" in der Mandantenübersicht einblendbar zu machen finde ich ehrlich gesagt nicht akzeptabel.

Dieses Feld würde uns allen die Arbeit sehr erleichtern und sollte doch relativ einfach umsetzbar sein.

Ihr Verweis auf die Adressatenliste ist keine Lösung, allenfalls eine "Krücke" oder ein sogenannter "Workaround".

Ich hoffe, die anderen Anwender stimmen mir zu und die DATEV bewegt sich hier doch noch.

 

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jünger

silberbauer
Erfahrener
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Aber sowas von.

Ich kenne schon die Antworten: Irgendwann kommt KM Next, da machen wir nichts mehr an der alten Software; das Geld nehmen wir aber gerne.

 

Unsere ganze IT Kapazität geht in die E-Rechnungsplattform und die Datev Cloud…

 

Also Spucke sparen und Würgarounds basteln.

 

Der Fairness halber muss man sagen, der Bote kann nichts dafür. 

nadimb
Meister
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Liebe Frau @Sandra_Arnold,

 

vielen Dank für die Antworten. Die sind allesamt unbefriedigend. Ich würde mir wünschen, dass Sie das nochmal in die Entwicklung geben.

 

Zu 1.)

Im Regelfall wird doch das Unterscheidungsmerkmal die -00001 sein. Angenommen, es handelt sich um 1000 Unternehmensmandate - dann trage ich das schlechtestenfalls manuell 1000 mal in die Stammdaten. Was ich zuvor irgendwann schon mal mit der USt-ID gemacht habe. Warum kein Assistent, der mich alle eineindeutigen USt-IDs (alle, die nur einmal vorhanden sind) einfach in das Feld W-IdNr. schieben lässt? Meinetwegen auch mit 12 Warnhinweisen, dass das keine Garantie für Richtigkeit ist.

 

Bei allen Fällen, wo die USt-ID mehr als 1x vorkommt, kann es doch einen entsprechenden Hinweis geben "Achtung: doppelt! Konnte nicht automatisch in das Feld W-IdNr. geschrieben werden"

 

Das würde die Arbeit enorm erleichtern und unnötige Klickarbeit bei zig tausend Kanzleien reduzieren.

 

Zu 2.)

Warum ist das nicht geplant? Wenn es jetzt in so kurzer Zeit für die W-IdNr. umsetzbar war, kann es doch - jedenfalls aus Laiensicht - kein Hexenwerk sein, das Feld vernünftig zur Verfügung zu stellen? Mag sein, dass ich das zu naiv betrachte - bin schließlich zu weit weg aus der Entwicklung. Aber in meinen Kopf will das nicht.

 

Zu 3.)

Bedeutet aber, dass ab spätestens 2027 die Pflege abgeschlossen sein sollte - da wäre es doch mehr als schön, man müsste nicht die oben beschriebene Handarbeit ausführen.

 

Bitte bitte geben Sie das weiter. Das kann so einfach nicht die Lösung sein! Und wenn doch, dann hätte ich gerne eine dedizierte Erklärung, die rechtfertigt, dass den Kanzleien seitens der Genossenschaft dieser Zeitaufwand nicht abgenommen wird!

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

xyzmic
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Wie erhalten wir die neue ID ohne DIVA?

 

@Sandra_Arnold 

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andrereissig
Allwissender
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DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Arnold
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @xyzmic,

 

ergänzend zur Antwort von @andrereissig noch die Information, dass keine Zustellung der Wirtschafts-Identifikationsnummer in Papierform vorgesehen ist. Die Finanzverwaltung plant, die Wirtschafts-Identifikationsnummer künftig z. B. auf Unternehmenssteuerbescheide zu drucken, damit die wirtschaftlich Tätigen auch auf diesem Weg informiert werden.

 

Freundliche Grüße

 

Sandra Arnold

DATEV eG

xyzmic
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@Sandra_Arnold vielen Dank für diese wertvolle Info, im Erläuterungstext ist dies auch am sinnvollsten und ohne Aufwand für alle Unternehmen gem. § 2 UStG

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deusex
Allwissender
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Gerade entdeckt, falls noch nicht bekannt.

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xyzmic
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OH sehr interessant, aber im jeweiligen Steuerbescheid dies zu erläutern ist für alle eine sehr gute Lösung denke ich.

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mehrkaffee
Fortgeschrittener
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Gibt es hierzu schon Neuigkeiten?

 

Wir haben den Abruf von digitalen Bescheiden zur Zeit noch nicht in Benutzung.

 

Kann man den Abruf der Wirtschafts-ID (mittlerweile) vom Abruf der Bescheide trennen?

(so dass man nicht gezwungen ist nur wegen dem Abruf der Wirtschafts-ID im gleichen Zuge auch den Prozess bei den Bescheiden umzustellen)?

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Arnold
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag @mehrkaffee,

 

damit Sie die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer in elektronischer Form erhalten, müssen die Voraussetzungen für den DIVA II-Abruf erfüllt sein (Digitaler Bescheidabruf (DIVA II): Voraussetzungen für den Abruf von Bescheiden und sonstigen Schreiben).

 

Die Bereitstellung der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer wird voraussichtlich Ende Januar erfolgen. Über den genauen Termin und die Details informieren wir rechtzeitig an dieser Stelle und in unserem Dokument Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer über DIVA II.

 

 

Freundliche Grüße

 

Sandra Arnold

DATEV eG

Yvo4
Beginner
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Gestern kam ein Newsletter von der DATEV, dass ab dem 03.02.2025 die Wirtschaftsidentifikationsnummer wieder zur Abholung bereit steht. Hier der kopierte Newsletter:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zum Thema Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer über DIVA II haben wir Sie am 28.11.2024 angeschrieben. Mittlerweile haben sich wichtige Änderungen ergeben, die wir Ihnen hiermit mitteilen möchten.

 

Aktueller Status

 

Die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer sollten ursprünglich ab dem 02.12.2024 vom Bundeszentralamt für Steuern zugestellt werden.

 

Ab dem 03.12.2024 wurde die Bereitstellung der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer aufgrund technischer Fehler von den externen Schnittstellenpartnern vorerst gestoppt. Damit wurden ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Mitteilungen zu Wirtschafts-Identifikationsnummern zum Abruf bereitgestellt.

 

Neue Vergabe vom BZSt startet am 03.02.2025

 

Die Bereitstellung der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer soll ab dem 03.02.2025 über einen Zeitraum von 10 Tagen (inkl. Wochenende) erfolgen.

 

Für den Abruf der Bescheide/Dokumente beachten Sie bitte unsere Hinweise im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1037835.

 

Informationen zur neuen Bereitstellungswelle:

 

Die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer, die ab 03.02.2025 bereitgestellt werden, sollen auch mit einer DATEV SmartCard mit Untervollmachten abgerufen werden können.

 

Mit dieser Bereitstellung ist eine automatische Übernahme der Wirtschafts-Identifikationsnummer und des Unterscheidungsmerkmals in die Zentralen Stammdaten möglich. Dafür benötigen Sie die Version 15.6 von DATEV DMS / Dokumentenablage (Service-Release vom 23.01.2025).

Installieren Sie diese Version
daher unbedingt vor dem Abruf der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer. Wenn Sie DATEVasp oder DATEV-SmartIT nutzen, wird diese Version ab Verfügbarkeit automatisch für Sie installiert.

 

Die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer vom 02.12.2024 werden nochmals bereitgestellt. Wenn Sie die Mitteilungen vom 02.12.2024 bereits abgerufen und abgelegt haben, gehen Sie wie folgt vor:

 

1. 

Führen Sie den Abruf im DATEV Dokumentenkorb bzw. Kommunikation Finanzverwaltung unter Berücksichtigung unserer empfohlenen Vorgehensweise durch (siehe Dokument 1037835).

 
 

2. 

Legen Sie die Mitteilungen vom 02.12.2024 erneut ab.

 
 

3. 

In DATEV DMS / Dokumentenablage können Sie diese anschließend löschen.
In Kommunikation Finanzverwaltung erscheinen diese Mitteilungen doppelt. Eine Löschung ist hier aktuell nicht möglich.

 
 
 

Beachten Sie beim Abruf über den DATEV Dokumentenkorb in jedem Fall, dass die abgerufenen Bescheide/Dokumente immer erst vollständig abgelegt werden müssen. Führen Sie erst danach einen neuen Abruf durch. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle abgerufenen Bescheide/Dokumente korrekt bei der Finanzverwaltung bestätigt werden.

 

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten

 

Sollten sich noch kurzfristige Änderungen für den Abruf ergeben, veröffentlichen wir diese im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1037835.

 

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, senden Sie uns bitte einen Servicekontakt mit dem Stichwort „Wirtschafts-Identifikationsnummer“.

84
letzte Antwort am 26.03.2025 10:32:14 von deusex
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