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Weihnachtsgeld monatlich zahlen

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letzte Antwort am 13.10.2020 10:41:44 von rukorni
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lohnfee
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Hallo

Ich habe ein Mandat von einem anderen Berater übernommen.

Aus den von ihm angefertigten Lohnabrechnungen geht hervor, das das Weihnachtsgeld (1 Bruttogehalt ) auf 12 Monate verteilt wurde.

Sv pflichtig klar ...und über Monatstabelle.

Warum macht man das ?

Ist es überhaupt "Weihnachtsgeld" ?

Ich sehe es eher als laufendes Entgelt.

Kann mir jemand meine Denkblockade auflösen... Danke  

stefans
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 6
967 Mal angesehen

Wenn es über die Monatstabelle abgerechnet wurde, dann ist es doch richtigerweise als laufendes Entgelt abgerechnet worden.

Das das Weihnachtsgeld als laufendes Entgelt abgerechnet wird, ist z.B. ein Liquiditätsvorteil beim Arbeitnehmer und kann arbeitsrechtlich begründet sein, oder einfach weil es die Beteiligten so wollten.

lohnetc
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Moinsen,

arbeitsrechtlich ist eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld imho anteilig eine Belohnung für die Vergangenheit und gleichzeitig ein Ansporn für die Zukunft. Daher sind gfls. anteilig Beträge vom AN zurückzuzahlen bei Kündigung im Folgejahr. Die entsprechende Rechtsprechung sollte noch gültig sein.

Ich wollte auch schon mal mein Monatsgehalt in Verpflegungszuschuss umbenennen, leider werden trotzdem ST/SV-Beiträge fällig Wie heißt es doch: Namen sind Schall und Rauch.

Weiterhin viel Erfolg.

Sanst
Beginner
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Nachricht 4 von 6
926 Mal angesehen

Aber es ist doch trotzdem richtig, monatlich gezahltes Weihnachtsgeld als laufenden Bezug abzurechnen, oder?

Wenn es so im Arbeitsvertrag steht, dass es gezwölftelt wird. Ob der Arbeitnehmer es jetzt bei Kündigung zurückzahlen muss oder nicht.

 

Herzliche Grüße 🙂

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
866 Mal angesehen

Hallo,


bitte wenden Sie sich zur Klärung von rechtlichen Fragen an die zuständige Krankenkasse bzw. Finanzbehörde.


Ihre Frage kann von unserer Seite nicht beurteilt werden.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 6
807 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ja, es ist richtig. Ge12teltes Weihnachtsgeld ist als lfd. Bezug abzurechnen.

 

Viele Grüße

 

Ruth

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letzte Antwort am 13.10.2020 10:41:44 von rukorni
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