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Weihnachtsgeld monatlich zahlen

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letzte Antwort gestern 11:58:26 von pogo
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lohnfee
Beginner
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Nachricht 1 von 10
2762 Mal angesehen

Hallo

Ich habe ein Mandat von einem anderen Berater übernommen.

Aus den von ihm angefertigten Lohnabrechnungen geht hervor, das das Weihnachtsgeld (1 Bruttogehalt ) auf 12 Monate verteilt wurde.

Sv pflichtig klar ...und über Monatstabelle.

Warum macht man das ?

Ist es überhaupt "Weihnachtsgeld" ?

Ich sehe es eher als laufendes Entgelt.

Kann mir jemand meine Denkblockade auflösen... Danke  

stefans
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 10
2543 Mal angesehen

Wenn es über die Monatstabelle abgerechnet wurde, dann ist es doch richtigerweise als laufendes Entgelt abgerechnet worden.

Das das Weihnachtsgeld als laufendes Entgelt abgerechnet wird, ist z.B. ein Liquiditätsvorteil beim Arbeitnehmer und kann arbeitsrechtlich begründet sein, oder einfach weil es die Beteiligten so wollten.

lohnetc
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 10
2543 Mal angesehen

Moinsen,

arbeitsrechtlich ist eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld imho anteilig eine Belohnung für die Vergangenheit und gleichzeitig ein Ansporn für die Zukunft. Daher sind gfls. anteilig Beträge vom AN zurückzuzahlen bei Kündigung im Folgejahr. Die entsprechende Rechtsprechung sollte noch gültig sein.

Ich wollte auch schon mal mein Monatsgehalt in Verpflegungszuschuss umbenennen, leider werden trotzdem ST/SV-Beiträge fällig Wie heißt es doch: Namen sind Schall und Rauch.

Weiterhin viel Erfolg.

Sanst
Beginner
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Nachricht 4 von 10
2502 Mal angesehen

Aber es ist doch trotzdem richtig, monatlich gezahltes Weihnachtsgeld als laufenden Bezug abzurechnen, oder?

Wenn es so im Arbeitsvertrag steht, dass es gezwölftelt wird. Ob der Arbeitnehmer es jetzt bei Kündigung zurückzahlen muss oder nicht.

 

Herzliche Grüße 🙂

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 10
2442 Mal angesehen

Hallo,


bitte wenden Sie sich zur Klärung von rechtlichen Fragen an die zuständige Krankenkasse bzw. Finanzbehörde.


Ihre Frage kann von unserer Seite nicht beurteilt werden.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 10
2383 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ja, es ist richtig. Ge12teltes Weihnachtsgeld ist als lfd. Bezug abzurechnen.

 

Viele Grüße

 

Ruth

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Lohni1986
Beginner
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Nachricht 7 von 10
139 Mal angesehen

Es ist trozt mtl. ABrg. als sonstiger Bezug zu bewerten

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rschoepe
Experte
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Nachricht 8 von 10
122 Mal angesehen

Sagt wer, @Lohni1986? Bitte die Quelle angeben, das wäre mir nämlich gerade neu.

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Ewa123
Einsteiger
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Nachricht 9 von 10
103 Mal angesehen

Ihre Aussage ist meiner Meinung nach falsch. Gibt es hierzu ein Urteil?

 

Ich bin der Meinung:

 

Weihnachtsgeld aufgeteilt und monatlich ausgezahlt ist ein monatlicher Bezug 

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pogo
Experte
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Nachricht 10 von 10
78 Mal angesehen

@Lohni1986  schrieb:

Es ist trozt mtl. ABrg. als sonstiger Bezug zu bewerten


 

Die Techniker Krankenkasse ist Stand 01.03.2025 gegenteiliger Meinung.

Sonstige Bezüge -> 1.1

 

Zu beachten ist, dass auch in den oben genannten Fällen nur dann von einem sonstigen Bezug auszugehen ist, wenn keine regelmäßige fortlaufende Zahlung besteht.

 

Achtung

Monatlich gezahltes Weihnachtsgeld ist kein sonstiger Bezug

Erhalten Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Tantiemen monatlich und nicht als zusätzliche Jahresvergütung, sind diese zusammen mit den übrigen regelmäßig zu beanspruchenden Lohnbestandteilen als laufender Arbeitslohn zu versteuern.

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letzte Antwort gestern 11:58:26 von pogo
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