Aber es ist doch trotzdem richtig, monatlich gezahltes Weihnachtsgeld als laufenden Bezug abzurechnen, oder? Wenn es so im Arbeitsvertrag steht, dass es gezwölftelt wird. Ob der Arbeitnehmer es jetzt bei Kündigung zurückzahlen muss oder nicht. Herzliche Grüße 🙂
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