Hallo
Ich habe ein Mandat von einem anderen Berater übernommen.
Aus den von ihm angefertigten Lohnabrechnungen geht hervor, das das Weihnachtsgeld (1 Bruttogehalt ) auf 12 Monate verteilt wurde.
Sv pflichtig klar ...und über Monatstabelle.
Warum macht man das ?
Ist es überhaupt "Weihnachtsgeld" ?
Ich sehe es eher als laufendes Entgelt.
Kann mir jemand meine Denkblockade auflösen... Danke
Wenn es über die Monatstabelle abgerechnet wurde, dann ist es doch richtigerweise als laufendes Entgelt abgerechnet worden.
Das das Weihnachtsgeld als laufendes Entgelt abgerechnet wird, ist z.B. ein Liquiditätsvorteil beim Arbeitnehmer und kann arbeitsrechtlich begründet sein, oder einfach weil es die Beteiligten so wollten.
Moinsen,
arbeitsrechtlich ist eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld imho anteilig eine Belohnung für die Vergangenheit und gleichzeitig ein Ansporn für die Zukunft. Daher sind gfls. anteilig Beträge vom AN zurückzuzahlen bei Kündigung im Folgejahr. Die entsprechende Rechtsprechung sollte noch gültig sein.
Ich wollte auch schon mal mein Monatsgehalt in Verpflegungszuschuss umbenennen, leider werden trotzdem ST/SV-Beiträge fällig
Wie heißt es doch: Namen sind Schall und Rauch.
Weiterhin viel Erfolg.
Aber es ist doch trotzdem richtig, monatlich gezahltes Weihnachtsgeld als laufenden Bezug abzurechnen, oder?
Wenn es so im Arbeitsvertrag steht, dass es gezwölftelt wird. Ob der Arbeitnehmer es jetzt bei Kündigung zurückzahlen muss oder nicht.
Herzliche Grüße 🙂
Hallo,
bitte wenden Sie sich zur Klärung von rechtlichen Fragen an die zuständige Krankenkasse bzw. Finanzbehörde.
Ihre Frage kann von unserer Seite nicht beurteilt werden.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen,
ja, es ist richtig. Ge12teltes Weihnachtsgeld ist als lfd. Bezug abzurechnen.
Viele Grüße
Ruth
Es ist trozt mtl. ABrg. als sonstiger Bezug zu bewerten
Sagt wer, @Lohni1986? Bitte die Quelle angeben, das wäre mir nämlich gerade neu.
Ihre Aussage ist meiner Meinung nach falsch. Gibt es hierzu ein Urteil?
Ich bin der Meinung:
Weihnachtsgeld aufgeteilt und monatlich ausgezahlt ist ein monatlicher Bezug
@Lohni1986 schrieb:Es ist trozt mtl. ABrg. als sonstiger Bezug zu bewerten
Die Techniker Krankenkasse ist Stand 01.03.2025 gegenteiliger Meinung.
Zu beachten ist, dass auch in den oben genannten Fällen nur dann von einem sonstigen Bezug auszugehen ist, wenn keine regelmäßige fortlaufende Zahlung besteht.
Achtung
Monatlich gezahltes Weihnachtsgeld ist kein sonstiger Bezug
Erhalten Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Tantiemen monatlich und nicht als zusätzliche Jahresvergütung, sind diese zusammen mit den übrigen regelmäßig zu beanspruchenden Lohnbestandteilen als laufender Arbeitslohn zu versteuern.