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lohn und Gehalt Arbeitsunfall

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letzte Antwort am 24.04.2025 19:13:33 von vw
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Hermann1
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Hallo Zusammen,

ein Mitarbeiter vom Mandanten hat eine AUB vorgelegt mit Vermerk "Arbeitsunfall". Ich habe im Programm Lohn/Gehalt den Ausfallschlüssel "KB" erfasst. Ist damit alles erledigt bzgl. des Arbeitsunfalls oder muss noch etwas beachtet werden. Ich gehe davon aus das der Arbeitgeber/Mandant die Meldung an die Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft selbst vorgenommen hat.

Der Arbeitgeber ist U1/U2 Umlage-Pflichtig und hat Anspruch auf Erstattung nach dem AAG. Läuft die Erstattung bei einem Arbeitsunfall genauso wie bei einer regulären Erkrankung?

Vielen Dank für die Antworten im voraus und ein schönes Wochenende.

Viele Grüße von

Hermann Föll

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Föll,


richtig, wenn durch einen Arbeitsunfall eine Krankheit mit Lohnfortzahlung abzurechnen ist, buchen Sie den Ausfallschlüssel "KB Krankheit Betriebsunfall (LFZ)".


Bei U1-Pflicht wird wie bei einer "regulären Erkrankung" ein AAG-Erstattungsantrag erstellt und an die Krankenkasse übermittelt.


Auf dem DÜ-Prot. Erstattung AAG ist mit dem Ausfallschlüssel KB "ja" bei der Frage "Ist die Arbeitsunfähigkeit auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen?" angekreuzt.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
Hermann1
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Hallo Frau Schönweis,

vielen Dank für die hilfreiche Antwort, jetzt habe ich Klarheit.

Mit freundlichen Grüßen

 

Hermann Föll

Zornroesschen_
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Guten Abend,

 

hierzu hätte ich noch eine andere Frage. Was wäre denn der Fall, wenn der Arbeitgeber nicht beim U1 Verfahren mitmacht (größerer Betrieb) ? Das Gehalt wird normal weiter gezahlt und man erhält keine Erstattung von der BG? 

Danke LG

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vw
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@Zornroesschen_  schrieb:

Guten Abend,

 

hierzu hätte ich noch eine andere Frage. Was wäre denn der Fall, wenn der Arbeitgeber nicht beim U1 Verfahren mitmacht (größerer Betrieb) ? Das Gehalt wird normal weiter gezahlt und man erhält keine Erstattung von der BG? 

Danke LG


Hallo und Ja.

Um Erstattungen aus U1 zu erhalten zahlt der Betrieb ja auch die Umlage!

Nach Ablauf der sechs Wochen gibt es allerdings analog zum Krankengeld ein Verletztengeld.

 

https://www.arbeitgeberversicherung.de/AGV/DE/UmlageVerfahrenU1/U1_Lohnfortzahlung_Arbeitsunfall/node.html

 

https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/verletztengeld/index.jsp

 

Gruß, vw

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
Zornroesschen_
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Vielen lieben Dank nochmal!

 

LG

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susanne1234
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Hallo, 

 

eine Frage, gibt es auch einen extra Schlüssel fürs Krankengeld? Bei einem Arbeitsunfall?

Der Mitarbeiter hatte einen Arbeitsunfall, diesen habe ich mit KB geschlüsselt und jetzt geht es über ins Krankengeld. 

Ich habe nichts gefunden. Ich würde dann ganz normal K6 als Ausfallschlüssel nehmen oder muss ich dann VL Verletztengeld nehmen?  

 

Danke und viele Grüße

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vw
Erfahrener
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Hallo,

bei einem Arbeitsunfall folgt ab dem 43. Tag kein Krankengeld, sondern Verletztengeld (im Prinzip das Gleiche, dies aber nur der Vollständigkeit halber).

Siehe hier am Beispiel LuG, unter dessen Präfix Sie schreiben:

https://apps.datev.de/help-center/documents/1028736

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 9 von 10
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Danke! Das habe ich so gemacht. 

 

Das Programm möchte ein Aktenzeichen für die Erstellung der Entgeltbescheinigung. 

Der Firma liegt aber noch keine vor.

Kann ich das irgendwie umgehen? Das es mir die Entgeltbescheinigung trotzdem sendet?

Ich wollte morgen bei der BG anrufen und nachfragen. 

 

Viele Grüße

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vw
Erfahrener
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Hallo nochmal,

ich hatte bislang erst einen Fall mit Verletztengeld. Wenn ich mich recht erinnere, lag mir auch kein AZ vor und hatte dies bei der BG erfragt ...

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 24.04.2025 19:13:33 von vw
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