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Trotz Aushilfslöhnen keine pauschale Steuer für Aushilfen gebucht!

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letzte Antwort am 10.07.2025 10:17:54 von p_brandt
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p_brandt
Einsteiger
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Nachricht 1 von 21
618 Mal angesehen

bin ich im Überwachungsbericht der Finanzbuchhaltung erscheint der o.g. und anliegende Hinweis.

In LuG ist in Stammdaten - Finanzbuchhaltung - Sonstige Konten - Reiter: Pauschalsteuerkonten für geringfügige Beschäftigte das Konto 6036 Pauschale Steuer für Minijobber und 6040 Pauschale Steuer für Aushilfen eingerichtet.

Keine Ahnung, was ich jetzt noch machen soll?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
cro
Experte
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Nachricht 2 von 21
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Haben Sie bei den Mitarbeitern >Tätigkeit > Arbeitnehmertyp evtl. keine Schlüsselungen (4 oder 5) zur Geringfügigkeit mit P.-Steuer?

 

Und auch hier keinen Haken zum richtigen Abr.-Monat hinterlegt?

cro_0-1751957804180.png

 

p_brandt
Einsteiger
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Nachricht 3 von 21
517 Mal angesehen

doch ist alles korrekt mit 4 bzw. 5 geschlüsselt inkl. Gültigkeitsdatum ab Beschäftigungsbeginn

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
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m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 4 von 21
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Die 2% Pauschalsteuer für Minijobber ist doch keine Pflicht.

 

Wahrscheinlich werden die Minijobber nach Steuerklasse abgerechnet.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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p_brandt
Einsteiger
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Nachricht 5 von 21
494 Mal angesehen

nein werden nicht nach Steuerklasse abgerechnet. 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
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cro
Experte
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Nachricht 6 von 21
459 Mal angesehen

Eine Idee hätte ich noch. Haben Sie beim Mandanten (u. Mitarbeiter) die Bundesknappschaft für Minijobber hinterlegt?

 

cro_1-1751974702448.png

 

 

 

 

p_brandt
Einsteiger
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Nachricht 7 von 21
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ist alles genauso richtig eingerichtet

Aber vielen Dank für die Hilfe

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 21
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Hallo,


bitte wenden Sie sich über unsere Servicekanäle an uns, um Sie bei der Lösungsfindung unterstützen zu können

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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p_brandt
Einsteiger
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Nachricht 9 von 21
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Hallo Herr Aras,

 

haben Sie eine Lösung? Dann wäre es doch prima, wenn Sie mir diesen verraten könnten.

 

Der Service-Kontakt ist immer meine allerletzte Lösung, da die Hilfe in den meisten Fällen sehr zeitintensiv ist und in diesem Falle es mir auch nicht so wichtig ist.

 

MFG P.Brandt

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
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rschoepe
Experte
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@p_brandt  schrieb:

haben Sie eine Lösung? Dann wäre es doch prima, wenn Sie mir diesen verraten könnten.

@Gökhan_Aras spricht doch von "Lösungsfindung". Und Teil davon ist, erst einmal die konkrete Ursache zu ermitteln. Mögliche (aber leider für deinen Fall nicht passende) Lösungen wurden hier im Thread ja schon genug angeboten. Natürlich hat Datev noch eine Reihe weiterer möglicher Lösungen, aber insbesondere, wenn es in die Bearbeitung der Konfigurationsdateien geht, werden sie die kaum öffentlich posten. Das macht dann eher die Programmabteilung selbst per Fernwartung.

p_brandt
Einsteiger
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Nachricht 11 von 21
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es ist mir halt nicht so wichtig und der Lösungsansatz Service-Kontakt ist mir sehr wohl bewusst, aber habe in diesem Fall auch ganz bewusst nicht gewählt

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
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P_Sp
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 21
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Arbeiten Sie in Lohn und Gehalt vielleicht mit Mitarbeitergruppen?

Vielleicht fehlt in der Mitarbeitergruppe "Minijob" die Kontierung.

 

Viele Grüße

p_brandt
Einsteiger
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Nachricht 13 von 21
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nur Gruppe 0 und alle Mitarbeitenden sind der Gruppe 0 zugeordnet

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
LarsSchladitz
Einsteiger
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Nachricht 14 von 21
220 Mal angesehen

Hallo Herr Brandt,

 

vielleicht verstehe ich Ihre Eingangsfrage falsch, aber ich denke, Sie sollten die Kontierung an einer etwas anderen Stelle vornehmen:

Finanzbuchführung -> Sonstige Konten -> Reiter "Kostenkonten" -> mittig unter "Allgemeine Verteilung - pauschale Steuern", dort unter den vier Punkten die gewünschte Kontierung hinterlegen.

 

Sie waren auf dem Reiter "Pauschalsteuerkonten" unterwegs, vielleicht liegt es daran?

 

 

Noch eine dumme Frage: die PLSt wird aber berechnet und abgeführt

(Lohnjournal und BNW an die Knappschaft)?

p_brandt
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 15 von 21
193 Mal angesehen

Danke, das war ein interessanter Hinweis. Aber dürfte auch nicht das Prpblem sein (s. Abbildung)

 

bei Pauschalsteuer müsste das richtige Kto hinterlegt sein. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 16 von 21
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Und auf dem Beitragsnachweis zur Bundesknappschaft steht auch tatsächlich ein Betrag bei der 2prozentigen Pauschalsteuer?

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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p_brandt
Einsteiger
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Nachricht 17 von 21
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Ja, ist ausgewiesen

 

paus.PNG

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 18 von 21
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Wenn Sie in das Menü gehen, den Buchungsbeleg manuell zu übergeben, können Sie sich da einen Kontennachweis anzeigen lassen. Einfach einen Mitarbeiter auswählen, der pauschal versteuert wird, und Anzeigen lassen, wie dessen Aufwand gebucht wird.

 

Ach ja: hatten Sie nach der Änderung der hinterlegten Konten denn den Buchungsbeleg überhaupt aktiv neu erstellt?

LG
VM
p_brandt
Einsteiger
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Nachricht 19 von 21
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Danke für den Hinweis. Dadurch habe ich den Fehler gefunden. Das Kto. 6036 Pauschale Steuer Minijobber wird bebucht. 

Allerdings ist bei der Lohnart 2200 und 2201 das Konto Aushilfslohn Std. bzw. Betr. das Konto 603000 Aushilfslöhne hinterlegt.

Jetzt fehlt aber lt. FIBU-Überwachungsbericht das Kto. 6171 Soziale Abgaben für Minijobber (s. Anlage)
Wo soll man das denn einstellen?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
ChrisW
Fortgeschrittener
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Nachricht 20 von 21
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Evtl. liegt an der Gruppe ihr Fehler.

Minijobber sollten nicht der Gruppe 0 zugeordnet werden, sondern der Gruppe 1.

DATEV bietet im Standard 3 Gruppen an.

ChrisW_0-1752134661829.png

 

Vielleich löst das ihr Problem.

p_brandt
Einsteiger
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Nachricht 21 von 21
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Danke für die Info.
Aber ich gebe jetzt auf.

Ich werde den Hinweis im ÜBerwachungsbericht jetzt gepflegt ignorieren. Der ganze Aufwand der Einrichtung steht in keinem Verhältnis zum Nutzen 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
20
letzte Antwort am 10.07.2025 10:17:54 von p_brandt
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