Hallo
Ich habe ein Mandat von einem anderen Berater übernommen.
Aus den von ihm angefertigten Lohnabrechnungen geht hervor, das das Weihnachtsgeld (1 Bruttogehalt ) auf 12 Monate verteilt wurde.
Sv pflichtig klar ...und über Monatstabelle.
Warum macht man das ?
Ist es überhaupt "Weihnachtsgeld" ?
Ich sehe es eher als laufendes Entgelt.
Kann mir jemand meine Denkblockade auflösen... Danke
Wenn es über die Monatstabelle abgerechnet wurde, dann ist es doch richtigerweise als laufendes Entgelt abgerechnet worden.
Das das Weihnachtsgeld als laufendes Entgelt abgerechnet wird, ist z.B. ein Liquiditätsvorteil beim Arbeitnehmer und kann arbeitsrechtlich begründet sein, oder einfach weil es die Beteiligten so wollten.
Moinsen,
arbeitsrechtlich ist eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld imho anteilig eine Belohnung für die Vergangenheit und gleichzeitig ein Ansporn für die Zukunft. Daher sind gfls. anteilig Beträge vom AN zurückzuzahlen bei Kündigung im Folgejahr. Die entsprechende Rechtsprechung sollte noch gültig sein.
Ich wollte auch schon mal mein Monatsgehalt in Verpflegungszuschuss umbenennen, leider werden trotzdem ST/SV-Beiträge fällig Wie heißt es doch: Namen sind Schall und Rauch.
Weiterhin viel Erfolg.
Aber es ist doch trotzdem richtig, monatlich gezahltes Weihnachtsgeld als laufenden Bezug abzurechnen, oder?
Wenn es so im Arbeitsvertrag steht, dass es gezwölftelt wird. Ob der Arbeitnehmer es jetzt bei Kündigung zurückzahlen muss oder nicht.
Herzliche Grüße 🙂
Hallo,
bitte wenden Sie sich zur Klärung von rechtlichen Fragen an die zuständige Krankenkasse bzw. Finanzbehörde.
Ihre Frage kann von unserer Seite nicht beurteilt werden.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen,
ja, es ist richtig. Ge12teltes Weihnachtsgeld ist als lfd. Bezug abzurechnen.
Viele Grüße
Ruth