Hallo Zusammen,
ich arbeite mit Lohn und Gehalt. Unsere Mitarbeiterin befindet sich derzeit in Elternzeit.
Sie will nun für 2 Monate 10h/Woche bei uns arbeiten, parallel zu ihrer Elternzeit.
Ich habe schon in Lexinform nach Infos geschaut und die Arbeitszeit sowie das Entgelt über die Bewegungsdaten hinterlegt. Muss ich bezogen auf die Elternzeit etwas anpassen?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Nadine,
ich würde die Mitarbeiterin mit einer neuen Personalnummer abrechnen.
Ansonsten müsstest Du, wenn Du mit der gleichen Personalnummer abrechnen willst, die Elternzeit rausnehmen. Sonst gibt es keine Abrechnung.
LG
Sabine
Hallo Sabine,
ich LexInform habe ich gelesen, dass wenn die Mitarbeiterin über 450€ verdient, dies in der gleichen Personalnummer abgerechnet werden muss.
Wenn ich die Elternzeit drin lasse und das Gehalt über die Bewegungsdaten einbuche wird dies auch abgerechnet.
Ich frage mich, ob das so auch korrekt ist.
LG
Nadine
Hallo Nadine,
ich habs gerade ausprobiert. Es wird eine Meldung wegen Krankenkassenwechsel erzeugt. Es wird eine Lohnsteuerbescheinigung erzeugt.
Allerdings gibt es keine Stunden. Ergo keine Abrechnung.
Ich würde doch eher zu einer neuen Personalnummer greifen.
LG
Sabine
Hallo Sabine,
ich habe folgendes gefunden:
Wenn ich eine Probeabrechnung mache, steht oben rechts auf der Lohnabrechnung der Elternzeitzeitraum und das Gehalt aus den Bewegungsdaten wird abgerechnet.
Und ich bekomme im Verarbeitungsprotokoll die Meldung:
Hallo Nadine
Dann hast Du die Elternzeit nicht im Kalender. Ich habe den vollen Zeitraum im Kalender erfasst
LG
Sabine
Hallo Sabine,
genau den hab ich lt. LexInform rausgenommen:
LG
Nadine
Hallo zusammen,
@nadineteuscher, Ihre Schilderungen sind richtig.
Eine Beschäftigung während Elternzeit muss nur über eine seperate Personalnummer abgerechnet werden, wenn ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Erhält der Arbeitnehmer ein Entgelt über 450€ kann die Beschäftigung über die gleiche Personalnummer abgerechnet werden.
Die Stammdaten für die Elternzeit unter Besonderheiten | Mutterschutz bleiben auch während der Abrechnung von Entgelt weiterhin hinterlegt. Der Ausfallschlüssel "EZ" muss im Kalender allerdings entfernt werden, damit eine korrekte Berechnung der Steuer und Sozialversicherung durchgeführt wird.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1002430 - Tätigkeit in Elternzeit abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt.
Guten Morgen,
habe gerade das gleiche Thema bei uns in der Firma.
Ein Kollege möchte im Dezember für 2-3 Monate in Elternzeit wenn er statt 40h nur 20h in der Woche arbeiten kann.
Mfg
Ist es richtig, dass dann die Unterbrechung durch die Elternzeit auf dem Lohnzettel nicht angezeigt wird?
Ja, es gibt in diesem Fall keine Unterbrechung. Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis besteht bei einer mehr als geringfügig entlohnten Beschäftigung weiterhin.
Tausend lieben Dank! 😀
Guten Tag!
leider bin ich nun auch auf dieses Thema gestoßen.
Ich habe einen Mitarbeiter, der nun mitten im Monat Elternzeit Plus beantragt hat.
Er arbeitet bis 12.12. seine 40 Stunden, ab 13.12. - 12.02.24 kommt er dann nur noch 16 Stunden.
Hier bleibt mir wahrscheinlich nichts anderes übrig als alles manuell anteilig auszurechnen? Da ich ja weder die Arbeitszeit noch das mtl. Gehalt während des Monats anpassen kann.
Oder wäre es hier am Besten über eine neue Personalnummer abzurechnen?
Viele Grüße und Danke!
Einfach das Gehalt für den Dezember manuell errechnen u nd über die Bewegungsdaten erfassen. Ab Januar kann das über die Stammdaten ja angepasst werden. Es macht keinen Sinn dafür eine neue Personalnummer anzulegen, das wäre auch nicht richtig, da eine An- und Anmeldung erfolgen würde.
Vielen Dank!